Post vom Hauptzollamt wegen Betrug wegen verspäteter Meldung der Arbeitsaufnahme?
Hallo , ich habe ein großes Problem... Ich habe von Mai - Augusut Arbeitslosengeld bezogen , und am 1 September habe ich ein 2 wöchiges probearbeiten angefangen , wo ich auch dem Job-Center oder Arbeitsamt bescheid gesagt habe , Telefonisch... Nach den Zwei wochen Probearbeiten wurde ich übernommen mit einem Jahrsvertrag.. Lohn habe ich erst zum 15 Oktober bekommen , und laut dem Arbeitsamt und Zoll hätte ich für den September garnichtsmehr bekommen dürfen ? Obwohl ich erst am 15 oktober meinen ersten lohn zu erwarten hatte ? Stand mir dann nicht der September sowieso zu ? Laut Zoll und AA Amt haben die erst zum 05.10 von mir bescheid bekommen das ich eine neue Arbeit habe obwohl ich mehrmals mit der Hotline Telefoniert habe und denen sogar vom Probearbeiten erzählt habe... es geht nur um das geld von september umdie 470 euro ... jetzt drohen sie mir egal ob ich zahle oder nicht mit einer strafanzeige wegen betrug ?
wie komme ich da raus was kann ich tuen ? geld sofort zahlen ? ich habe noch eine alte bewährung strafe offen die bald zuende wäre und ein neues verfahren wäre da nicht prickelnd..... Ich habe auch noch sogar online anfang september einen änderungs bescheinigung online abgeschickt die wohl nie da ankam , den quittuns druck davon habe ich noch aber ob das mir weiter helfentut ? der vom zoll meint ich soll mich äusern aber eine anzeige gäbe es so oder so...
7 Antworten
wenn du noch den Quittungsdruck hast oder sonst irgendwie belegen kannst, dass du die Änderungsmitteilung als Email geschickst, dann bist du raus aus dem Betrugsvorwurf.
In deiner Mailbox gibts doch auch nen Ordner 'gesendet', wenn du ihn nicht gelöscht hast, liegt alles noch drin, zum Beweisen, also wann und wohin du gemailt hast.
Aber wenn du im Sep Lohnanspruch hattest (der also erst 15.10 ausbezahlt wurde) dann kommt es zu einer Überzahlung und einer Rückforderung vom AA - also rückzahlen musst du, und auch wenn nur auf raten (kannst das ja anbieten)
geht nur um den september
Arbeitslosengeld wird immer rückwirkend ausbezahlt, also für Monat September am 30.Sep.
Wenn gleichzeitig für Sept aber ein Lohn/Gehaltsanspruch enstanden war, der eben rückwirkend erst am 15.Okt ausbezahlt wurde, dann entsteht eine Überzahlung und somit eine Rückforderung des ALG September.
das habe ich mit raten , aber der vom zoll sagte das wäre ihm egal da es ein betrugs vorworf wäre ...
Du musst nachweisen das du die Veränderung rechtzeitig mitgeteilt hast,wie du das machst ist dann deine Sache !
Wenn man telefoniert schreibt man sich Datum / Uhrzeit und Gesprächspartner auf,wenn du etwas online verschickt hast sollte es ja auch noch nachweisbar sein.
Geht es um ALG - 2 vom Jobcenter geht es hier nach dem Zuflussprinzip,bedeutet,hast du zwar im September deine Beschäftigung aufgenommen,aber deinen ersten Lohn erst im Folgemonat auf dein Konto bekommen,dann muss von der Leistung für September nichts zurück gezahlt werden.
Selbst wenn du es noch im September auf dein Konto bekommen hättest,müsstest du es nur voll zurück zahlen,wenn du nach Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll - noch so viel anrechenbares Nettoeinkommen hättest,dass gleich / höher deiner ALG - 2 Leistung gewesen wäre und das hättest du dann auf Antrag auch in monatlichen Raten zahlen können.
Hast du denn auch schon einen Nachweis über den Geldzufluss erbracht,wenn nicht,dann hole das nach und lege auch Nachweise in Kopie bei,die dann bestätigen das du die Veränderung mitgeteilt hast.
Fristgerecht einen Widerspruch einlegen und dazu kannst du dann deine Nachweise legen.
Du hast nicht geschrieben das du ALG - 1 bekommen hast,dass steht dir nur solange zu,wie du auch ohne Beschäftigung bist,also musst du es zurück zahlen !
Das hättest du dann vorher persönlich klären müssen,wenn du die Übergangszeit bis zur ersten Zahlung nicht aus Vermögen überbrücken konntest.
Es gibt Zuschüsse bei Arbeitsaufnahme,die müssen aber vorher beantragt werden.
Du hast deine Schuldigkeit getan. Alle Anrufe werden in deinem Profil vermerkt. Das ist die Pflicht des Service-Centers. Darauf soll sein SB zurückgreifen.
Wenn du für Oktober noch Geld vom JC bekommen hast und dir am 15. Oktober dein Gehalt zugeflossen ist, dann musst du es zurückzahlen. Das JC zahlt immer im voraus. Das bedeutet: Geld für Oktober wird am 30.09. überwiesen.
Das mit dem Hauptzollamt kommt nur dann auf, nachdem ein Verwaltungsakt erlassen wurde. Sprich: dein SB hätte dir einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zukommen lassen müssen. Davor müsstest du eine Anhörung bekommen haben. Ist das bei dir der Fall?
es geht nicht ums job center , es geht ums arbeitsamt arbeitslosengeld 1 ...
ich habe im september angefangen , aber mein erster lohn kam erst zum 15.10 , wie hätte ich den miete usw alles zahlen sollen für den september , das ist doch völliger blödsin finde ich , dann wäre ich im oktober 2 mieten schuldig gewesen für september und oktober und wovon hätte ich essen und trinken sollen ?
Ach so, hatte ich falsch gelesen.
Hast du denn für Oktober noch was vom AA bekommen?
nein es geht nur um den september , ich habe mich telefonisch und online rechtzeitig gemeldet wovon die angeblich nichts mitbekommen haben... und ich war mir halt sicher das ich ja von september-oktober mir das geld zusteht da ich ja irgendwie leben muss und auch miete zahlen muss...
Du hast im September angefangen und keinen Gehaltszufluss gehabt. Also steht dir für September auch noch ALG 1 zu. Geh noch mal persönlich hin und klär den Fall mit deinem SB. Beruf dich noch mal auf deine Anrufe. Auf jeden Fall hättest du auch einen Aufhebungsbescheid bekommen müssen. Einfach so das Hauptzollamt einschalten geht nicht.
genau im september angefangen und der erste lohn kam ja erst am 15 des nächsten monat ... laut ihrem system hätte ich erst am 05.10 bescheid gesagt was aber garnicht stimmt...
Such alle Nachweise zusammen und geh hin. Die können im September nichts anrechnen, was du gar nicht bekommen hast. Nimm auch die Kontoauszüge von September und Oktober mit.
Also steht dir für September auch noch ALG 1 zu
aber nur anteilig für die Tage der Arbeitslosigkeit! Hier zählt nicht das Zuflussprinzip wie im SGB 2 / Alg2 - Bereich. Es wird beim Alg1 taggenau abgerechnet.
Wenn er zum 15.09. anfängt & scheinbar erst zum 05.10. die Änderung mitteilt, hat er durch eigenes Verschulden eine Überzahlung verursacht, die er nun zurück zahlen muss.
Ich würde versuchen zu kooperieren, damit wenigstens die Betrugs-Sache glimpflich geregelt werden kann...
"wo ich auch dem Job-Center oder Arbeitsamt bescheid gesagt habe" ja bei wem denn nun, Jobcenter dürfte ja bei Alg1 nicht zuständig sein.
"Probearbeiten" was soll denn das sein. Das SGB III kennt diesen Begriff nicht und zwei Wochen ist deutlich zu lang.
- Das sogenannte "Probearbeiten" dauert maximal wenige Tage.
- Der Bewerber sollte keine Aufgaben übernehmen, die normalerweise entlohnt werden, höchstens Teilaufgaben, also praktisch nur mitlaufen und schauen und fragen.
- Der Bewerber darf fürs "Probearbeiten" Geld bekommen – allerdings nicht als Lohn für die Arbeit, sondern nur aus Aufwandsentschädigung.
- Das alles wird der AfA und auch dem Zoll naürlich aufgefallen sein.
- Versuche das aufzuklären, insbesondere das es vernünftige Gründe dafür gar, so lange dort probeweise zu arbeiten und das es keinerlei Entgelt gab und auch keine Zusage auf spätere Entlohnung.
Autschn...
Wenn du regulär deine Arbeit am 1.9. angefangen hast stand dir für September kein Geld mehr vom Amt zu... auch wenn der neue Arbeitgeber erst am 15.10. das erste mal gezahlt hat. War bei mir auch so. Ich würde da mal anrufen ggf. nen Anwalt einschalten und von dem beraten lassen...
Nee, das stimmt nicht so ganz. Die arbeiten nach dem Zuflussprinzip. Wenn im September noch kein Geld geflossen ist, können die auch im September nichts anrechnen, weil es nicht zu einer Doppelzahlung gekommen ist. Wenn die allerdings auch für Oktober gezahlt haben, dann dürfen sie zurückfordern.