Anzeige wegen Betrug wie hoch die Strafe ?
Hi leute
Ein Freund von mir wurde beim schwarz fahren erwischt und hat die fahrkarte seines Freundes gezeigt (e hessenticket) und hat jetzt 3 Monate später ein Brief bekommen von der Polizei wegen Betrug
,, Verdacht dass sie sich ein rechtswidrigen Vermögens Vorteil verschaffen wollten, dies ist strafbar gem. §263 StGB Betrug,,
Und fürs schwarzfahren muss man ja 60€ bezahlen und wollte jetzt wissen wie hoch die Strafe ist also wie lange man sitzten muss oder wie viel man bezahlen muss.
Danke im Vorraus
4 Antworten
Suche dir im Internet den § 263 StGB heraus. Dort sind die Strafen aufgeführt.
Im Gefängnis wirst du deshalb nicht landen. Die Strafe ist abhängig von den Tatumständen, der Beweis-, Akten- und Rechtslage. Außerdem davon, ob du an einen milden oder strengen Richter gerätst, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt und ob du (einschlägig) vorbestraft bist.
Wie oben geschrieben, ist die Strafe von verschiedenen Faktoren abhängig.
Höchstwahrscheinlich bekommt er einen Strafbefehl, also Geldstrafe. Ich schätze, es werden zwischen 200 und 400 Euro Geldstrafe, aber das ist auch nur eine grobe Schätzung. Bei dieser Straftat wird der Richter nicht von böser Absicht ausgehen und noch einmal ein Auge zudrücken. Rechne mal mit einer empfindlichen Geldstrafe.
60 euro ist wie Diebstahl dafür kommst du nicht in den knast ,
ob das stgb 263 stimmt ist fraglich weil was heißt VERMÖGEN VERSCHAFFEN WOLLEN , unsinn finde ich des weil du wolltest ja kein geld beschaffen sondern lediglich schwarzfahren mit dein freund ihr fahrkarte
ein tipp von mir sag mehrmals das du ein fehler gemacht hast und zu tiefst bereust sag das vor dem richter falls es zur gerichts verhandlung kommt, und bei der anzeige aufnahme sagst du des auch so vielleicht wird das verfahren dann eingestellt bevor es zur gericht landet halte dein kopf kühl denn es wird nichts großes sein
ob das stgb 263 stimmt ist fraglich
Da ist nichts fraglich, hier liegt eindeutig (versuchter) Betrug vor.
was heißt VERMÖGEN VERSCHAFFEN WOLLEN
Der Vermögensvorteil sind die ersparten Aufwendungen, was "WOLLEN" bezieht sich darauf, dass es nicht wie geplant geklappt hat.
und bei der anzeige aufnahme sagst du des auch so
Du glaubst ernsthaft, dass es noch keine Strafanzeige gibt, die "aufgenommen" wurde?
Unterschiedlich.
Hängt davon ab, ob er schon einmal straffällig geworden ist, sich reumütig gibt.
Eine zu erwartende Geldstrafe richtet sich dem Verdienst und wird in Tagessätzen berechnet.
Wenn er Ersttäter ist (also keine Eintragungen im pol. Führungszeugnis hat) entfällt meistens eine Freiheitsstrafe.
Vorstrafen hat er 3 Stück aber wie groß ist ungefähr die Geldstrafe und die 60€ von der Strafe hat er auch längst bezahlt