Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?
Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht.
Ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma und bisher war es ein Zweischichtsystem.
Von 6 Uhr bis 14 Uhr 39 und von 14 Uhr 30 bis 22 Uhr 54.
Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.
Mein Chef zahlt diese nicht.
Auch sonst verstößt er gegen viele Sachen.
In der Spätschicht gibt es keine Pause
Manchmal kommt es vor, dass ein Maschinebediener ganz alleine in einer Halle arbeitet
Er lässt manche Leute 12 Stunden arbeiten, einer hatte deswegen sogar einen Autounfall, weil er am Steuer eingeschlafen ist.
Manchmal kommt es vor, dass jemand bis 11 uhr abends arbeitet und muss die Schicht mitten in der Woche wechseln und am nächsten Morgen um 6 Uhr da sein.
Jetzt führt er nächste Woche ein Dreischichtbetrieb ein. Wobei uns jetzt natürlich dann Stunden fehlen werden. da er schlauerweise vorgibt dass wir z.B. von 6 Uhr bis 14 Uhr da sein sollen aber auf einmal müssen wir eine Pause machen.
In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.
Selbst wenn man einen Samstag in der Frühschichtwoche arbeitet, fehlen noch 6 Stunden.
Wenn man in der Spätschichtwoche samstags arbeiten würde, läge zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme nur 8 Stunden.
Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?
Gibt es Verjährungsfristen?
Muss man die Prozente schriftleich anmahnen einfordern? Was bedeuten würde. Er kündigt demjenigen!
An welche Stellen kann ich mich wenden? Anonym?
Klar, könnt Ihr sagen: such Dir einen anderen Job. aber ich bin nicht méhr der Jüngste, habe einige Banscheibenvorfälle und darf in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.
Ich würde meinem Chef so mal richtig eins auswischen.
Bin dankbar für jeden Tipp.
6 Antworten
Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht. Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?
gar nicht - das muss er auch nicht, denn Schichtzulagen müssen auch vereinbart sein - ohne dies kann man sie nicht beanspruchen, es sind freiwillige Zahlungen oder ein Tarifvertrag der zur Anwendung kommt sagt was anderes
Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.
nicht hier in Deutschland...
Zum Rest muss man sagen, dass er massiv das ArbZG missachtet - zwischen zwei Schichten MÜSSEN 11 Stunden liegen (§ 5 Abs.1 ArbZG), nach 6 Stunden MÜSSEN 15 Minuten Pause gemacht werden (§ 4 ArbZG) ab 6 Stunden bis 9 Stunden muss eine Pause von gesamt 45 Minuten gemacht werden.
In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.
Samstagszuschläge gibt es ebenso weinig wie Nachtzuschläge - sie müssen vereinbart sein und Samstage sind dem Gesetz nach Werktage, gäbe es also nichts einzuwenden. Wenn ihr einen Vertrag mit 42 Stunden habt - was sehr unüblich ist - dann muss er die auch bezahlen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet nach § 615 BGB wenn er deine Arbeitskraft nicht annimmt.
Gibt es Verjährungsfristen?
sind keine anderen Fristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart, so gelten die regelmäßigen Fristen nach § 195 BGB von 3 Jahren.
An welche Stellen kann ich mich wenden?
Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt, Kommune oder Landkreis - die sind als Behörde für die Überwachung zuständig, früher hießen die Gewerbeaufsichtsamt. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, dann sind die dein Ansprechpartner
das steht aber auch nichts davon, dass er bezahlen muss - es kann genauso gut auch eine verlängerte Pause sein oder eine verkürzte Wochenarbeitszeit bei vollen Lohnausgleich... Lediglich einen Anspruch auf Ausgleich hast du - wie der Aussieht ist unerheblich
und dann wäre noch zu klären, ob du wirklich auch Nachtarbeit (23.00 - 6.00 Uhr) ausübst... warum wohl machst du kurz vor 23 Uhr Feierabend? - damit es keine Nachtarbeit ist und der nicht in der Ausgleichspflicht ist... !!
und dann wäre noch zu klären, ob du wirklich auch Nachtarbeit (23.00 - 6.00 Uhr) ausübst...
Wir haben 40 verschiedene Maschinen. Es gibt unterschiedliche Anfangs- und Endzeiten.
Bei mir war es meistens von halb drei bis fünf vor Elf.
In der letzten Zeit von 16 Uhr bis 0 Uhr24 ( hier ist es definitiv Nachtarbeit)
Ab dem heutigen Tag wird an allen Maschinen 3 Schichten gefahren. Ich habe jetzt Spätschicht und dann zwei Wochen Urlaub. Ob die mich zur Naschicht einsetzen werden(wass ich aber glaube) weiß ich nicht.
Daher auch meine Fragen bezüglich Verjährung un den anderen Dingen.
Als mein Schichtführer mich fragte ob etwas aus gesundheitlichen Gründen gegen die Nachtarbeit spricht( die wissen, dass ich bisher alle Anfragen wegen Nichtzahlung der Zulagen abgelehnt habe) musste ich dieses verneinen. Ich hab nur nochmal erwähnt dass ich die Zulagen will.
Er wollte mit dem neuen, für ein Jahr eingestezten Chef reden; da wird nix bei rauskommen.
Nochmal vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben.
Da verstösst Dein Chef ja gegen einen Großteil des Arbeitszeitgesetzes. Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten, Ruhezeiten......
Was rückwirkende Vorderungen anbelangt kann ich Dir nicht viel sagen. Man geht von ca. drei Jahren aus. Allerdings gibt es oft tariflich oder vertraglich Einschränkungen. In unseren Arbeitsverträgen kann man z. B.Ansprüche nur drei Monate rückwirkend geltend machen.
Wenn Du Deinem AG eins "auswischen" möchtest, melde ihn beim Gewerbeaufsichtsamt. Das geht anonym.
Richtig, er verstößt gegen viele Sachen.
ist ein arrogantes A...., ein Möchtegern und von Beruf Sohn, der sich gegen seine Geschwister und Vater beweisen will, natürlich auf unsere Kosten.
Zu gestzlichen Bestimmungen sagt er:
interessiert mich nicht, ich bin das Gesetz hier und nur das zählt.
Na wenn sich der gute Mann da mal nicht verrechnet. Ist das Gewerbeaufsichtsamt mal fündig geworden, stehen die immer wieder auf der Matte.
Habt Ihr eigentlich keinen Betriebsrat? Wenn nein, gründet einen. Wenn ja, was tut dieser?
Man hat hier zuviel Angst einen Betriebsrat zu gründen.
Die " Alten " haben ja noch die besseren Verträge mit mehr Lohn und mehr Urlaub, daher ist es denen egal, ob es einen Betriebsrat gibt.
Der Fiskus war mal da, weil Sachen im Ausland produziert werden aber als Made in Germany verkauft werden.
Jetzt lässt man das Made imn Germany einfach weg. Ein ganz schlauer Chef.
Es gibt ein Sprichwort, "der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht". Vielleicht ist es ja bald soweit dass die "Schlauheit" auf Kosten der Mitarbeiter bestraft wird. Es würde mich freuen, wenn Du mal schreibst ob sich etwas getan hat.Gruß und viel Glück Hexle2
Da kann ich mich voll anschliessen.
Und zum BR: Eigentlich gibt man viele Rechte beim Pförtner ab wenn sich die Belegschaft nicht einig ist und keinen BR wählt.
Aber gerade wenn einige gestandene Mitarbeiter bessere Löhne und Arbeitsbedingungen haben wirkt das wie ein Keil in der Belegschaft.
Halt die Ohren steif.
@ Hexle2 und Maximilian112:
Vielen Dank für Eure Antworten und Anteilnnahme.
Ich werde Euch posten wenn es etwas zu berichten gibt.
Eine schöne Woche noch.
MfG
Johnny
du .das mit dem nachzahlen ist unsinnig, da es eine solche festlegung nicht gibt (nachtschichtzulage)
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
aus dem Arbeitszeitgesetz
Hmmm...
freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag daraus lässt sich keine Pflicht ableiten auch zu bezahlen - er kann auch die Arbeitszeit verkürzen oder freie Tage gewähren
er kann auch die Arbeitszeit verkürzen
macht er ja auch gerade, der Fragesteller hat ja auch ein Prob auf seine Stunden zu kommen.
Allerdings müßte die Verkürzung der Arbeitszeit nach meiner Lesart bezahlt werden.
Hmmm...freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag daraus lässt sich keine Pflicht ableiten auch zu bezahlen
Für mich lässt sich die Pflicht daraus ganz klar erkennen!
Entweder er zahlt einen Zuschlag oder er gibt freie Tage dafür.
Absatz 5 beschreibt es doch eindeutig, Das Wort "hat" wurde früher oft eingesetzt. Es ist nichts anderes als das wort muss.
Der Arbeitnehmer "hat" eine Arbeitszeit von 8 Stunden
hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Ich bin mir auch nicht sicher. Ich meine, das ist so - Nachtschichtzulage - , wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Wenn nicht - Pech.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Vertraglich können auch andere Fristen vereinbart werden, jedoch nicht unter 3 Monaten.
Ach? und warum betragen dann regelmäßig die Fristen in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen nur 2 Monate?
Was heisst "regelmäßig"? In unseren Arbeitsverträgen sind die Fristen drei Monate
Was heisst "regelmäßig"? In unseren Arbeitsverträgen sind die Fristen drei Monate
In meinem Vertrag steht stehen keine Fristen bezüglich Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses, nur nach einer Kündigung wird eine Frist von einem Monat genannt.
Fristen unterhalb 3 Monaten wurden schon vor Jahren von den Gerichten kassiert, da sie eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen.
Regelmäßig = Vorgabe des Gesetzgebers. Einzel- oder Tarifvertrag können auch andere Fristen vereinmbart werden. Aber nicht unter 3 Monaten.
Du kannst dich mit deinen Fragen an die Berufsgenossenschaft wenden, was die Verstöße gegen die Pausenpflicht etc. betrifft. Ansonsten fällt mir noch die Gewerkschaft ein, falls du Mitglied bist. Habt ihr einen Betriebsrat?
Zur Verjährungsfrist wegen dem Lohn: ich meine das sind 2 Jahre, die du rückwirkend einfordern kannst.
Habt ihr einen Betriebsrat?
Irgendwann vor meiner Zeit, seitdem ich hier bin ( 6 Jahre) gibt es keinen und die leute kämpfen für sich alleine.
Ich war schon bei der Gewrekschaft und habe mit ganz wenigen Leuten darüber gesprchen.
Dann meinte einer sogar als ich bestimmte Personen als Betriebsrat vorschlug:
Sei mir nicht böse, "Johnny" Im Betriebsrat sollten A,B,C sein.
Ich sagte : Kein Problem, ich will es ja gar nicht unbedingt und meine Frau ist eh dagegen, dass ich mich mit dem Chef anlege; in welcher Form auch immer.
Dann habe ich die Unterlagen, Namen und Telefonnummern von der Gewerkschaft dem Kollegen gegeben und nach mittlerweile 8 Wochen ist NICHTS passiert.
Alles nur Schwätzer, jeder kämft nur für sich, sofern er kämpfen will.
Mir steht nichts zu ? Was ist denn hiermit? ArbZG § 6 (5)
5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Da steht nicht dass es vereinbart sein.