Zurückgeschicktes Paket von Amazon verloren gegangen?
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen. Ich habe etwas bei einem Verkäufer von Amazon bestellt (also nicht direkt von Amazon). Es hat nicht gepasst, also habe ich den Verkäufer bzgl. einer Rücksendung angeschrieben. Dieser Antwortete dann, dass ich das Paket einfach an den Absendwr zurückschicken soll. In der Mail wurde nichts von einem Rücksendeschein erwähnt. Ich habe also das Paket (ohne Rücksendeschein bzw. Bestellnummer) zurück an den Absender geschickt. 2 Wochen später habe ich noch immer keine Erstattung meines Geldes bekommen, woraufhin ich den Verkäufer angeschrieben habe und nachgefragt habe. Als Antwort bekam ich, dass sie das Paket nicht haben bzw. nicht finden/zuordnen können und mir somit das Geld nicht erstatten können. Natürlich weiß ich, dass auch ich an den Retourenschein denken hätte müssen, aber der Verkäufer hat mich doch auch nicht darauf hingewiesen, also wer hat nun "Schuld" daran? Ich würde mir das Geld gerne bei der Bank zurückholen lassen, hab ich das Recht darauf?
6 Antworten
In den Amazon-AGB ist genau festgelegt, wie eine Rücksendung abgewickelt werden muss.
Du hast dich NICHT an diese Regeln gehalten!
Der Verkäufer muss dich nicht noch mal extra auf die Regeln hinweisen. Du hast ja bei der Bestellung bestätigt, dass du die AGB akzeptierst.
Es ist also zweifelsfrei nur deine Schuld!
Du hast nicht das Recht, den Betrag zurückbuchen zu lassen. Wenn du es trotzdem tust, wirst du erheblichen Ärger mit Amazon bekommen.
Du kannst nur eine Rückerstattung erwarten, wenn du das Paket versichert versendet hast und der Beleg dazu vorliegt. Dann wäre der Beförderer (DHL, Hermes, ...) dafür haftbar zu machen.
Na, auf die Antwort von DHL, Hermes, ... bin ich jetzt schon gespannt.
Nur weil du es noch öfter schreibst wird es nicht hilfreicher. Ich sage dir zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" sind immer noch Welten.
Ja, genau da wird das Problem liegen.
Wenn du kein Retourenschein dazu packst, bekommst du kaum das Geld zurück.
Was du machen kannst, ist dich nochmals mit dem Verkäufer zusammen setzen, ihm den Einlieferungsbeleg geben und damit kann ja dokumentiert werden, dass du was zurück geschickt hast.
Eventuel lässt er mit sich reden.
Der Retourenschein ist kein zwingender Bestandteil der Rücksendung, es erleichtert es natürlich nur ungemein es zurück abzuwickeln! Man muss halt ansonsten Wartezeiten inkaufnehmen, bis die Sendung zugeordnet werden kann…
Ein Blick in die Amazon AGB wird dich eines besseren Belehren.
Das Geld bei der Bank zurückholen zu lassen... davon würde ich dir dringend abraten. Dann hast du eine Anzeige am Hals. "Warenkreditbetrug" nennt man soetwas.
Wenn du keinen Rücksendeschein hast,( und damit nicht nachweisen kannst das du es versendet hast) wirst du keine Erstattung bekommen, denn Amazon bzw der Verkäufer hat einen Nachweis, dass du es angenommen hast.
Naja, so stimmt das auch nicht ganz! Theoretisch könnte ihr Mann, ihre Freundin oder sonst wer beim Packen des Päckchens geholfen haben und bezeugen, dass es bei der Post abgegeben wurde! Ist zwar komplizierter, aber es braucht halt nur einen Zeugen…
Dann ist es noch nicht das Problem des Verkäufers, sondern erstmal das der Post! Du kannst ja mal versuchen die Post für ein unversichert versendetes Päckchen haftbar zu machen. Viel Glück dabei! Der Anspruch des Verkäufers auf Bezahlung der ausgelieferten Ware bleibt davon ungeschmälert.
Nur wenn der Verkäufer explizit auf einen versicherten Versand bestanden hat!
Naja, wichtiger als der Retourenschein ist zum einen, dass du es wirklich als Paket ( versichert und mit Paketschein als Nachweis der Sendung) und nicht als Päckchen ( unversichert und ohne Paketschein als Nachweis der Sendung) geschickt hast, damit du einen Paketschein als einen Nachweis hast, dass du der Firma etwas zurückgeschickt hast! Zum anderen ist natürlich wichtig, dass auf dem Paket dein Name beziehungsweise Absender vermerkt war, sonst hat die Firma ja gar keine Chance es dir zu zu ordnen…
Ein Anrecht auf Rückerstattung hast du natürlich, aber gegebenenfalls natürlich auch die Schwierigkeit eines Nachweises, dass du was zurückgeschickt hast…
T3Fahrer
Das gilt nur, wenn der Verkäufer explizit auf einen versicherten Rückversand bestanden hat! Ansonsten ist es lediglich zuträglich einen Zeugen für die Verpackung und den Versand zu haben…