Unterhalt an Schwerbehinderter Ehefrau
Ich bin 25 Jahre Verheiratet, lebe seit 1,5 Jahren getrennt von meiner Frau. Scheidung wird in den nächsten Monaten eingereicht. Zahle 580 € Unterhalt an meine Frau. Trennungsgrund war die Krankheit meiner Frau (10 Jahre Depression ). Jetzt hat sie einen Schwerbehinderten Ausweis bekommen mit 60% Behinderung. Rente, Arbeitslosengeld oder Hartz 4 bekommt sie nicht. Was könnte das für mich bedeuten ??? Hat wer Erfahrung ? Ach so, einen genauen Zeitraum, wie lange ich Unterhalt zu zahlen habe, kann mir mein Anwalt aufgrund der Krankheit nicht sagen .Danke
3 Antworten
Bei der dargestellten Sachlage dürfte der Anspruch auf Unterhalt unbefristet sein.
Das heißt also, du wirst wohl bis zum Tod eines von euch beiden zahlen müssen.
Genaueres hierzu solltest du über einen Fachanwalt für Familienrecht abklären.
Nachehelicher Unterhalt, ehebedingte Nachteile und die nacheheliche Solidarität unter ....http://www.rechtslupe.de/familienrecht/nachehelicher-unterhalt-ehebedingte-nachteile-und-die-nacheheliche-solidaritaet-323431
findest Du schon mal aktuelle info's, druck Dir die aus und streiche alles an, was für Dich wichtig ist. Denn ein Anwalt sollte auch gefüttert werden, das ist wohl genaustens zu prüfen:
ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Begrenzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen bzw. zu entkräften
alles Gute ;)h.
Durch die Änderung des § 1578 b BGB seit dem 01.01.2013 tritt nunmehr die lange Ehedauer gleichberechtigt und alternativ neben den Gesichtspunkt des ehebedingten Nachteils. Die reine Zeitdauer der Ehe erhält infolgedessen ein eigenes hervorgehobenes Gewicht,** das für sich allein zum unbefristeten Unterhaltsanspruch führen kann.............führen kann,** nicht muß**** :)h
Das wird dann ein Richter zu entscheiden haben. Am besten wäre, ihr einigt euch irgendwie (ggf. auch zwischen den Anwälten). Es kann schon sein, dass du deine Frau auch langfristig unterstützen musst.
Da der 1578b zum 1.1.13 geändert wurde, reicht alleine die lange Ehedauer, damit der Unterhalt nicht befristet wird.
oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre