Arbeitslosengeld 1 für Ausländer?

4 Antworten

Lebensunterhalt :Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAGDer Antragsteller darf keine Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, oder Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, empfangen.Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme:Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie:staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch bspw. betriebsbedingte Kündigung und ernsthafte Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle,besondere familiäre und persönliche Situation (bspw. kleine Kinder, die betreut werden müssen oder Krankheiten), wodurch der Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht bestritten werden kann.Andere Sozialleistungen, die von dem Antragsteller bezogen werden, sind nicht für die Einbürgerung problematisch. D.h. sie stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das können folgende staatliche Leistungen sein:BAföG,Arbeitslosengeld I,Erziehungsgeld oderWohngeld.

Wenn du schon 1 Jahr  gearbeitet hast, dann hast du auch Anspruch auf ALG 1. Arbeitslosigkeit, und gerade eine relativ kurze, ist kein Grund  deine Einbürgerung zu verweigern.

xoceP 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 21:00

Danke Sehr!! 

Wenn Du bereits in Deutschland gearbeitet hast (6 Monate) , dann bekommst Du auch ALG1

Edit:  Oh sorry, jetzt erst gesehen, es geht ja um die Einbürgerung. Das weiß ich nicht sicher.


xoceP 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 20:22

Danke Anna, ich bin beruftátig seit 2011... so kann dieses ALG1 einen Grund sein, sodass ich in April mich nicht einbürgern lassen kann??? weist Du das???

AnnaStark  02.11.2016, 20:25
@xoceP

Wenn Du bereits 5 Jahre Arbeit hattest, könnte es trotzdem klappen mit der Einbürgerung, allerdings kann es auch sein, dass die Aufenthaltsgenehmigung nochmal erstmal verlängert wird. Beides ist möglich.

xoceP 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 20:27
@AnnaStark

ich bin unbefristet und habe kein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung, aber ich möchte mich einbuergern und deshalb ist mir wichtig zu wissen was ich machen kann... 
Nicht das ich mich selber in der Knie schiesse....

AnnaStark  02.11.2016, 20:55
@xoceP

wenn Du unbefristet schon hast, sehe ich keine Probleme

Qochata  02.11.2016, 21:46
@xoceP

Mache dir nicht so viele Gedanken. Lasse es auf dich zukommen.

melde dich am besten gleich morgen Arbeitslos - nimm das Kündigungsschreiben mit.

xoceP 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 20:24

Danke Peterobm, so kann diese Arbeitlosmeldung  einen Grund sein, sodass ich in April mich nicht einbürgern lassen kann??? weist Du das???

peterobm  02.11.2016, 20:25
@xoceP

xD soweit mir bekannt ist, mind. 8 Jahre Aufenthalt in Dland