Arbeitslosengeld I Sperrzeit umgehen aufgrund der Psychische

11 Antworten

Wenn die Probleme so massiv sind, wie Du es beschreibst, dann solltest Du zunächst einmal beim Arzt ( Hausarzt oder Psychologe / Psychiater ) Vorsprechen. Eventuell liegt bei Dir ja ein Burnout-Syndrom vor und Du wirst entsprechend therapiert. Und wenn Arbeiten deswegen momentan nicht möglich ist, kannst Du auch arbeitsunfähig geschrieben werden, bis das Problem erfolgreich therapiert wurde. Für den Chef könnte sich daraus dann eventuell auch ein Grund für eine ordentliche Kündigung ergeben.

Nein, ist es nicht. Wir alle müssen Schicksalsschläge hinnehmen und verarbeiten. Oftmals hilft die Ablenkung durch den Job sogar! Kannst du nicht erst mal für einige Wochen Urlaub nehmen, deswegen gleich zu kündigen, halte ich für überzogen.

angelohn  28.01.2015, 10:09

Das ist nicht bei jedem Menschen so, ich würde wahnsinnig werden in so einer WOche.

Kandahar  28.01.2015, 10:13
@angelohn

Wer hat was von Medikamenten gesagt? Ich bin geschieden, musste meine Kinder alleine durchbringen, mein Vater starb, als ich Anfang 20 war usw. Das sind Schicksalsschläge, die jeder Mensch im Leben mal erfährt. Man kann damit auch fertig werden, ohne sich vollzustopfen. Ich jedenfalls hatte nie Medikamente nötig.

In einem solchen Fall geht man zum Arzt und der schreibt einen ganz sicher krank. Eine Kur wäre wohl auch empfehlenswert.

tWeuster 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 10:02

Ja sicher, aber da ich sowieso unglücklich bin bei meinem Arbeitgeber würde ich die Situation gleich ausnutzen.

Kandahar  28.01.2015, 10:03
@tWeuster

Dann such dir während deines Krankenstandes einen neuen Job. Kündigen würde ich auf keinen Fall.

Glueckskeks01  28.01.2015, 10:17
@tWeuster

Dann wäre wohl ein Jobwechsel angebracht.

Noch was: Wie sieht es mit Bewerbungen für eine neue Stelle aus? Klappt aus ungekündigter Stellung meist besser.

Suche Dir doch einen Arbeitsplatz an dem Du Dich wohl fühlst, gibt ja keinen Zwang da oder arbeiten zu müssen :)) außer man bezieht Gelder der öffentlichen Hand ..

dazu ...Ist der Tod meines Vaters und die Scheidung meiner Frau Grund genug um die Sperrzeit zu umgehen? .... bei Scheidung gibt es keinen Sonderurlaub ... für die Teilnahme an der Beerdigung kriegst Du frei :)) das ist doch schon mal was