Arbeitslosengeld, Überweisung auf falsches Konto obwohl richtiges angegeben war! EILT wer weiß was
Hallo Zusammen,
ich habe Arbeitslosengeld beantragt, wir leben zu fünft am Existenzminimum. Außerdem bin ich grade dabei meine Insolvenz vorzubereiten. Bekommen werden wir 962,30 pro Monat für fünf Personen. Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel!
Heute hole ich einen Kontoauszug aus dem Briefkasten, mich trifft der Schlag. Das Arbeitsamt hat den ersten Betrag von 531 EUR auf das bereits am 15.01.14 gekündigte Konto bei der BW-Bank überwiesen!!! Auf entsprechende Mail beim AA ruft mich eine unfreundliche Dame zurück. Ja das wär eben Pech, sie hätten die richtige Nummer halt nur ins Bemerkungsfeld eingetragen und nicht in das dafür vorgesehene Feld. Da die Leistung ausbezahlt wäre könne man nichts machen. Die Höhe ist, dass mein Antrag noch hier zu Hause liegt, ausdrücklich mit der richtigen Nummer und ich diesen erst am Freitag abgebe!! Die haben ohne Abgabe des Antrags (es hatten noch Unterlagen gefehlt) einfach auf das falsche Konto überwiesen!!
Ich solle (keine Busverbindung, kein Geld, kein Benzin) zur Bank fahren und denen mitteilen, dass sie das Geld heraus geben müssen. Die Bank ist mind. 30 km entfernt!!! Ich habe drei Kinder davon ein Kleinkind. Wie soll das gehen.
Da haut es doch dem Fass den Boden raus. Die machen einen gravierenden Fehler und ich muss mich darum kümmern.
Jetzt meine Frage:
- Muss die Bank Sozialleistungen herausgeben?
- Darf die Bank das Geld überhaupt einbehalten, das Konto ist doch bereits gekündigt.
- Was mache ich wenn die Bank das Geld nicht herausgibt?
- Darf das Arbeitsamt falsch überweisen und mich so im Regen stehen lassen, wir nagen am Hungertuch!!!!
2 Antworten
Da das Konto gekündigt ist:
Also hierauf gibt es eine richtige und eine praktische Antwort...
Aus den Regelungen zur Auszahlung (Kassenanweisungen) sehr frei zitiert :
Erst die praktische:
Bei der Behauptung das Zahlungen nicht erhalten worden sind ist grundsätzlich ein Geldrücklauf abzuwarten.
Das dauert idR ca 1-2 Wochen
Dazu jetzt der 2. Satz und wir sind bei richtig
Kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Leistungsempfänger die Zahlung auch nicht mehr erhalten wird (da würde mir eine Kündigungsbestätigung des alten Kontos reichen, da das neue ja bereits bekannt ist) kann der Betrag nochmal ausgezahlt werden.
Bei momentaner finanzieller Notlage wäre ggf. auch eine Abschlagszahlung auf den Januar, per Postbarscheck, möglich.
Wenn du in die Insolvenz gehen, solltest du ja wohl ein P-Konto haben. Aber wenn das Konto gekündigt ist, müsste das Geld ja zurück gehen. Oder hat diese Bank VON DIR Geld ZU BEKOMMEN? Wenn die Bank euch gekündigt hat, wird sie einen unverhofften Geldeingang freudig begrüßen.
Du musst beim Amtsgericht eine Freigabe für dieses Geld beantragen. Außerdem muss das JobCenter euch in einer Notlage auf jeden Fall helfen. Und wenn es nur mit Lebensmittelgutscheinen ist. Aber das kann man keinesfalls am Telefon erledigen. Da wirst du schon hin müssen.