Scheidung zwischen Österreicher und Brasilianerin . 3 Jahres altes Mädchen aus dieser Beziehung. Frau will wieder nach Brasilien. Wer bekommt das Sorgerecht?
Mein Sohn ist mit einer Brasilianerin verheiratet und lebt in Scheidung. Aus der Beziehung stammt eine 3 Jahre alte Tochter. Die Frau will nach der Scheidung mit dem Kind wieder zurück nach Brasilien. Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht und der Unterhaltspflicht. Welche Chancen besteht für das Sorgerecht des Vaters ?
5 Antworten
Ehrlicherweise muss man sagen, dass die Chancen für den Vater, dass das Kind bei ihm bleibt, schlecht sind. Entscheidend ist, was das Beste für das Kind ist, und da wird es wohl bei einem so kleinen Kind am Besten sein, bei der Mutter zu leben. Auch, wenn damit ein Umzug nach Brasilien verbunden ist. Dort herrscht ja weder Krieg noch eine Seuche. Unterhalt zahlen - zumindest für das Kind - muss Dein Sohn aber trotzdem.
Keine Ahnung, wie das die Österreicher halten.
Da bekommt immer einer das vollständige Sorgerecht, wenn man sich nicht einig wird.
Welche Staatsbürgerschaft hat das Kind?
Dann kann sie es so einfach nicht mitnehmen.
Du bist bei einem Anwalt besser aufgehoben als hier.
Grund für die Scheidung?
Unüberwindbare Konflikte, leben bereits getrennt
Ich gehe davon aus, dass die Eltern in Österreich wie in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht haben.
Wenn die Mutter mit dem Kind wegziehen will, so muss sie bei allen wichtigen Entscheidungen die Zustimmung des Vaters einholen. Will das Kind überhaupt mit nach Brasilien gehen?
Die entscheidende Frage wird sein, was zum Wohle des Kindes besser ist, ob es weiterhin in Österreich lebt oder mit der Mutter nach Brasilien geht. Wobei ich meine, dass die Zukunftsaussichten für das Kind in Österreich die besseren sind.
Der Kindsvater müsste dann, die alleinige elterliche Sorge beantragen. Aber dazu soll er sich ausführlich mit einem Anwalt für Familienrecht beraten.
Hallo, das Kind ist 3 Jahre alt und hält sich sehr viel bei uns (Großeltern) auf, weil sie sich bei uns auch wohl fühlt und vo allem etwas lernt. Es ist richtig, dass die Eltern zur Zeit noch gemeinsam das Sorgerecht haben, weil sie ja noch verheiratet sind. Die Schwiegertochter hat bei der Rückkehr (Besuch in Brasilien) ihren Aufenthaltstitel zurückgelegt und ist somit jetzt Tourist und kann 3 Monate in Österreich bleiben. Ich bezweifle jedoch, dass die ganze Sache in 3 Monaten erledigt sein wird
Kann durchaus sein, dass das Sorgerecht der Vater bekommt. Ich kenne da einen Fall, wo es so ein Problem gab zwischen einer Frau aus Asien und Deutschland.
DasKind hat die österr STA