Brand im Schlafzimmer durch Kerze , welche Versicherung zahlt
Durch eine Kerze hat die Jalousie Feuer gefangen und brandte in kurzer Zeit lichterloh..................das ganze Fenster ist kaputt , sowie Tapete zerstört, zahlt da die Haftpflicht? Wer kann gute Tips geben?
5 Antworten
Wenn du keine spezielle Versicherung dafür abgeschlossen hast, wird auch keine Versicherung das bezahlen.
SICHER DOCH: obwohl ich keine speziele Versicherung hatte.
Dafür braucht man auch keine spezielle Versicherung. Solche Schäden sind im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt. Wie hoch die Schadensersatzleistung ist, ergibt sich dem Grad des Verschuldens.
Handelt es sich um dein eigenes Haus? Dann wäre es ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Hier ist aber die Frage, ob es ein grob Fahrlässiges Verhalten war. Das könnte sein, wenn du die Kerze unbeaufsichtigt gelassen hättest. Mittlerweile zahlen da aber einige Versicherungen trotzdem.
Bei einer Mietwohnung ist es Sache der Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Die könnte dann aber eventuell bei dir, beziehungsweise deiner Haftpflicht Regress nehmen.
Schäden an Deinen Sachen zahlt die Hausratversicherung, falls Du eine hast
Schäden an Sachen anderer (Vermiter) zahlt die Haftpflichtversicherung
in der Regel .... aber ....
bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistungen kürzen.
Es wird z.B. als grob fahrlässig gewertet, wenn brennende Kerzen länger unbeaufsichtigt bleiben. Die Kürzung erfolgt dann nach dem Grad des Verschuldens.
Für das Inventar, das beschädigt wurde, kommt die Hausratversicherung auf. Das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Eine brennende Kerzen erfordert besonders viel Sorgfalt, Du kannst sie nicht unbeaufsichtigt lassen oder sogar dabei einschlafen. Wenn das der Fall war, wird Deine Hausratversicherung die Schadensersatzleistung prozentual erheblich kürzen, je nach dem, wie hoch Dein Verschulden war.
Ist allerdings in Deiner Hausratversicherung der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit Bestandteil der Bedingungen, dann wird der Schaden eingetlich komplett übernommen.
Handelt es sich um eine Mietwohnung, dann übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters eventuelle Gebäudeschäden. Danach wird die Gebäudeversicherung Dich in Regress nehmen. Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, bist Du finanzielle dagegen geschützt.
Wenn es Euer Eigentum ist, gilt für die Gebäudeversicherung das Gleiche wie für die Hausratversicherung.
für den Schaden würd keine Versicherung aufkommen denn dadurch das du die Kerze in der nähe von der Jalousie gestellt hast ist es Eigenverschulden und in so einem Fall zahlt keine Versicherung