Neuer Arbeitgeber trotz Freistellung - Steuerrechtliche Konsequenzen oder Betrug?

5 Antworten

Das Risiko, das die Arbeitgeber "voneinander" erfahren kannst du nie ganz ausschließen. Arbeitsrechlich dürfte es aber kein Problem sein, da du ja offiziell beurlaubt bist. In deiner Freizeit kannst du arbeiten wo du willst, falls es nicht explizit verboten wurde.

Das geht nur mit StKl 1 und 6. Selbst wenn du die Steuerkarte nachreichst, sodass der Eintrag im Jan gemacht wird, erfährt der neue Arbeitgeber von der Freistellung. Du kannst es drehen wie du willst, es geht nicht, von der rechtlichen Seite mal abgesehen. Illegale Methoden verrate ich nicht. ;-)

Max781 
Beitragsersteller
 05.11.2011, 19:21

Vielen Dank für Eure Antworten. Für mich noch einmal zum Verständnis: Für 2011 gibt es ja keine Lohnsteuerkarte mehr, sondern die aus 2010 ist noch gültig. Ich müsste meinem neuen Arbeitgeber also die Karte aus 2010 vorlegen. Welche Eintragungen sind denn darauf zu erkennen? Ich bekomme ja eine eTin. Werden dann auf der Lohnsteuerkarte dann überhaupt noch die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte getätigt? Oder wie erfährt der neue Arbeitgeber von der Dauer der Beschäftigung beim alten Arbeitgeber?

Ich weiß, es ist eine verzwickte Situation. Könnte ich den alten Arbeitgeber bitten, mir ab dem 15.12. kein Gehalt mehr zu zahlen? Könnte man die Sache damit umgehen?

Mit dieser speziellen Frage solltest Du ernsthaft zu einem Steuerberater gehen - aber interessant ist sie allemal, da ja die Lohnsteuer nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist und es sich bei den monatlichen Zahlungen eh nur um Vorauszahlungen handelt

aber arbeitsrechtlich - auch wenn Du das nicht hören oder lesen magst - hätte ich da schon meine Bedenken ....

Müsste theoretisch gut gehen....
Der neue Arbeitgeber braucht eine Bescheinigung der Steuerklasse des alten Arbeitgebers., oder eine Fotokopie der Steuerkarte.

HBResult  05.11.2011, 16:56

Bei einer Bescheinigung erfährt er aber vom alten Arbeitgeber

Vielen Dank für Eure Antworten. Für mich noch einmal zum Verständnis: Für 2011 gibt es ja keine Lohnsteuerkarte mehr, sondern die aus 2010 ist noch gültig. Ich müsste meinem neuen Arbeitgeber also die Karte aus 2010 vorlegen. Welche Eintragungen sind denn darauf zu erkennen? Ich bekomme ja eine eTin. Werden dann auf der Lohnsteuerkarte dann überhaupt noch die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte getätigt? Oder wie erfährt der neue Arbeitgeber von der Dauer der Beschäftigung beim alten Arbeitgeber?

Ich weiß, es ist eine verzwickte Situation. Könnte ich den alten Arbeitgeber bitten, mir ab dem 15.12. kein Gehalt mehr zu zahlen? Könnte man die Sache damit umgehen?