Muss man im Minijob regelmäßig einspringen?
Ich arbeite in einem Discounter als Aushilfe und übernehme dort Aufgaben wie Kasse,Aufräumen und Einräumen. Ich habe dort eine feste Anzahl an wöchentlichen Arbeitsstunden mit der Marktleitung vereinbart, welche ich regelmäßig erbringe. Nun kommt es relativ häufig vor, dass in der Woche zusätzlich angerufen wird und erfragt wird, ob ich an dem jeweiligen oder nächsten Tag nicht arbeiten bzw. länger arbeiten könne, oder an anderen Zeiten zum nächsten Einsatz. Häufig lasse ich mich breitschlagen und springen ein bzw. handle flexibel nach der Bitte der Marktleitung.
Heute ist dies wieder der Fall gewesen, allerdings bin ich noch nicht ans Handy gegangen. Sollte man zwischen den Feiertagen mehr Verständnis aufbringen und einspringen, falls jemand ausgefallen ist, als an anderen Tagen ?
4 Antworten
Wie kann man sich so etwas gefallen lassen?
Diensplanänderungen sind rechtzeitig mitzuteilen und das bedeutet 4 tage vorher.
Zudem muss man auch nicht telefonisch erreichbar sein, wenn man keine Rufbereitschaft vereinbart hat.
Du hast Dir bisher einfach zu viel gefallen lassen; wenn Du nicht kannst, wird die Marktleitung versuchen das Jemand anders einspringt.
Wenn man Zeit und Lust hat, kann man das ja machen aber wenn man nicht will, geht man nicht ans Handy oder ruft später an und sagt das man das erst jetzt gesehen hat oder das man gar nicht in der Stadt ist oder sonst irgendeinen Grund.
du bist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen und mehr zu leisten als in deinem Vertrag steht
allerdings bin ich noch nicht ans Handy gegangen.
Das musst Du auch nicht.
Du bist verpflichtet, die mit dem AG vereinbarten Stunden zu arbeiten und der AG muss Dir diese Stundenzahl auch geben.
Wenn die Zeit der Arbeitsleistung nicht festgelegt ist (z.B. Montag und Donnerstag oder Dienstag, Freitag, Samstag), arbeitest Du auf Abruf. Das bedeutet allerdings nicht, dass der AG Dich jederzeit "von jetzt auf gleich" einsetzen darf.
Im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist im Abs. 2 folgendes zu lesen:
"Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."
Dein AG kann also nicht heute anrufen um Dich morgen oder übermorgen arbeiten zu lassen. Wenn Dein Arbeitseinsatz schon feststeht und Du erreichst die vereinbarte Arbeitszeit, bist Du auch nicht verpflichtet, zusätzliche Stunden zu leisten, wenn dies nicht vereinbart ist.
Wie verhält es sich denn mit den Zusatzstunden? Übersteigst Du damit nicht die 450--Euro-Grenze?
Davon abgesehen ist in der Freizeit niemand verpflichtet, Anrufe des AG entgegenzunehmen
wenn du Geld verdienen willst, darfst du auch zwischen den Feiertagen arbeiten gehen