Erfährt ein neuer Arbeitgeber von meiner langen Krankschreibung?
Hallo! Ich bin seid Ende September 2015 krankgeschrieben. Nun möchte mein Arbeitgeber mich nicht wieder eingliedern, obwohl es mir zugesagt war. Ich bewerbe mich im Moment fleißig, da ich unter diesen Umständen (auch was früher dort vorgefallen ist) dort nicht wieder arbeiten möchte und kann. Wenn alles gut geht habe ich zum 01.10.16 oder 01.11.16 eine neue Stelle!
Nun meine Frage.... Mein Lebenslauf ist lückenlos, da ich immer noch angestellt bin. JEDOCH erfährt mein neuer Arbeitgeber davon wie lange ich krank war und ggf. noch was ich hatte? Muss ich das angeben oder nicht? Bitte helft mir!
Ich bin zur Zeit noch krank geschrieben, da ich nicht zu meinen alten AG zurück kann, da mich die Stelle und Kollegen krank gemacht haben. Ich bin jedoch soweit fit, dass ich eine neue Stelle antreten kann. ICh würde dann kündigen, sobald ich einen neuen Vertrag habe.
Danke!
5 Antworten
Wenn Du einen lückenlosen Lebenslauf hast, kein "ungerades" Austrittsdatum aus dem jetzigen Betrieb und auch Dein Zeugnis in Ordnung ist, wird Dein neuer AG nur dann von Deiner Langzeiterkrankung erfahren, wenn er sich beim jetzigen AG erkundigt und dieser Auskunft gibt.
Deine Erkrankung geht den zukünftigen AG nur dann etwas an, wenn es für den Job wichtig ist und Du dadurch Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kannst. Ansonsten brauchst Du über Deinen Gesundheitszustand nichts sagen. Du wirst sowieso zum Betriebsarzt geschickt werden, der die Tauglichkeit für die Tätigkeit überprüfen soll.
Der Betriebsarzt hat aber auch Schweigepflicht, er darf dem AG nur sagen ob Du gesundheitlich für den Job geeignet bist oder nicht. Aussagen über andere Krankheiten, die er evtl. feststellt/erfährt, darf er dem AG nicht weitersagen wenn es die berufliche Tätigkeit nicht berührt.
In vielen Personalbögen wird auch nicht nach Krankheiten gefragt sondern "nur" ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Diese Fragen braucht man auch nicht wahrheitsgemäß beantworten, wenn z.B. die Behinderung die Arbeit nicht beeinträchtigt. Hier gibt es, wie z.B. auch bei Fragen nach einer Schwangerschaft, das "Recht zur Lüge".
Es ist übrigens richtig, dass ein AG nicht verpflichtet ist, einer Wiedereingliederung zuzustimmen. Es gibt AG denen ist es egal, dass sie bei einer Wiedereingliederung keine Kosten haben. Entweder wollen sie nur vollkommen gesunde Mitarbeiter haben, sie haben an manchen Arbeitsplätzen keine Möglichkeit für reduzierte Arbeitszeit (oder wollen keine finden) oder aber sie möchten den AN "loswerden". Leider liegt das in ihrem Ermessen.
Nein, sieht er nicht.
Die Krankenkasse darf dem AG übrigens auch keine Auskunft über Deine Krankheit geben. Das darf sie weder einem möglichen noch einem jetzigen AG sagen.
Dein jetziger AG erfährt nur ob der MdK Dich für weiterhin arbeitsunfähig hält oder nicht und mit einem potentiellen neuen AG hat das sowieso nichts zu tun. Außerdem schreibst Du ja selbst, dass der MdK einen Wechsel des AG befürwortet.
Danke dir Hexle2 :-)
Ja der MDK hat mich allerdings sehr verunsichert. Die gute Dame meinte, dass der neue AG die Fehlzeiten sehen kann anhand irgendeiner Versicherungsdatei und mich daraufhin vielleicht gar nicht mehr einstellen möchte. Das macht mir gerade etwas Angst...
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
Was gehen einen zukünftigen AG die Versicherungsdateien an. Bei uns gibt es ein Datenschutzgesetz. Da kann nicht einfach jeder reinschauen den es interessiert.
Wenn Du immer noch unsicher bist, kannst Du gerne mal bei der Krankenkasse anrufen. Da wird Dir dann gesagt, was ein AG erfahren darf und was nicht.
Danke fürs Sternchen, schönes Wochenende und alles Gute für den neuen Job
Welche Krankheit und wie lange krank, geht den anderen Arbeitgeber nichts an. Mobbing gleich gar nicht! Werde gesund und freu dich wenn du eine neue stelle hast!
Bei mir ist es auch so aber ich gehe in die Vollerwerbsrente. Denke mein Arbeitgeber würde mich gerne wieder nehmen aber weder will ich das noch würde es ärztlich gesehen in Betracht kommen.
Vielleicht solltest Du hier einmal ein Zwischenzeugnis fordern. Dann wird Deinem Arbeitgeber klar, dass Du wohl definitiv bereit bist zu gehen und er wird sich mit diesem Zeugnis möglicherweise mehr Mühe geben.
Ich habe doch ein Zwischenzeugnis. Das von der Note her auf "gut" geschrieben. Wie meinst du das mit mehr Mühe geben?
Einem Arbeitnehmer, den man loswerden möchte gibt man möglicherweise ein besseres Zeugnis.
Ich habe doch ein Zwischenzeugnis. Das von der Note her auf "gut" geschrieben. Wie meinst du das mit mehr Mühe geben?
Erst mal musst Du ja wieder gesund sein um eine neue Stelle antreten zu können.
Ja, es kann sein dass der neue AG etwas von der langen Krankheit erfährt. Schon alleine weil jemand jemand kennt, der was sagt. Die Berufswelt ist klein und Du kannst nicht verhindern, dass ein Mitarbeiter der alten Firma sich privat mit einem Kollegen in der neuen Firma unterhält.
nein, eine Krankmeldung und Diagnose musst du nicht angeben solange sie die berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt.
ach so, eine Wiedereingliederung kann der Arbeitgeber nicht ablehnen. wenn der Arzt und der mdk der Meinung ist, das du stundenweise wieder zurück ins Arbeitsleben gehen sollst dann muss der das mitmachen.
beim mdk war ich gerade. Der AG kann das ablehnen.... leider.
mit welcher begründung? es kostet ihn doch nichts. während der wiedereingliederung bezahlt doch weiterhin die krankenkasse...
Er hat niemanden der mir das neue Betriebssystem zeigen kann... Ich habe meine Frage oben ergänzt.
Danke für die Klasse Antwort. Das heißt er sieht das nicht, zum Beispiel wenn er mich bei der Krankenkasse versichert (also mich dort anmeldet) oder ähnliches?