Anzeige wegen Betrug wie hoch die Strafe ?

4 Antworten

Suche dir im Internet den § 263 StGB heraus. Dort sind die Strafen aufgeführt.

Im Gefängnis wirst du deshalb nicht landen. Die Strafe ist abhängig von den Tatumständen, der Beweis-, Akten- und Rechtslage. Außerdem davon, ob du an einen milden oder strengen Richter gerätst, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt und ob du (einschlägig) vorbestraft bist.

Zazas2121 
Beitragsersteller
 15.09.2018, 13:59

Vorstrafen hat er 3 Stück aber wie groß ist ungefähr die Geldstrafe und die 60€ von der Strafe hat er auch längst bezahlt

Mignon5  15.09.2018, 14:01
@Zazas2121

Wie oben geschrieben, ist die Strafe von verschiedenen Faktoren abhängig.

Höchstwahrscheinlich bekommt er einen Strafbefehl, also Geldstrafe. Ich schätze, es werden zwischen 200 und 400 Euro Geldstrafe, aber das ist auch nur eine grobe Schätzung. Bei dieser Straftat wird der Richter nicht von böser Absicht ausgehen und noch einmal ein Auge zudrücken. Rechne mal mit einer empfindlichen Geldstrafe.

60 euro ist wie Diebstahl dafür kommst du nicht in den knast ,

ob das stgb 263 stimmt ist fraglich weil was heißt VERMÖGEN VERSCHAFFEN WOLLEN , unsinn finde ich des weil du wolltest ja kein geld beschaffen sondern lediglich schwarzfahren mit dein freund ihr fahrkarte

ein tipp von mir sag mehrmals das du ein fehler gemacht hast und zu tiefst bereust sag das vor dem richter falls es zur gerichts verhandlung kommt, und bei der anzeige aufnahme sagst du des auch so vielleicht wird das verfahren dann eingestellt bevor es zur gericht landet halte dein kopf kühl denn es wird nichts großes sein

jurafragen  16.09.2018, 18:37
ob das stgb 263 stimmt ist fraglich

Da ist nichts fraglich, hier liegt eindeutig (versuchter) Betrug vor.

was heißt VERMÖGEN VERSCHAFFEN WOLLEN

Der Vermögensvorteil sind die ersparten Aufwendungen, was "WOLLEN" bezieht sich darauf, dass es nicht wie geplant geklappt hat.

und bei der anzeige aufnahme sagst du des auch so

Du glaubst ernsthaft, dass es noch keine Strafanzeige gibt, die "aufgenommen" wurde?

Unterschiedlich.

Hängt davon ab, ob er schon einmal straffällig geworden ist, sich reumütig gibt.

Eine zu erwartende Geldstrafe richtet sich dem Verdienst und wird in Tagessätzen berechnet.

Wenn er Ersttäter ist (also keine Eintragungen im pol. Führungszeugnis hat) entfällt meistens eine Freiheitsstrafe.