Anzeige wg anstiftung zur Prostitution
Hi Forum,
ich bin ab und an mal in einem Chat unterwegs und da hat mich mir nichts dir nichts ein Typ angeschrieben ob ich es für Geld mache und mir auch direkt für eine ganz gewisse sexuelle Leistung einen konkreten Geldbetrag geboten. ich hab keine andeutungen gemacht, dass ich sowas machen würde und es war auch kein schmuddelchat, ganz normaler chatraum. Jetzt sieht man ja immer wieder in den Filmen, dass jmd wg anstiftung zur prostitution festgenommen wird, was kann ich eventuell (auch rechtlich) gg diesen Typen unternehmen? Kann man bei der Polizei einfach eine Klage für: anstiftung zur prostituition einreichen? Sorry, kenne mich mit so rechtsgedöns nicht aus:D Bitte keine wagen vermutungen, eine auf gesetze gestützte aussage würde mir hingegen sehr viel mehr weiterhelfen:) Danke
10 Antworten
Prostitution ist in Deutschland nicht verboten. Auch hat der Typ dich zur selbigen nicht gezwungen. Daher währe eine Anzeige, nur dann von Bedeutung, wenn du noch nicht das 18 Lebensjahr erreicht hast.
müsste mal genau zurückrechnen aber ich könnte eventuell noch 17 gewesen sein... Ändert das viel?
Eine Klage kannst Du bei der Polizei sowieso nicht einreichen. Du könntest ihn dort höchstens anzeigen. Vermutlich würdest Du dann bereits wenige Tage später ein Schreiben erhalten, wonach das Verfahren eingestellt wurde. Zum einen ist es keine Anstiftung, zum zweiten besteht kein öffentliches Interesse.
Wenn er der Meinung ist, er müsste Dir für sowas Geld anbieten, dann ist das für Dich sicher nicht schön, aber keine strafbare Handlung.
Die Chancen dafür sind seeeeehr gering - auch wenn es ein moderierter Chat gewesen ist - so ist es nicht zwingend gesagt, das Euer Chat protokolliert wurde....
Selbst wenn er nun protokolliert wurde, müsste man erstmal einen Staatsanwalt finden, der daraufhin bei nem Richter nen Beschluss zur Freigabe des Protokolls und der IP erwirkt
Hier steht der Aufwand aber in keinerlei Verhältnis zum Vergehen - denn für ihn war es ja vielleicht nur Fantasie ? ob oder ob nicht, kann keiner genau sagen - er aber wird es behaupten.
Die Erfahrung zeigt, das 99% solcher Anzeigen wegen "fehlendem öffentlichen Interresse" (so heisst das nun mal) von der Staatsanwaltschaft noch vor den Ermittlungen eingestellt werden.
Drüber ärgern - und fertig...
Quatsch, da kannst du nichts machen. Genauergenommen hat er dich ja auch nicht angestiftet, sondern lediglich "gefragt" ob du es auch für Geld machen würdest. Da du auch volljährig bist (oder nicht gesagt hast du währst minderjährig), hat er da eigentlich nichts zu befürchten. Du könntest ihn lediglich wegen Beleidigung anzeigen. Aber die Polizei hat weitaus wichtige Sachen zu erledigen als sowas. Rechne damit dass das schnell eingestellt wird.
Beleidigung funktioniert hier auch nicht, da Sexarbeit ein Beruf ist. Allerhöchstens könnte ich mir vorstellen, dass seine Anfrage als sexuelle Belästigung ausgelegt werden könnte, weil sie nach ihrer Aussage mit keinem Wort angedeutet hat, dass sie entsprechende Dienstleistung anbietet.
@ miliffm
Du bist im Internet unterwegs und dann musst damit rechnen, dass dich einer blöde anmacht oder dir unseriöse Angebote unterbreitet.
Das sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein und von Anstiftung zur Prostitution kann überhaupt nicht die Rede sein.
und mir auch direkt für eine ganz gewisse sexuelle Leistung einen konkreten Geldbetrag geboten
'Einfach so, mitten in einer normalen Unterredung, die nichts mit einem gewissen Thema zu tun hat?.
Selbst wenn du darauf eingehst, ist das keine Prostitution, denn dann wärst du damit einverstanden.
In jedem Chat wirst du solchen Typen begegnen, dann blocke, ignoriere lösche sie wie auch immer, die Polizei macht da gar nichts.
Wenn man sich in Chaträumen bewegt, dann sollte man damit umgehen können, ansonsten sich in der realen Welt bewegen, dann kommt man weniger in die Verlegenheit solche "Angebote" zu bekommen.
"Selbst wenn du darauf eingehst, ist das keine Prostitution, denn dann wärst du damit einverstanden."
Öhm, wenn sie darauf einginge, wäre das dann eine vereinbarte Dienstleistung und somit Sexarbeit (=Prostitution). Sexarbeit bedeutet Einvernehmlichkeit. Fehlt die Einvernehmlichkeit, handelt es sich z.B. um Zwang oder Nötigung, dann ist es auch keine Sexarbeit mehr, sondern eine Straftat, die angezeigt werden kann.
Aber es gibt doch theoretisch nach Gesetz die Möglichkeit ihn dafür zu belangen oder? Dann müsste sich doch auch irgendeine Dienststelle darum kümmern?!