Job kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung? Dann Hartz IV?

9 Antworten

Also ich kann dir deine frage zwar nicht ganz genau beantworten allerdings einen Tipp geben wie ich es gemacht habe in ähnlich Situation und keine sperre bekommen habe. Bei mir war es so das wir keinen Vollzeit Kiga Platz bekommen haben meine Arbeitszeiten vor dem Kind waren von 7 Uhr bis 16:15 Uhr man hat zwar ein Recht nach der Elternzeit auf eine Teilzeitstelle jedoch hatte mir mein Arbeitgeber nur eine Teilzeitstelle angeboten von Morgens 7 Uhr bis 13 Uhr leider habe ich im Kiga nur einen Platz von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Mein Anwalt damals meine ich könnte nicht gegen meinen Arbeitgeber vor gehen da er ja guten willen gezeigt hat und mir eine Teilzeitstelle angeboten hat die nur leider nicht mit den Kiga Zeiten passt. Also blieb mir nur zwei Optionen eine Betreuung für die halbe Stunde Morgens und die halbe Stunde Mittags zu finden oder halt Kündigen. Die Optionen Betreuung viel schnell raus da die so gut wie alle die ich kenne um diese Zeit selber am arbeiten sind und meine Mutter fiel aus da sie 45 km entfernt wohnt und sie und ich kein Auto haben. Ich bin also zum amt hin habe denen erklärt was der Stand der Dinge ist und gefragt was ich machen kann um keine sperre zu bekommen bzw war mir sonst so für Möglichkeiten bleiben. Die haben mir gesagt das ich kündigen kann und bei meinem Antrag einen extra zettel mit der Begründung warum ich kündigen muss bei legen. Genau so würde ich es an deiner Stelle auch machen zum Amt hin gehen Situation beschreiben und fragen was du machen kannst ERST DANN KÜNDIGEN wenn sie ihr ok gegeben haben und dann Antrag abgeben mit extra Zettel wo du die Begründung noch mal extra mit reinschreibst.

Na ja... der Vater wird doch trotz Trennung seinen Teil dazu beitragen, sind immerhin auch seine Kinder. Habt ihr mal in Ruhe darüber gesprochen? Hast du schon versucht eine neue Tagesmutter zu finden?

Ist das ein Argument für eine Kündigung?

nein, du solltest zum Jugendamt gehen und dr da erst hilfe holen, damit du deine Arbeit nicht verlierst, denn später wenn deine Kinder älter sind bekommst du nur schwer arbeit. Als alleinerziehende hat man es eh viel schwerer eine Arbeit zu finden.

truxumuxi  24.09.2013, 09:36

Ja da kann sie tun, was aber macht sie in der Zeit wo die Trennung vollzogen ist und der PArtner ausgezogen ist. Immerhin sind das auch seine Kinder. Und allein lassen kann man sie mit 3 und 4 Jahren auf gar keinen Fall. Klar ist die Arbeit auch wichtig, aber deshalb lässt man die Kinder nicht allein.

KaeteK  25.09.2013, 13:54
@truxumuxi

. Tagesmütter vom Jugendamt sind flexibel.Natürlich kann man den Vater miteinbeziehen, aber dazu muß er eben auch bereit sein.

Du kannst dir eine andere Tagesmutter suchen, die bereit ist, von 16-22 Uhr zu arbeiten.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss von der Agentur für Arbeit akzeptiert werden. Andererseits musst du dem Arbeitsmarkt natürlich zur Verfügung stehen. Wenn du einen "normalen Arbeitsplatz hättest, wäre die Kinderbetreuung ja nicht von vorne herein unmöglich. Also wirst du Anspruch auf AlG 1 haben.

Zu Dritt werdet ihr aber trotzdem wahrscheinlich aufstockend Hartz IV beantragen müssen.