Arbeitgeber verklagen? Schadenersatz?

5 Antworten

Verklagen kannst Du den AG nicht. Du solltest aber mal beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und die Sachlage schildern.

Der AG ist verpflichtet die Arbeitszeitnachweise aufzubewahren. Die Damen und Herren vom Amt können sich das dann mal ansehen. Der AG verstößt hier wissentlich und absichtlich gegen geltendes Recht. Nach §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz ist das nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und wird als solche mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet. Das ist kein Kavaliersdelikt.

Das wird Dir zwar nichts mehr bringen aber Du schützt Deine (ehemaligen) Kollegen vor weiterer Willkür und Ausbeutung. Dein Ex-AG muss auch nicht erfahren, dass Du das Gewerbeaufsichtsamt informiert hast. Solche Dinge gehen auch anonym.

guukkoo 
Beitragsersteller
 06.06.2014, 08:19

Vielen Dank für Deine Antwort! Das werde ich dann einfach mal machen! :-)

Wofür willst du Schadenersatz haben?Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag,der Ende Juni ausläuft,und bis zu diesem Termin bist du freigestellt.Der Arbeitgeber muss dir natürlich bis zu diesem Tag auch deinen arbeitsvertraglich vereinbarten Lohn zahlen.

Dein einziger Schaden besteht darin ,dass du infolge der Freistellung keine bezahlten Überstunden mehr leisten kannst,aber dieser Punkt ist nicht einklagbar.

Schadensersatz nicht, aber er muss die Übersstunden zahlen, es sei denn, du kannst sie ausgleichen. Was du ja jetzt quasi machst. Wende dich an deinen Betriebsrat. Was steht denn im Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag zu dem Thema?

guukkoo 
Beitragsersteller
 05.06.2014, 19:57

Diese Überstunden wurden ja bezahlt, aber länger als 10 Stunden arbeiten und das unter einem solchen Druck nimmt einen ja auch psychisch mit, oder? Betriebsrat haben wir keinen gehabt. Arbeitsvertrag besagt 41 Stunden pro Woche!

musso  05.06.2014, 20:11
@guukkoo

du kannst natürlich Klage erheben wegen mangelnder Fürsorgepflicht in Verbindung mit Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn du Glück hast, wird er verknackt. Aber davon wirst du keinen Vorteil haben.

Eine Klage setzt eine persönliche Schädigung vorraus. In deinem Fall kannst du selbstverständlich vor dem Arbeitgericht gegen deine Freistellung klagen !!! ( unfassbar manche Antworten ) . Eine Verpflichtung zu dauerhafter oder ständig wiederkehrender Arbeitszeit pro Tag über 10 Stunden hinaus, ist nicht zu verlangen und nur in Außnahmen unter Begründung anzuordnen. Hier liegt ein Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzgesetzte vor. die § musst du dir jetzt aber selbst googeln,kein bock mehr...

der schaden wäre in deinem fall die freistellung,da ich davon ausgehe das es sich auf deinen lohn auswirkt.da ist völlig ausreichend.