Arbeitsamt fordert Geld zurück - nach über 7 Jahren!?
Hallo,
meine Freundin hat ein Erstattungs- und Aufforderungsbescheid vom AA bekommen... Darin steht, daß sie in 2003 zu viel Arbeitslosengeld bekommen hat (wahrscheinlich in dem Monat, als sie dann die Arbeit aufnahm) und dieses nun zurück erstatten soll. Sie hat ihre Arbeitsaufnahme damals rechtzeitig gemeldet. Weiß jemand, ob sie das wirklich zahlen muß? Gelten da nicht auch Verjährungsfristen? Grüßchen...
4 Antworten
Begünstigende Verwaltungsakte können zurückgenommen werden, wenn neue Umstände bekannt geworden sind.
Auch privat sollte man solche Unterlagen 10 Jahre aufheben ;) Mindestens. Sonst hat man schon mal schlechte Karten, wie du siehst. Im Zweifelsfall holt sich die Behörde das Geld zurück, wenn es unberechtigt war. Der Zeitpunkt des Feststellens könnte zum Beispiel auch eine aktuelle Rechnungsprüfung sein.
Wenn nicht zwischendurch gemahnt wurde und die Forderung tituliert wurde dürfte das verjährt sein.
Sie hat relativ gute Karten... Die Rechtssprechung ist sich über die Dauer der Verjährungsfrist öffentlich-rechtlicher Forderungen uneinig. Während einige von der "normalen" Verjährungsfrist laut BGB von 3 Jahren ausgehen, setzen andere die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren an ( http://www.grehsin.de/blog/oeffentlich-rechtlicher-erstattungsanspruch-verjaehrung-nach-30-jahren )
Hier kommen aber noch die Vorschriften des SGB X ins Spiel. Hier geht es um die Rücknahme eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsaktes. Und dieser kann entweder aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachter falscher Angaben geschehen, oder wenn der Leistungsempfänger nicht darauf vertrauen durfte, daß er das Geld behalten darf. Hier gilt: Je länger die Sache zurück liegt, umso mehr kann der Hilfeempfänger darauf vertrauen. Und nach einem so langen Zeitraum dürfte deshalb ein Rückzahlungsanspruch schon aus diesem Grunde ausgeschlossen sein - vorausgesetzt, aus der Akte des Arbeitsamtes ergibt sicht tatsächlich die Mitteilung über die Arbeitsaufnahme oder diese ist irgendwie anders noch beweisbar.
Meiner Meinung nach LÄNGST verjährt,aber besser,mal einen Rat bei Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen.
OK, kann ich verstehen, aber die Umstände waren ihnen schon seit 7 Jahren bekannt! Mein Freundin hat gar nicht mehr die Unterlagen, um festzustellen, ob die Forderung berechtigt ist!