termin im arbeitsamt telefonisch abgesagt, sperrzeit eine woche

10 Antworten

Das hängt möglicherweise mit dem Grund des Fortbleibens zusammen. Seinem Arbeitgeber kann man schließlich auch nicht mal eben telefonisch mitteilen, man könne nicht zur Arbeit kommen, weil man privat verhindert sei. Entweder reicht man eine AU-Bescheinigung des Arztes ein oder man beantragt rechtzeitig Urlaub.

DerTobiHilft  25.02.2013, 13:34

Todes-/plötzlicher Krankheitsfall in der Familie wird normalerweise als Grund beim Jobcenter anerkannt. Aber ich muss ehrlich sagen, dass da jedes JC seine Macken hat. Hatte Gott sei dank ein recht umgängliches hier, das JC meiner Mutter anderswo ist eine Katastrophe.

du hast den termin telefonisch rechtzeitig abgesagt und seitens der Sachbearbeitung wurde geäußert, dass dir ein neuer Temin mitgeteilt wird.

Zunächst etwas unverständlich, warum man mit dir nicht gleich am Telefon einen Ausweichtermin vereinbarte.

Problem ist auch wieder hier einmal, nichts schrifltiches!

Sachbearbeiter plaudern sich raus.

Nehme den Termin nun wahr und lasse dich keinesfalls auf eine Sperrzeit ein. Mache noch einmal deutlich, dass du dich rechtzeitig gemeldet hat und keine Bedenken zur Absage geäußert wurden.

Nein - streichen, kürzen funktioniert nicht so. Zunächst muss man dir eine Anhörung gemäß § 24 SGB X zusenden.

DerHans  25.02.2013, 17:41

Sie hat ja auch noch keine "Sperrzeit" erhalten. Wegen Terminversäumnis, wird die Leistung "vorläufig" eingestellt. Wer dem Termin nicht nachkommt, dem wird unterstellt, dass er an einer Vermittlung nicht mehr interessiert ist. Ein Anruf im Call-Center in Hinterwald-Vorpommern wandert sowieso gleich in den virtuellen Papierkorb.

helmutgerke  26.02.2013, 05:27
@DerHans

Wegen Terminversäumnis, wird die Leistung "vorläufig" eingestellt

Liegt doch überhaupt nicht vor!

Du kannst nicht einfach "aus persönlichen Gründen" einen Termin absagen. Dass du das nicht wusstest, zählt nicht.

Bei der Meldung auf dem Arbeitsamt hast du eine Merkblqatt für Arbeitslose bekommen und dafür auch unterschrieben. Wenn du das dann nicht liest, ist das dein Problem.

Wenn du Arbeit hättest, kannst du ja auch nicht sagen, ich komme heute "aus persönlichen Gründen" nicht zur Arbeit.

helmutgerke  26.02.2013, 05:24

bester Hans; Persönlich Gründe können mannigfaltig sein. In diesem Fall meldete sich kalinka007 ordnungsgemäß aufgrund der Meldeaufforderung. Es liegt daher kein Meldeversäumnis vor.

Dummschnack mit dem Vergleich bzgl. Arbeit.

Gehe dahin und schildere die Situation wie es gewsen ist, dann kannst du die Sachbearbeiterin davon in Kentnis setzen das du Wiederspruch einlegst und die Angelegenheit einem Anwalt übergiebst, was du dann auch tuen wirst, er kann dann auch gleich den Wiederspruch für dich beim Amt einlegen. Du kannst noch heute einen Anwalt für soziales in deiner Nähe suchen und anrufen um einen Termin mit ihm ausmachen und dich erkundigen was du mitbringen mußt!!!

DerHans  25.02.2013, 17:43

Was soll denn da ein Anwalt ausrichten? Sie hatte einen Termin und hat den nicht wahrgenommen. Wenn sie kein ärztliches Attest oder einen Vorstellungstermin vorlegen kann, wird eine Beschwerde ins Leere gehen.

helmutgerke  26.02.2013, 05:31
@DerHans

Sie hatte einen Termin und hat den nicht wahrgenommen

kalinka007, hat sich rechtszeitig mit der Sachbearbeitung in Verbindung gesetzt und den Termin abgesagt. Seitens SB wurde dem nichts entgegen gesetzt, sondern lediglich der Hinweis, dass ein neuer Termin zugesandt wird.

Hi kalinka007,

geh morgen zur AA und melde Dich. Dort kannste dann alles bereden. Du solltest aber den Beleg mitnehmen, woraus hervor geht, warum Du nicht erscheinen konntest. Da es ja im Computer vermerkt ist, wird es nicht zu einer Sperre kommen:

der Vermerk über meine terminabsage war im pc gespeichert

Sollte die Zahlung trotzdem eingeschränkt werden, gibts immer noch den Dienststellenleiter, den Du anschreiben solltest. Er muß sich dann um das Problem kümmern. Grüße