Wird die Auslöse ins Arbeitslosen Geld eingerechnet?
Hallo zusammen, ein Freund von mir arbeitet seit Jahren für eine Deutsche Firma im Ausland. Lohnsteuer wird im Ausland gezahlt. Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Einen nicht unerheblichen Teil seines Gehaltes macht die Auslöse aus. Nun soll er vielleicht entlassen werden und möchte wissen, ob die Auslöse für das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Weiß das einer von euch?
3 Antworten
Nein, die wird nicht angerechnet, weil sie steuer- u. sv-frei ist. Außerdem ist sie ein Aufwandsersatz für die berufl. Tätigkeit, welche bei Entlassung sowieso entfallen würde.
Wurden darauf AV-Beiträge entrichtet? Wenn ja, dann wird das zur Berechnung des ALG I sicher mit rangezogen. Solche Fälle kenne ich jedoch nicht.
ich bin mir nicht sicher, ob da weitere Beiträge entrichtet wurden. Aber es ist wohl so, dass wenn man länger als 3 Monate am selben Ort arbeitet die Auslöse steuerpflichtig wird. Das wußte ich vorher auch nicht.
Die Auslöse sind ja praktisch Spesen, die er netto ausbezahlt bekommt. Dafür hat er ja keine Beiträge entrichtet. Daher zählen sie für das AlG natürlich auch nicht.
Natürlich werden Spesen wie auch das Gehalt netto ausgezahlt, aber eben nicht Brutto für Netto
Was meinst du mit Auslöse? Fahrtgeld und Unterkunft und essen?
Ja das meine ich damit
Dadurch das die Auslöse über Jahre gezahlt wurde ist sie in diesem Fall nicht steuerfrei sondern steuerpflichtig (wenn das eine Rolle spielt)