Arbeitslosengeld 1 für Ausländer?
Hallo Kommunity, ich bin Ausländer, seit 7.5 J in De, unbefristet seit 2 Jahren mit einer Einbürgerungswunsch im Radar für nächstes Jahr.
Die Intro zur Frage: ich bin vor eine Woche gekündigt worden und habe aber einen neuen Job erst ab 01.02.2017... es sei denn, ich habe kein Job für Dez 2016 und Jan 2017
Die Frage: wenn ich mich als Arbeitslos melde, kriege ich ALG1....., kann das später im April wenn ich die Einbürgerung beantrage einen Grund sein, sodass dies abgelehnt wird??
Beste Grüße
4 Antworten
Lebensunterhalt :Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAGDer Antragsteller darf keine Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, oder Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, empfangen.Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme:Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie:staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch bspw. betriebsbedingte Kündigung und ernsthafte Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle,besondere familiäre und persönliche Situation (bspw. kleine Kinder, die betreut werden müssen oder Krankheiten), wodurch der Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht bestritten werden kann.Andere Sozialleistungen, die von dem Antragsteller bezogen werden, sind nicht für die Einbürgerung problematisch. D.h. sie stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das können folgende staatliche Leistungen sein:BAföG,Arbeitslosengeld I,Erziehungsgeld oderWohngeld.
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
Quelle :
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Wenn du schon 1 Jahr gearbeitet hast, dann hast du auch Anspruch auf ALG 1. Arbeitslosigkeit, und gerade eine relativ kurze, ist kein Grund deine Einbürgerung zu verweigern.
Danke Sehr!!
Wenn Du bereits in Deutschland gearbeitet hast (6 Monate) , dann bekommst Du auch ALG1
Edit: Oh sorry, jetzt erst gesehen, es geht ja um die Einbürgerung. Das weiß ich nicht sicher.
Wenn Du bereits 5 Jahre Arbeit hattest, könnte es trotzdem klappen mit der Einbürgerung, allerdings kann es auch sein, dass die Aufenthaltsgenehmigung nochmal erstmal verlängert wird. Beides ist möglich.
ich bin unbefristet und habe kein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung, aber ich möchte mich einbuergern und deshalb ist mir wichtig zu wissen was ich machen kann...
Nicht das ich mich selber in der Knie schiesse....
wenn Du unbefristet schon hast, sehe ich keine Probleme
Mache dir nicht so viele Gedanken. Lasse es auf dich zukommen.
melde dich am besten gleich morgen Arbeitslos - nimm das Kündigungsschreiben mit.
Danke Peterobm, so kann diese Arbeitlosmeldung einen Grund sein, sodass ich in April mich nicht einbürgern lassen kann??? weist Du das???
xD soweit mir bekannt ist, mind. 8 Jahre Aufenthalt in Dland
Danke Anna, ich bin beruftátig seit 2011... so kann dieses ALG1 einen Grund sein, sodass ich in April mich nicht einbürgern lassen kann??? weist Du das???