Betriebliche Unterweisung während der Freizeit zulässig?
Hallo Gemeinde!
Folgendes Szenario:
Ich bin als Schichtarbeiter in einer 24/7 Produktionsanlage beschäftigt. Die Schichten starten um 6/14/22 Uhr. Da immer wieder technische Neuerungen installiert werden bedarf es häufiger "Einführungen" bzw. "Unterweisungen" zur Bedienung der Gerätschaften.
Ich wurde also angewiesen heute um 13Uhr zur Einweisung(ca. 1-1,5h) zu erscheinen. Ich habe aber Nachtschicht, sprich meine Dienstzeit startet heute um 22Uhr und endet morgen um 6:15Uhr.
Die logische Konsequenz wäre, da ich mich auf Nachtschicht umstellen muss, dass ich meine Tiefschlafphase unterbreche um zu Betriebsstätte zu fahren.
Meine Frage ist also, kann und darf ein Arbeitgeber sowas verlangen???
Weiterführend wäre die Frage interresant ob diese Unterweisung als "Schicht" zählen würde. Bezugnehmend auf die 11h-Regelung aus dem Arbeitszeitgesetz, die zwingend zwischen den Schichten frei sein müssen.
Danke für Eure Beiträge!
Viele Grüße
2 Antworten
muss in deinem tarifvertrag stehn und oder wäre aufgabe für euren betriebsrat das zu klären
Es ist völlig unerheblich was im.arbeitsvertrag steht. Das Arbeitsrecht ist da eindeutig und es handelt sich um eine Unterbrechung der 11h pause.
Ich habe meinen Vertrag frei verhandelt, da mir kein Exemplar ausgehändigt wurde und auch in meinem AV nicht auf einen Tarifvertrag hingewiesen wird, gibt es wohl keinen. Es ist mir auch nicht durch unsere Sekrtärin oder direkte Kollegen bekannt.
Einen Betriebsrat gibt es natürlich nicht.
Wenn der Arbeitgeber einen solchen Einsatz "verlangt", muss er die Zeit auch bezahlen und die Regelungen zur Arbeitszeit (Ruhezeit usw) einhalten. Also evtl. den Beginn einer nachfolgenden Schicht verschieben.
Tut er das nicht, dann ist diese Zeit deine Freizeit und in dieser hat er kein Weisungsrecht. Dann wäre die Teilnahme an der Schulung aber freiwillig.