Neuer Arbeitgeber trotz Freistellung - Steuerrechtliche Konsequenzen oder Betrug?
Hallo,
mich plagt derzeit folgende Frage: Ich habe meine Arbeit zum 31.12.2011 gekündigt und bin bis dahin freigestellt. Nun habe ich die Möglichkeit, zum 15.12.2011 einen neuen Job zu beginnen. Beide Arbeitgeber (der alte und der neue) wissen nicht von der neuen Arbeit bzw. der Freistellung und das soll auch so bleiben.
Wenn wir die Arbeitsrechtliche Sicht einmal außen vor lassen und auch nicht die Möglichkeit betrachten, den neuen Job in der Steuerklasse sechs zu beginnen: Kann ich die 15 Tage im Dezember 2011 zwei Mal Lohn auf Steuerklasse 1 erhalten und ich gleiche das dann in meiner Steuererklärung aus? Das heißt, dass ich die zu wenig gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückzahle?
Kann es passieren, dass der neue oder der alte Arbeitgeber von der Existenz des jeweiligen anderen Arbeitgebers durch irgendwelche Behörden erfährt?
Wenn ich richtig informiert bin, sind die doppelte Sozialabgaben kein Problem, da sie prozentual auf die Gesamteinkünfte gezahlt werden müssen.
Danke für Eure Tipps!
5 Antworten
Das Risiko, das die Arbeitgeber "voneinander" erfahren kannst du nie ganz ausschließen. Arbeitsrechlich dürfte es aber kein Problem sein, da du ja offiziell beurlaubt bist. In deiner Freizeit kannst du arbeiten wo du willst, falls es nicht explizit verboten wurde.
Das geht nur mit StKl 1 und 6. Selbst wenn du die Steuerkarte nachreichst, sodass der Eintrag im Jan gemacht wird, erfährt der neue Arbeitgeber von der Freistellung. Du kannst es drehen wie du willst, es geht nicht, von der rechtlichen Seite mal abgesehen. Illegale Methoden verrate ich nicht. ;-)
Vielen Dank für Eure Antworten. Für mich noch einmal zum Verständnis: Für 2011 gibt es ja keine Lohnsteuerkarte mehr, sondern die aus 2010 ist noch gültig. Ich müsste meinem neuen Arbeitgeber also die Karte aus 2010 vorlegen. Welche Eintragungen sind denn darauf zu erkennen? Ich bekomme ja eine eTin. Werden dann auf der Lohnsteuerkarte dann überhaupt noch die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte getätigt? Oder wie erfährt der neue Arbeitgeber von der Dauer der Beschäftigung beim alten Arbeitgeber?
Ich weiß, es ist eine verzwickte Situation. Könnte ich den alten Arbeitgeber bitten, mir ab dem 15.12. kein Gehalt mehr zu zahlen? Könnte man die Sache damit umgehen?
Mit dieser speziellen Frage solltest Du ernsthaft zu einem Steuerberater gehen - aber interessant ist sie allemal, da ja die Lohnsteuer nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist und es sich bei den monatlichen Zahlungen eh nur um Vorauszahlungen handelt
aber arbeitsrechtlich - auch wenn Du das nicht hören oder lesen magst - hätte ich da schon meine Bedenken ....
Müsste theoretisch gut gehen....
Der neue Arbeitgeber braucht eine Bescheinigung der Steuerklasse des alten Arbeitgebers., oder eine Fotokopie der Steuerkarte.
Bei einer Bescheinigung erfährt er aber vom alten Arbeitgeber
Vielen Dank für Eure Antworten. Für mich noch einmal zum Verständnis: Für 2011 gibt es ja keine Lohnsteuerkarte mehr, sondern die aus 2010 ist noch gültig. Ich müsste meinem neuen Arbeitgeber also die Karte aus 2010 vorlegen. Welche Eintragungen sind denn darauf zu erkennen? Ich bekomme ja eine eTin. Werden dann auf der Lohnsteuerkarte dann überhaupt noch die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte getätigt? Oder wie erfährt der neue Arbeitgeber von der Dauer der Beschäftigung beim alten Arbeitgeber?
Ich weiß, es ist eine verzwickte Situation. Könnte ich den alten Arbeitgeber bitten, mir ab dem 15.12. kein Gehalt mehr zu zahlen? Könnte man die Sache damit umgehen?