termin im arbeitsamt telefonisch abgesagt, sperrzeit eine woche
Hatte nen Termin im Arbeitsamt. Bekomme das erste mal Arbeitslosengeld und kenne mich nicht aus. Könnte den Termin aus persönlichen gründen nicht wahrnehmen und hatte dies vorzeitig telefonisch dort gemeldet.Die Dame sagte, dass sei nicht so schlimm Ich bekäme ne neue Einladung. Nun hatte Ich heute Nen Brief in der Post in dem steht das die Leistungen vorläufigbeingedtellt werden. Habe dort wieder angerufen, der Vermerk über meine terminabsage war im pc gespeichert und die Frau sagte Ich solle morgen vorbei kommen um mich zu äußern, die sperre könne dann aufgehoben werden. Ist es nun do, dass diese sperre von einer Eiche in jedem Fall durch gezogen wird und Ich kein Geld bekomme? Womit muss Ich rechnen? Wieso tun die das obwohl Ich mich vorzeitig entschuldigt hatte? Was soll man denn sonst machen außer bescheid sagen wenn man einen Termin nicht wahrnehmen kann. Können die mir das komplette Geld streichen? Habe Angst und brauche euren rat
10 Antworten
Das hängt möglicherweise mit dem Grund des Fortbleibens zusammen. Seinem Arbeitgeber kann man schließlich auch nicht mal eben telefonisch mitteilen, man könne nicht zur Arbeit kommen, weil man privat verhindert sei. Entweder reicht man eine AU-Bescheinigung des Arztes ein oder man beantragt rechtzeitig Urlaub.
Todes-/plötzlicher Krankheitsfall in der Familie wird normalerweise als Grund beim Jobcenter anerkannt. Aber ich muss ehrlich sagen, dass da jedes JC seine Macken hat. Hatte Gott sei dank ein recht umgängliches hier, das JC meiner Mutter anderswo ist eine Katastrophe.
du hast den termin telefonisch rechtzeitig abgesagt und seitens der Sachbearbeitung wurde geäußert, dass dir ein neuer Temin mitgeteilt wird.
Zunächst etwas unverständlich, warum man mit dir nicht gleich am Telefon einen Ausweichtermin vereinbarte.
Problem ist auch wieder hier einmal, nichts schrifltiches!
Sachbearbeiter plaudern sich raus.
Nehme den Termin nun wahr und lasse dich keinesfalls auf eine Sperrzeit ein. Mache noch einmal deutlich, dass du dich rechtzeitig gemeldet hat und keine Bedenken zur Absage geäußert wurden.
Nein - streichen, kürzen funktioniert nicht so. Zunächst muss man dir eine Anhörung gemäß § 24 SGB X zusenden.
Wegen Terminversäumnis, wird die Leistung "vorläufig" eingestellt
Liegt doch überhaupt nicht vor!
Du kannst nicht einfach "aus persönlichen Gründen" einen Termin absagen. Dass du das nicht wusstest, zählt nicht.
Bei der Meldung auf dem Arbeitsamt hast du eine Merkblqatt für Arbeitslose bekommen und dafür auch unterschrieben. Wenn du das dann nicht liest, ist das dein Problem.
Wenn du Arbeit hättest, kannst du ja auch nicht sagen, ich komme heute "aus persönlichen Gründen" nicht zur Arbeit.
bester Hans; Persönlich Gründe können mannigfaltig sein. In diesem Fall meldete sich kalinka007 ordnungsgemäß aufgrund der Meldeaufforderung. Es liegt daher kein Meldeversäumnis vor.
Dummschnack mit dem Vergleich bzgl. Arbeit.
Gehe dahin und schildere die Situation wie es gewsen ist, dann kannst du die Sachbearbeiterin davon in Kentnis setzen das du Wiederspruch einlegst und die Angelegenheit einem Anwalt übergiebst, was du dann auch tuen wirst, er kann dann auch gleich den Wiederspruch für dich beim Amt einlegen. Du kannst noch heute einen Anwalt für soziales in deiner Nähe suchen und anrufen um einen Termin mit ihm ausmachen und dich erkundigen was du mitbringen mußt!!!
Was soll denn da ein Anwalt ausrichten? Sie hatte einen Termin und hat den nicht wahrgenommen. Wenn sie kein ärztliches Attest oder einen Vorstellungstermin vorlegen kann, wird eine Beschwerde ins Leere gehen.
Sie hatte einen Termin und hat den nicht wahrgenommen
kalinka007, hat sich rechtszeitig mit der Sachbearbeitung in Verbindung gesetzt und den Termin abgesagt. Seitens SB wurde dem nichts entgegen gesetzt, sondern lediglich der Hinweis, dass ein neuer Termin zugesandt wird.
Hi kalinka007,
geh morgen zur AA und melde Dich. Dort kannste dann alles bereden. Du solltest aber den Beleg mitnehmen, woraus hervor geht, warum Du nicht erscheinen konntest. Da es ja im Computer vermerkt ist, wird es nicht zu einer Sperre kommen:
der Vermerk über meine terminabsage war im pc gespeichert
Sollte die Zahlung trotzdem eingeschränkt werden, gibts immer noch den Dienststellenleiter, den Du anschreiben solltest. Er muß sich dann um das Problem kümmern. Grüße
Sie hat ja auch noch keine "Sperrzeit" erhalten. Wegen Terminversäumnis, wird die Leistung "vorläufig" eingestellt. Wer dem Termin nicht nachkommt, dem wird unterstellt, dass er an einer Vermittlung nicht mehr interessiert ist. Ein Anruf im Call-Center in Hinterwald-Vorpommern wandert sowieso gleich in den virtuellen Papierkorb.