Arbeitslosengeld 1 - Pause bzw. vorübergehende Abmeldung möglich?
Hallo,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ist es möglich, sich für zwei Monate beim Arbeitsamt abzumelden, dass man nicht verfügbar ist?
Meine Frau und ich haben bis zum 30.11.2012 unser Beschäftigungsverhältnis gekündigt, da wir umgezogen sind aus persönlichen Gründen. Wir sind jetzt für 12 Wochen gesperrt, haben aber danach regulären Anspruch auf ALG 1 bis ca. November 2012. Allerdings sind wir beide von Mitte August bis Mitte Oktober für zwei Monate nicht verfügbar und würden uns gerne für diesen Zeitraum "abmelden", falls wir zu diesem Zeitpunkt noch keinen neuen Job hätten.
Könnte man sich theoretisch "abmelden", dass man in diesem Zeitraum kein ALG bezieht und sich dann danach wieder "anmelden"? Oder muss man dann erneut mit einer Sperrzeit rechnen (Meines Wissens erlischt die Sperrzeit, wenn man insgesamt 21 Wochen Sperre hat... 12 Wochen haben wir bereits)?
Oder weiß jemand, wo man hier eine Auskunft sich einholen kann?
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Oder weiß jemand, wo man hier eine Auskunft sich einholen kann?
beim Arbeitsamt
Gibt es hier irgendeine "neutrale" Stelle, wo man sich informieren kann?
Ich denke mir halt, wenn ich diese etwas ungewöhnliche Situation meinem Vermittler schildere, dass das evtl. nicht gut ankommen könnte.
Natürlich kannst du dich jederzeit abmelden. Hinterher muß du aber wieder rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. In der Zeit wo du keine Leistungen beziehst muß du dich selbst Krankenversichern.
Danke für den Hinweis bzgl. der Krankenversicherung, das wäre keine Problem.
Weißt jmd. ob man dadurch eine erneute Sperrzeit bekommt? Nicht dass das wieder 12 Wochen wären, insgesamt dann also 24 Wochen und dann der komplette Anspruch erlischt.