Wenn (1 Minute) über sechs Stunden gearbeitet wird, kann der Arbeitgeber eine halbe Stunde Pause rückwirkend abziehen?
Hallo liebe Leute,
ich arbeite 30 Stunden/Woche und mein Arbeitgeber hat eine neue Pausenregelung umgesetzt: arbeite ich z.B. 6 h 1 min, so wird mir automatisch von der Stechuhr eine halbe Stunde abgezogen, meine Arbeitszeit ist dann nur noch 5h 31. Ist das rechtlich okay? Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war ich immer ab sechs Stunden automatisch in der Pause (was voll okay ist), also z.B. 6 h 04 min gearbeitet -> 4 min Pause. Gilt die Pausenregelung nach dem Gesetz bis oder ab sechs Stunden Arbeit?
Ich ärgere mich sehr über diese Regelung, zumal ich eine Viertelstunde Pause bis 5 h arbeit machen soll, das ist sehr verwirrend: ich muss jeden Tag prüfen, wann ich komme und wie lange ich Pause bis 5 h gemacht habe, um zu wissen, wann ich mich rechtzeitig ausloggen muss, um nicht eine Minute über sechs Stunden arbeite. Ich mache eine leichte Bürotätigkeit und verstehe den Wirbel nicht.
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
2 Antworten
Mit größter Wahrscheinlichkeit ist diese Regelung gesetzes-- und vertragskonform. Ursprünglich zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht, damit sie ihre Pause machen.
Dein Problem ist, dass nicht der Arbeitgeber, sondern die automatische Arbeitszeiterfassung diese Regelung ausführt. Das ist so programmiert.
Am besten mal mit der entsprechenden Ansprechperson in der Personalabteilung besprechen und einen Vorschlag verlangen, um diese unangenehme Abzüge zu vermeiden.
Nein, der Arbeitgeber darf dir nur Pausen abziehen, die du auch gemacht hast.