Schadensabwicklung bei Brand?

5 Antworten

Hallo Schmeich,

was deine Gebäudeversicherung leistet, kann dir hier im Forum niemand mitteilen, denn es kommt auf  deinen Versicherungsvertrag an.

Bedeutet, wir wissen weder ob dein Gebäude richtig versichert ist, noch welche Versicherungsbedingungen dein Vertrag beinhaltet und auch nicht welche Versicherungssumme abgedeckt ist.

Außerdem gibt es in Deutschland ein Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer, das du hier nachlesen kannst.

http://www.gdv.de/2011/07/regressverzichtsabkommen-der-deutschen-feuerversicherer/

Gruß Apolon

Es spielt letztlich für Dich keine Rolle, denn die Versicherungen wissen aus dem Gutachten was repariert werden muss. Dazu sollte es dann Rechnungen geben die Du einreichst und dann erstattet werden. Was und wie der Versicherer dann mit dem Mieter vorgeht ist nicht dein Thema...

Grundsätzlich gilt:

Eigenversicherung vor Fremdversicherung

Deine Gebäudeversicherung ist leistungspflichtig. Wenn sie dann jemandem eine Mitschuld an dem Schaden zuweisen kann, wird sie natürlich Regressansprüche stellen. Aber das ist nicht dein Problem.

Du hast ja in gewissem Umfang auch Mietausfall mit abgedeckt. Ober der Betrieb eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung hat, braucht dich ebenfalls nicht zu interessieren.

Bei enm Brandschaden ab einer bestimmten Höhe wird ihnehin ein unabhängiger Sachverständiger zur Regulierung einbezogen. 

Die Versicherer sind durchaus nicht daran interessiert, negative Reklame wegen schlechter Schadensregulierung einzufahren. Ein gut und zügig bearbeiteter Fall, ist sogar eine positive Aussage für die anderen Kunden.

Da wir alle wissen, wie akribisch diese versuchen gar nichts bis sehr wenig zu zahlen stellt sich mir die Frage, ob in der Regel ein "unterdurchschnittliches" Angebot als Summe gemacht wird, um den Fall abzuschließen.

Wenn du nicht gerade eine Abfindungsregelung mit der Versicherung vereinbarst, macht die Versicherung dir überhaupt kein "Angebot" welche Summe sie dir zahlen würden. 

Es werden Kostenvoranschläge von Fachfirmen eingeholt (bzw. die nötigen Arbeiten von einem Gutachter ermittelt), die dann freigegeben werden und nach erledigter Arbeit auf Basis der dann vorliegenden Rechnungen erstattet werden. 

Was den eventuellen Regress angeht, kann dir das weitere Prozedere egal sein. 

martin197575  14.03.2017, 17:15

Dem ist nichts hinzuzufügen

.... meine Versicherung bezahllt alle Kosten und Lasten für einen Wiederaufbau incl. Mietausfall.

Binde einfach ein Deinen "Berater", denn für den ist das doch Alltag.