Werkstudent Lohnfortzahlung?
Moin,
und zwar habe ich folgendes Problem: Letzte Woche sollte ich an 3 Tagen arbeiten, an denen ich leider krank wurde. Das habe ich meinem AG attestiert, und er hat dies auch akzeptiert und sagte mir eine Lohnfortzahlung zu.
Nun habe ich aber gesehen, dass mir für die 3 Tage insgesamt 2,6 Stunden mittlere Arbeitszeit pro Tag berechnet wurden. Dies kommt aber m. E. nach keinesfalls hin, da ich immer mindestens 6 Stunden pro Tag, meistens über 8 Stunden arbeite. Ich denke also, dass die Berechnung wie folgt durch den AG durchgeführt wurde: die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ( in meinem Fall 54h) / 20 Werktage. Das Problem mit dieser Rechnung ist aber, dass ich im Mittel nur 2 Werktage in der Woche arbeite.
Hat der AG nun recht damit, dass er meine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit durch alle Werktage des Monats dividiert, oder müsste er sich eher an meinen tatsächlichen durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat orientieren.
2 Antworten
Hat der AG nun recht damit
Ganz einfach: Nein!
Du schreibst, dass Du an 3 Tagen, an denen Du hättest arbeiten sollen, erkrankt bist. Der Arbeitgeber hat dann also Lohnfortzahlung zu leisten - vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht schon länger als 4 Wochen.
Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Hohe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum unverschuldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Diese etwas sperrige Formulierung bezeichnet eigentlich nichts Anderes als das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Dieses Prinzip besagt, dass Du für die durch Krankheit ausgefallenen Tage so zu bezahlen bist, wie Du ohne Erkrankung bezahlt worden wärst.
Wenn es also für die Zeit Deiner Erkrankung z.B. einen Dienstplan gab, oder wenn Du an den Tagen der Erkrankung "normalerweise" eine bestimmte Anzahl von Stunden gearbeitet hättest, dann sind der Dienstplan oder die üblicherweise gearbeiteten Stunden die Grundlage für die Berechnung der Entgeltfortzahlung.
Die Berechnungsmethode Deines Arbeitgebers - eine (theoretische) Durchschnittsstundenzahl zugrunde zu legen - ist in diesem Fall jedenfalls nicht rechtskonform!
Das ist der Nachteil, wenn du keinen Krankenkassenbeitrag zahlst. Es gibt kein Krankengeld.
Aber die Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag gilt natürlich für ALLE Arbeitnehmer.
Aus der Frage ergibt sich doch eindeutig, dass es sich nicht um eine Krankengeldzahlung handelt, sondern um die Lohnfortzahlung!!
Ich habe wohl Krankengeld als Synonym für Lohnfortzahlung genutzt. Im Grunde geht es mir nur um die Berechnung der mittleren täglichen Arbeitszeit, was in meinen Augen unfair dem AN gegenüber ist und so nicht sein "sollte". Mit den berechneten 2,6h wären nicht einmal die Fahrtzeit komplett abgedeckt, die ich an den jeweiligen Tagen geleistet hätte.