Familiärer Notfall - Arbeit fernbleiben?
Hallo, es gibt einen familiären Notfall. Weiter werde ich das hier nicht ausführen, aber weiter wichtig ist das für die Frage auch nicht.
Es geht einfach darum, wie das mit dem Arbeitgeber abläuft, weil man ja nicht krank ist und in Folge dessen auch keine Krankschreibung bekommt.
Wird dafür ein Urlaubstag abgezogen oder was passiert da?
10 Antworten
das klärst du mit deinem Arbeitgeber! Es kommt auch darauf an was unter "familiären Notfall" verstanden wird!
Du musst dafür dann aktiv Urlaub nehmen. Einfach zuhause bleiben geht nicht.
Hallo, es gibt einen familiären Notfall. Weiter werde ich das hier nicht ausführen, aber weiter wichtig ist das für die Frage auch nicht.
Das hättest Du aber mal tun sollen, vielleicht hätte man Dir dann auch eine genauere Auskunft geben können.
Wenn Du aus persönlichen Gründen wie z.B. eigener Hochzeit, Geburt Deines Kindes, der überraschenden Notwendigkeit einen nahen Angehörigen pflegen zu müssen oder auch bei Notfällen in denen man sofort handeln muss wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch in der Wohnung nicht zur Arbeit kannst, greift der § 616 BGB: Vorübergehende Verhinderung. Der besagt:
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Wenn im Arbeitsvertrag oder anwendbaren Tarifvertrag Sonderurlaub nicht geregelt ist, muss der AG für solche "vorübergehenden Verhinderungen" den AN frei stellen und auch bezahlen.
Freistellen aber nicht bezahlen (unbezahlter Urlaub) muss der AG für Sonderurlaub wenn der § 616 BGB arbeits- oder tarifvertraglich ganz oder teilweise "abgedungen" ist.
Wenn Dein AG den Tag nicht bezahlen muss, kannst Du einen Urlaubstag oder evtl. vorhandene Überstunden einsetzen.
Da ich aber nicht weiß, warum Du der Arbeit "fernbleiben" musst/willst, kann ich Dir nicht sagen ob der § 616 BGB bei Dir zutrifft. Nicht alles was für jemanden persönlich ein Notfall ist, ist dies auch vor dem Gesetz.
Auf jedenfall den Arbeitgeber Bescheid geben, was Sache ist. Nicht, dass es Stress gibt, weil man unentschuldigt der Arbeit Fern blieb!
Es kommt schon auch auf den Arbeitgeber an, wie der das einschätzt.
Nachdem mein Partner an einem Sonntag Abend gestorben war, mußte am nächsten Tag so viel erledigt werden: Bestatter beauftragen usw. Und ich wäre da sowieso nicht zu einer sinnvollen Arbeit fähig gewesen, so fertig war ich mit den Nerven.
Ich brauchte keinen Urlaub zu nehmen und auch keine Überstunden abfeiern.
wenn es kein fall von sonderurlaub ist , krankheit, todesfall musst du urlaub dafür abgeben oder unbezahlt frei machen