Anzeige wg anstiftung zur Prostitution

10 Antworten

Prostitution ist in Deutschland nicht verboten. Auch hat der Typ dich zur selbigen nicht gezwungen. Daher währe eine Anzeige, nur dann von Bedeutung, wenn du noch nicht das 18 Lebensjahr erreicht hast.

miliffm 
Beitragsersteller
 06.06.2014, 00:19

müsste mal genau zurückrechnen aber ich könnte eventuell noch 17 gewesen sein... Ändert das viel?

Eine Klage kannst Du bei der Polizei sowieso nicht einreichen. Du könntest ihn dort höchstens anzeigen. Vermutlich würdest Du dann bereits wenige Tage später ein Schreiben erhalten, wonach das Verfahren eingestellt wurde. Zum einen ist es keine Anstiftung, zum zweiten besteht kein öffentliches Interesse.

Wenn er der Meinung ist, er müsste Dir für sowas Geld anbieten, dann ist das für Dich sicher nicht schön, aber keine strafbare Handlung.

Die Chancen dafür sind seeeeehr gering - auch wenn es ein moderierter Chat gewesen ist - so ist es nicht zwingend gesagt, das Euer Chat protokolliert wurde....

Selbst wenn er nun protokolliert wurde, müsste man erstmal einen Staatsanwalt finden, der daraufhin bei nem Richter nen Beschluss zur Freigabe des Protokolls und der IP erwirkt

Hier steht der Aufwand aber in keinerlei Verhältnis zum Vergehen - denn für ihn war es ja vielleicht nur Fantasie ? ob oder ob nicht, kann keiner genau sagen - er aber wird es behaupten.

Die Erfahrung zeigt, das 99% solcher Anzeigen wegen "fehlendem öffentlichen Interresse" (so heisst das nun mal) von der Staatsanwaltschaft noch vor den Ermittlungen eingestellt werden.

Drüber ärgern - und fertig...

miliffm 
Beitragsersteller
 05.06.2014, 23:49

Aber es gibt doch theoretisch nach Gesetz die Möglichkeit ihn dafür zu belangen oder? Dann müsste sich doch auch irgendeine Dienststelle darum kümmern?!

casala  05.06.2014, 23:54
@miliffm

evtl, könntest du auf sittenwidrigkeit plädieren, aber die rechte des gegenübers könnten das aushebeln.

Speculoos  06.03.2016, 15:57
@casala

Seit 2002 gilt Sexarbeit nicht mehr als sittenwidrig.

Quatsch, da kannst du nichts machen. Genauergenommen hat er dich ja auch nicht angestiftet, sondern lediglich "gefragt" ob du es auch für Geld machen würdest. Da du auch volljährig bist (oder nicht gesagt hast du währst minderjährig), hat er da eigentlich nichts zu befürchten. Du könntest ihn lediglich wegen Beleidigung anzeigen. Aber die Polizei hat weitaus wichtige Sachen zu erledigen als sowas. Rechne damit dass das schnell eingestellt wird.

Speculoos  06.03.2016, 15:59

Beleidigung funktioniert hier auch nicht, da Sexarbeit ein Beruf ist. Allerhöchstens könnte ich mir vorstellen, dass seine Anfrage als sexuelle Belästigung ausgelegt werden könnte, weil sie nach ihrer Aussage mit keinem Wort angedeutet hat, dass sie entsprechende Dienstleistung anbietet.

@ miliffm

Du bist im Internet unterwegs und dann musst damit rechnen, dass dich einer blöde anmacht oder dir unseriöse Angebote unterbreitet.

Das sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein und von Anstiftung zur Prostitution kann überhaupt nicht die Rede sein.

und mir auch direkt für eine ganz gewisse sexuelle Leistung einen konkreten Geldbetrag geboten

'Einfach so, mitten in einer normalen Unterredung, die nichts mit einem gewissen Thema zu tun hat?.

Selbst wenn du darauf eingehst, ist das keine Prostitution, denn dann wärst du damit einverstanden.

In jedem Chat wirst du solchen Typen begegnen, dann blocke, ignoriere lösche sie wie auch immer, die Polizei macht da gar nichts.

Wenn man sich in Chaträumen bewegt, dann sollte man damit umgehen können, ansonsten sich in der realen Welt bewegen, dann kommt man weniger in die Verlegenheit solche "Angebote" zu bekommen.

Speculoos  06.03.2016, 15:57

"Selbst wenn du darauf eingehst, ist das keine Prostitution, denn dann wärst du damit einverstanden."

Öhm, wenn sie darauf einginge, wäre das dann eine vereinbarte Dienstleistung und somit Sexarbeit (=Prostitution). Sexarbeit bedeutet Einvernehmlichkeit. Fehlt die Einvernehmlichkeit, handelt es sich z.B. um Zwang oder Nötigung, dann ist es auch keine Sexarbeit mehr, sondern eine Straftat, die angezeigt werden kann.