Arbeitgeber will das ich Arbeitszeit tausche, weil ich krank bin?
Also, ich habe neben der Schule noch nen Minijob bei REWE und weil ich jetzt für 1 Woche krank geschrieben bin, hat mir der Chef gesagt, ich solle doch nach Tauschpartnern suchen, mit denen ich meine in der Krankschreibung eingebundenen Arbeitszeiten gegen die Arbeitszeiten der Kollegen, die erst nach meiner Krankschreibung stattfinden, tauschen könne. Bisher arbeite ich immer 3 Tage die Woche, wenn ich nun für die Woche die Zeiten tausche, hätte ich in der nächsten Woche ja 6 Arbeitstage.
Darf der Arbeitgeber das fordern oder hat er sich selbst um die fehlende Arbeitsleistung, welche durch Krankheiten bedingt entstehen, zu kümmern.
ich denke, dass das einfach nur besonders einfach für den Arbeitgeber ist, da er so keine Fehlzeiten hat und nur die Schichten tauschen muss, aber wofür ist dann die Krankschreibung gemacht worden, wenn sie letztendlich keine „weniger Stunden“ zur Folge hat?
5 Antworten
Darf der Arbeitgeber das fordern
NEIN!
hat er sich selbst um die fehlende Arbeitsleistung, welche durch Krankheiten bedingt entstehen, zu kümmern.
JA!
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Minijober und ein einmal bekannter Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan ist für beide Seiten verpflichtend und kann einseitig vom AG nicht geändert werden, nur damit er die Entgeltfortzahlung spart.
Ausfälle von AN sind das Betriebsrisiko des AG, das kann er nicht auf die AN abwälzen.
Verlangen kann er es wohl nicht, dich darum bitten aber durchaus. Natuerlich muss er dann neben der Entgeltfortzahlung* fuer die 3 wegen Krankheit ausgefallenen Tagen auch die 6 Tage in der Folgewoche bezahlen.
*Entgeltfortzahlung natuerlich nur, wenn das Arbeitsverhaeltnis schon laenger als 4 Wochen besteht.
Krank ist krank. Du musst nicht in Krankheit nach Tauschpartnern suchen und auch nicht 6 Tage arbeiten.
Dein Chef muss für Ersatz sorgen.
Exakt so ist das. Wenn du krank geschrieben bist, dann muss der Arbeitgeber entgeltfortzahlung leisten für die Zeit, die du normalerweise gearbeitet hättest. Dies nennt man Lohnausfallprinzip.
Ich würde mich da auf keinen Kuhhandel einlassen. Notfalls muss Papa da einen bösen Brief schreiben, wenn du noch nicht volljährig bist.
Er spart sich vor allem deinen Lohn, für den du nicht arbeitest.
Kann er nicht verlangen.
Bei meiner Frau auf der Arbeit hat der Gruppenleiter einfach anders eingeteilt und der ne Woche Frei gegeben als sie Schein hatte.
Das war lustig.
Darf er aber auch nicht.
Wird dein Chef bestimmt auch machen, wenn du es nciht freiwillig machst.^^