Anhörung vom Arbeitsamt bekommen heute, wer kann mir helfen?

3 Antworten

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Deswegen ist ja die Anhörung, damit du dich zu dieser Sache äußern kannst.

Wieso nimmt die Arbeitsagentur denn an, dass du dort jetzt arbeitest?

Tommkill1981 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 22:09

Da ich bei dem Cousin meiner Frau damals einen Zettel ausgefüllt habe da ich bei Ihm arbeiten wollte. Was ich aber dann doch nicht tat, war mir zu wenig geld. Er hatte das ausgefüllte aber schon seinem Steuerberater gegeben, ich denke mal dadurch ist das wohl passiert.

Bekomme ich jetzt mein ALG1 oder haben die mir eione Zahlungseinstellung gemacht

DerHans  19.03.2016, 22:12
@Tommkill1981

Cousin deiner Frau hört sich dann so an, als ob du bei diesem Cousin erst mal "zur Probe" oder auch schwarz gearbeitet hast. Dachtest du jedenfalls. Der Steuerberater hat dich dann wohl bei der Sozialversicherung angemeldet. Da musst du dich über die Anhörung nicht wundern.

Tommkill1981 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 22:17
@DerHans

Ja ok verstehe ich schon aber mein Arbeitslosengeld bekomme ich schon oder?

DerHans  20.03.2016, 11:47
@Tommkill1981

Wenn eine Anmeldung des Arbeitgebers vorliegt, wird der Leistungsbezug "vorsorglich" sofort eingestellt. Man will ja vermeiden, dass du eine zu hohe Rückzahlung leisten musst.

Die Ermittlung dreht sich jetzt hauptsächlich darum, ob du die Arbeitsaufnahme in betrügerischer Absicht, verschwiegen hast.

Was du überlegst, ist vollkommen irrelevant. Aktuell geht die Agentur für Arbeit davon aus, dass Du

  • entweder seit dem 1.Februar bei Firma X arbeitest und die haben Dich bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet.
  • oder Du hast eine Stellenzusage (was ausgefüllt) gegeben aber mit dem Arbeitgeber keinen Kontakt gehalten, nicht abgesagt oder ähnliches.
  • Firma X war ein Vermittlungsvorschlag und Du hast Dich nicht bei denen abgemeldet.

Du hast bis zum 2.4. Zeit, die Sache aufzuklären und wirst nach §24 SGB X angehört. Bis dahin passiert nichts. Alles weitere hängt davon ab, wieviel Mist Du vermutlich ohne Absicht produziert hast. Vermutlich werden die aber eine Sperre für den Monat April verhängen. Zwischen 1 bis 3 Wochen ist alles drin

http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/sperrzeit-bei-arbeitslosengeld-i.html


Merke: jede noch so kleine persönliche Veränderung musst Du der Arbeitsagentur mitteilen. Wenn der Job bei Firma X ein Vermittlungsvoschlag war, musst du besonders viel aufpassen. Wenn Du einen Personalbogen ausfüllst, dann aber für Dich entscheidest, dass es zu wenig Kohle bringst, musst Du das der Arbeitsagentur mitteilen.

Tommkill1981 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 20:55

ich hatte dmals was ausgefüllt ja war aber von einem bekannten der selbstständig ist, dort habe ich alles eingetragen, da stand auch das es der bundesagentur für arbeit gemeldet wird. aber habe dort nicht gearbeitet. Sperrzeit war wohl der falsche Ausdruck, meinte ob die das Geld ja ein Auszahlungsstop machen können oder müsste mir dieser mitgeteilt werden

toomuchtrouble  19.03.2016, 20:59
@Tommkill1981

NOCH EINMAL: Entscheidend ist, ob Du die Arbeitsagentur über die Nummer informiert hast. Die Firma hat vermutlich gemeldet, dass Du dort einen Personalbogen ausgefüllt hast und Dich nicht mehr bei denen gemeldet hast. Wenn die Dich haben wollten und Du nur "Is mir zu wenig Geld" sagst, bekommst du 3 wochen Sperre.

Tommkill1981 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 21:06
@toomuchtrouble

Das ist der Cousin meiner Frau. Der isat Selbstständig. Das ging nicht von der Argentur für Arbeit aus.

Meine Frage jetzt ist, Haben die jetzt eine Auszahlungsperre rein gemacht so das ich am ende vom moant kein Geld bekomme oder bekomme ich es.

toomuchtrouble  19.03.2016, 23:08
@Tommkill1981

Lies doch einfach das Schreiben, es steht alles drin. Sie haben keine Auszahlungssperre "reingemacht". Bis zum 2.4. muss Deine Frau erklären, dass sie nicht für ihren Cousin arbeitet, sonst gibt es 3 Wochen kein Geld mehr.

Ich muß prüfen ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitraum aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung erstatten müssen.  
Bevor ich entscheide können Sie sich bis zum 2.4.16 zum Sachverhalt äußern

Noch ist nichts gesperrt. Du kannst dich doch bis zum 2.4.16 zum Sachverhalt äußern. Erst danach wird entschieden. 

Gehe am Montag zu dem Sachbearbeiter, dann wird dir deine hier gestellte Frage beantwortet.

Tommkill1981 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 20:52

Also bekomme ich jetzt am ende vom monat mein arbeitslosengeld? oder können die ein zahlungsstop machen bis das geklärt ist? Sonst habe ich ein problem an Ende vom Monat.

Lavendelelf  19.03.2016, 20:56
@Tommkill1981

Dein Arbeitslosengeld wirst du bekommen. Du kannst am Montag, wie gesagt, auch hingehen und dich so erklären wie du es hier gemacht hast. Dann wird ja wohl eh nichts gesperrt, wenn ich deine Erklärung richtig verstanden habe.

toomuchtrouble  19.03.2016, 20:56
@Tommkill1981

Dein Problem beginnt erst Ende April, wenn sie Dir unter Umständen 3 Wochen ALG 1 kürzen, wenn Du Firma... ein Vermittlungsvorschlag war und Du darauf nicht pflichtgemäß reagiert hast. 

Tommkill1981 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 21:07
@toomuchtrouble

nein das ist der cousin meiner frau, das war kein vermittlungsvorschlag