Arbeitsausfall wegen Brand! hilfe

4 Antworten

Du siehst das völlig richtig!

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir Dein Entgelt zu zahlen - und darf das bereits gezahlte auch nicht zurück fordern!

Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB ist in dieser Frage ganz eindeutig, denn ein solcher Fall, der dazu führt, dass der Arbeitgeber - auch ohne sein eigenes Verschulden - seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen kann, Dir Arbeit zuzuweisen, gehört zu seinem unternehmerischen Betriebsrisiko,, das er nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf.

Das BGB bestimmt in § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" ganz klar:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Mit anderen Worten:

Du bist also so zu bezahlen, als wenn Du gearbeitet hättest, und musst die versäumte Zeit auch nicht nacharbeiten!

Von dieser Bestimmung kann allenfalls dann abgewichen werden, wenn durch ihre Einhaltung die Existenz des Betriebs akut gefährdet - wovon man bei einem Betrag in Höhe von ca. 400 € aber wohl kaum ausgehen kann!!

Cakusso 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 17:45

Sehr hilfreiche und freudige Antwort! Vielen Dank

Familiengerd  27.01.2015, 17:52
@Cakusso

Daran gibt es übrigens keinerlei Zweifel:

Auch Arbeitsausfälle durch solche Ereignisse wie ein Brand, Überschwemmung, fehlende Rohstoffnachlieferung usw. gehören nach allgemeiner Rechtsauffassung und Rechtsprechung zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers.

verreisterNutzer  27.01.2015, 19:07
@Familiengerd

... wogegen er sich im Übrigen durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung hätte schützen können.

Fazit: Ich würde das Geld nicht zurückzahlen, und es ggf. auf eine arbeitgeberseitge Klage ankommen lassen.

Gehe zu einem Anwalt und lass Dich beraten.

DarthMario72  27.01.2015, 16:34

Wow, das ist mal ne hilfreiche Antwort. Ein Blick ins BGB tuts auch schon.

Dein Chef liegt richtig. Wird in einem Vertrag eine Leistung unmöglich, ohne dass die Vertragsparteien hieran ein Verschulden trifft, wird der Schuldner von der Leistung frei (§ 275 BGB), verliert gleichzeitig aber auch seinen Gegenanspruch (§ 323 BGB).

Im Klartext: Arbeitsleistung nicht möglich -> keine Zahlung.

Familiengerd  27.01.2015, 17:45

@ DarthMario72:

Deine Antwort ist leider falsch!

Denn ist ist BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" anzuwenden.

Allenfalls dann, wenn die Anwendung dieser Vorschrift die Existenz des Betriebs bedrohen würde, könnte sich der Arbeitgeber auch BGB § 275 "Ausschluss der Leistungspflicht" berufen - was aber in diesem Fall angesichts eines Schuldbetrags von ca. 400 € wohl kaum anzunehmen ist!

Auf ein "Verschulden" des Arbeitgebers kommt es im Falle des Betriebsrisikos auch nicht an!

DarthMario72  28.01.2015, 08:31
@Familiengerd

OK, dann war meine Quelle wohl falsch.

Cakusso 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 16:36

Ich danke dir

DarthMario72  27.01.2015, 16:39
@Cakusso

Leider hilft es dir in dem Fall nicht weiter, dass du deine Arbeitskraft weiter angeboten hast.

Anders wäre die Lage, wenn deinen Chef ein Verschulden daran trifft, dass du nicht an deinen Arbeitsplatz kannst (ein sinnvollen Beispiel fällt mit jetzt gerade nicht ein).

Du wirst für Arbeit bezahlt. Du hast nicht gearbeitet. Die Antwort kannst du dir selbst geben.

Familiengerd  27.01.2015, 17:22

@ AlexMars:

Was für ein stumpfes Argument ist das denn?!?! Wieder mal eine von Unkenntnis geprägte typische Antwort!

Auch bei Urlaub, vielen Feiertagen, Krankheit, bestimmten sonstigen Anlässen arbeitet man nicht und bekommt trotzdem sein Entgelt!

AlexMars  29.01.2015, 07:13
@Familiengerd

Das ist ja wohl ein ganz anderer Fall meinst du nicht ;-) Äpfel mit Birnen zu vergleichen fällt halt leicht nicht wahr?

Familiengerd  01.02.2015, 13:44
@AlexMars

Das heißt ganz einfach nur, dass die Argumentation

Du wirst für Arbeit bezahlt. Du hast nicht gearbeitet.

völlig untauglich ist!!

DarthMario72  27.01.2015, 16:35

Ganz so einfach ist das nicht. In diesem Fall aber richtig.

Familiengerd  27.01.2015, 17:23
@DarthMario72

@ DarthMario72:

In diesem Fall aber richtig.

Nein, das ist falsch!!