Darf mein Arbeitgeber mir bei Krankmeldung ohne AUB die Fehlzeit vom Urlaub abziehen
Ich habe mich heute morgen krank gemeldet auf der Arbeit. Der Arzt will mir aber keine AUB ausstellen. Darf der Arbeitgeber mir dafür einen Tag Urlaub abziehen?
13 Antworten
Nö. Du bist verpflichtet ab dem dritten Krankheitstag in Folge ein Attest vorzulegen. Sofern bei euch keine Betriebsvereinbarung o.Ä. vorliegt, die gebietet ab dem ersten Tag den Krankschein vorzuzeigen muss der AG das akzeptieren ohne Sanktionen folgen zu lassen.
Seltsam ist allerdings das dein Arzt dir nichts ausstellen will, hast du das deinem AG gesagt?
Sei froh, wenn er nur das macht. Du hast unentschuldigt gefehlt! Das kann er dir vom Lohn abziehen, dich nacharbeiten lassen oder eben, wenn er nett ist, dir anstelle der Fehltage, Urlaub eintragen. Der Krankenschien hat binnen 3 Tagen beim Chef zu sein. Krank ohne Schein (gibt es) muss im Arbeitsvertrag vereinbart und branchenüblich sein. Von Krankenschwestern zum Beispiel kannte ich sowas.
Ohne Bescheinigung fehlte er formalrechtlich unentschuldigt! ... Blau gemacht hat er natürlich nicht.
" Krank ohne Schein (gibt es) muss im Arbeitsvertrag vereinbart und branchenüblich sein."
Genau umgekehrt ist es. Laut Gesetz braucht man eine Krankmeldung erst bei mehr als drei Tagen. Nur wenn betrieblich etwas anderes festgelegt ist, braucht man sie früher.
Und natürlich entscheidet der Arzt, ob er dich krank schreibt ... Eine Bescheinigung allerdings, von wann bis wann du beim Arzt warst, muss er dir geben. ...... Plan "B" ... Arztwechsel.
Das kommt darauf an, welche arbeits- oder eventuell tarifvertragliche Regelung für die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen getroffen worden ist.
Wenn die Regel im Vertrag lautet, dass bereits für den 1. Tag einer Erkrankung eine Bescheinigung vorgelegt werden muss, kann ein Urlaubstag angerechnet oder dieser Tag von der Entlohnung abgezogen werden.
Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, darf Dir weder etwas angerechnet noch abgezogen oder sonst eine arbeitsrechtliche Maßnahme gegen Dich ergriffen werden; dann gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 Abs. 1 Satz 2, wonach eine Erkrankung erst nach dem 3. Tag ärztlich bescheinigt werden muss.
Wenn du nur einen Tag krank bist - brauchst du keine Krankmeldung - soviel ich weiss ! Stell dir einfach mal vor , du hast morgens ganz ploetzlich Erbrechen und Durchfall !! Du kommst garnicht dazu , jetzt zum Arzt zu gehen - und ein paar Stunden spaeter geht es dir langsam wieder besser !! Du nimmst Kohletabletten und abends ist alles wieder o.k ! - Und -ich weiss nicht , was fuer einen Bloedsinn du deinem Arzt erzaehlt haben musst , das er keine AUB ausgestellt hat !? - Oder du solltest dir einen neuen Doc suchen !! Gute Besserung !!! L.G.
Wenn du nur einen Tag krank bist - brauchst du keine Krankmeldung - soviel ich weiss !
Das gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ich habe auch schon in einem Betrieb gearbeitet, wo bereits für den ersten Tag eine AU vorgelegt werden musste.
manche Ärzte kennen ihre Patienten......
Es kommt darauf an,was in deinem Arbeitsvertrag,einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dazu vereinbart ist.Es gibt Unternehmen,bei denen man bis zu drei Tagen keinen Nachweis vorlegen muss.
Im § 5 Abs.: 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes findet sich dieses:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Nein, er hat nicht "unentschuldigt gefehlt", denn er hat sich beim Arbeitgeber korrekt morgens abgemeldet!