Witwenrente zurückzahlen, Rentenversicherung hat Meldung über Einkommen verschlampt

4 Antworten

Und Ihnen ist in den letzen 6 Jahren nicht in den Sinn gekommen, mal nachzufragen, was aus ihrem Anruf geworden ist? Ihre Mitteilungspflicht steht in ihrem Hinterbliebenenrentenbescheid. Dort steht, dass schriftlich jedes Einkommen zu melden ist. Und ihre Rentenbeiträge gehen ja wohl in ihr eigenes Versicherungskonto und nicht in das der Witwenrente. Rein personell ist es nicht möglich, alle Witwenrenten jährlich zu überprüfen, ob nun vielleicht doch Einkommen erzielt wird. Das ist ihre Sache! Die RV hat die überzahlte Witwenrente somit zu Recht festgestellt und wird diese Überzahlung auch sehr zügig eintreiben. Hilfe ist hier nicht zu erwarten, da die Rückforderung durch ihr eigenes Versäumnis entstanden ist.

Hallo teufelinschwarz,

Sie schreiben unter anderem:

Witwenrente zurückzahlen, Rentenversicherung hat Meldung über Einkommen verschlampt

Kann so etwas vorkommen, dass die Rentenversicherung einfach einen Brief nicht erhalten hat und dann Witwenbeiträge für 8 Jahre zurückfordert? Habe 2008 telefonisch und schriftlich gemledet, dass ich eine Arbeit aufgenommen habe.

Antwort:

Ja, das kann durchaus vorkommen, daß bei der DRV Unterlagen verschwinden und daß saftige Rückforderungen oder Renteneinbehalte drohen!

Unwissenheit schützt nicht vor Nachteilen!

Da haben Sie einen schweren Stand!

Wenn Sie seit Ihrer Meldung in 2008 nichts von der DRV gehört und gelesen haben, dann ist dies als ziemlich leichtfertig und blauäugig zu werten!

Sie hätten bereits 2008 auf einer schriftlichen Empfangsbestätigung bestehen müßen, denn ohne Beleg haben Sie nichts in der Hand!

Außerdem werden Sie doch wohl nicht allen Ernstes davon ausgehen wollen, daß Ihnen die DRV-Solidargemeischaft eine überhöhte, falsch angesetzte Hinterbliebenenrente (in Höhe von 18.000 Euro) so mir nichts Dir nichts schenkt!

Angeblich habe ich mein Arbeitseinkommen nicht gemeldet. Aber ich habe jahrelang eine Steuernachzahlung an das Finanzamt tätigen müssen, wegen zu hoher Einkommen.

Antwort:

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!

Finanzamt und Rentenamt versagt und ich soll bluten? Die Rentenversicherung sieht außdem jeden Monat, dass hohe Rentenbeiträge eingehen.

Antwort:

Versagt haben Sie als der Rentenbezieher, weil Sie die überhöhte Rente jahrelang kassiert und sich bei der DRV jahrelang nicht gemeldet haben!

Denn:

Die Informationen sind heutzutage für Jedermann frei zugänglich!

Siehe zum Beispiel auf Seite 28 unter folgendem Link:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/251186/publicationFile/52242/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf

Auszug:

Wie Einkommen auf die Rente angerechnet wird

Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

Eigene Einkünfte werden angerechnet auf

>

Witwen-/Witwerrenten,

>

Witwen-/Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977

geschiedene Ehegatten,

>

Witwen-/Witwerrenten nach dem vorletzten

Ehegatten,

>

Erziehungsrenten und

>

Waisenrenten an über 18-jährige Kinder

Freibetrag

Das ermittelte Nettoeinkommen wird nicht in voller Höhe auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet.

Erst wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet,

werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Lesen Sie hierzu bitte das Beispiel auf Seite 32

Wer kann helfen?

In erster Linie natürlich Ihr zuständiger Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt und wenn Sie damit nicht weiterkommen, werden Sie sich an einen Fachanwalt oder an de VDK wenden müßen!

Eventuell können Sie über eine Stundung verhandeln, aber die DRV wird dies nicht so ohne weiteres zugestehen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

"Kann so etwas vorkommen, dass die Rentenversicherung einfach einen Brief nicht erhalten hat"

Ja, es soll vorkommen, dass Briefe nicht ankommen.

"Mein Brief enthielt sogar die Höhe des Einkommens. Dann habe ich jahrelang nichts gehört"

Kam dir das nicht komisch vor? Da hättest du nachhaken müssen.

"Finanzamt und Rentenamt versagt und ich soll bluten?"

Welche Schuld trägt das Finanzamt? Du hast die Rente doch tatsächlich in der Höhe erhalten??

"Die Rentenversicherung sieht außdem jeden Monat, dass hohe Rentenbeiträge eingehen."

Und daraus soll jetzt wer korrekt auf deine anrechenbaren Gesamteinnahmen schließen?

Fakt ist wohl, dass du Rente bezogen hast in einer Höhe, die dir nicht zustand. Und genau das sollst du zurückzahlen. Ist für dich jetzt bitter, aber korrekt.

teufelinschwarz 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 10:46

Soll wollen Ämter immer alles wissen und warum hat jahrelang kein Amt einen Brief geschrieben, habe doch angerufen. Nach neuester Technik SAP R3 wird jeder Anruf notiert !

turnmami  15.04.2015, 17:52
@teufelinschwarz

Nein, bei der Rentenversicherung wird nicht jeder Anruf notiert, sonst würden die Mitarbeiter nicht mehr fertig werden!

derajax  17.04.2015, 16:49
@turnmami

Richtig, hat sie nicht. Gegenfrage, wieso ist Dir denn nicht aufgefallen, das Du trotz einkommens keine Rentenkürzung bekommen hast? Hast Du damit gerechnet es fällt nicht auf? Pech gehabt..

Du mußt  beweisen dass Du ihn geschickt hast, nicht umgekehrt. 

derajax  17.04.2015, 16:49

und selbst dann kann sie von Glück reden wenn Sie noch die Hälfte zurückzahlen muss. Schließlich hätte Sie erkennen müssen das sie zu viel rente bekommt.

turnmami  18.04.2015, 08:48
@derajax

wieso nur die Hälfte. Die Überzahlung wurde festgestellt und wird auch in voller Höhe zurückgefordert. So kullant ist die RV nicht!