Zählt Urlaub als Arbeitszeit bei erneuter Krankschreibung?
Hallo
Ich war bis zum 15.6 Krankgeschrieben( 6 Wochen am Stück) .... Bin seit dem 16.6 nun im Urlaub ( das stand vor Monaten schon fest daß ich da Urlaub habe) .... Sollte ich nächste Woche zum Arzt gehen zählen die Urlaubstage als Arbeitstage? Oder würde ich dann ins Krankengeld fallen?
Vielen lieben dank schonmal
3 Antworten
Wenn Du wieder arbeitsfähig bist, kannst Du den Urlaub wie geplant nehmen. Bist Du arbeitsunfähig, werden die eingereichten Urlaubstage nicht abgezogen, da man bei Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.
Wieso sollten Urlaubstage als Arbeitstage zählen? Bei Urlaub werden die Tage vom Jahresurlaub abgezogen = Urlaubstage.
Ich vermute mal, Du willst wissen, ob Du mit einer Arbeitsunfähigkeit nach oder während dem Urlaub wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom AG hast oder ob Du Dein Geld von der Krankenkasse bekommst.
Das kommt darauf an, warum Du wieder arbeitsunfähig bist. Handelt es sich um dieselbe Krankheit oder eine Krankheit die mit der vorigen Erkrankung in Zusammenhang steht, muss der AG keine Entgeltfortzahlung mehr leisten.
Handelt es sich um eine Erkrankung, die von der vorigen unabhängig ist (z.B. Ersterkrankung Armbruch, Erkrankung nach dem Urlaub Grippe), muss der AG neu Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen leisten.
die Urlaubszeit gilt als Arbeitszeit.
das heißt aber nicht, dass du danach wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommst. die alte Krankzeit wird auf die neue angerechnet und du fällst so oder so ins Krankengeld.
ich rate dir den Urlaub nicht zu nehmen. den kannst du nehmen wenn du wieder arbeitsfähig bist.
naja, wenn der FS jetzt schon weiß, dass er nach dem Urlaub wieder zum Arzt stiefelt um sich wieder krankschreiben zu lassen, dann liegt die Tatsache sehr nahe, dass es sich um die selbe Erkrankung handeln wird.
Wenn man diese Annahme zugrunde legt, ist das natürlich richtig!
Bin mir da nicht mehr 100% sicher aber ich hab das so im Kopf das wenn du länger wie 3 Tage in deinem Urlaub krank bist fallen diese Tage ins Krankengeld anstonsten warst du halt nur in deinem URLAUB krank.
Das ist nicht richtig, wenn es sich bei der erneuten Erkrankung um eine andere Krankheit handelt und diese nicht in Zusammenhang mit der vorherigen steht.