Kann ich jemanden anzeigen, der mir mein Geld für einen Privatverkauf nicht gibt, weil die Ware "nichr funktioniert"?
Hallo zusammen!
Wie der Titel schon sagt, habe ich einen Privathandel betrieben. Ich habe jemandem meinen Laptop um 350€ verkauft. Er hat gesagt, dass er den Laptop in 4 Monatsraten zahlen könnte (100+100+100+50), wo ich akzeptiert habe, da er mein Schulkollege ist.
Nun sagt er mir, dass mein Laptop nicht aufladet (er hat das Ladekabel nicht richtig reingesteckt) und das CD-Laufwerk nicht funktioniert. Davor habe ich ihn den Laptop 10-20min lang testen lassen.
Ich habe versucht ihm zu helfen, er sagt mir aber die ganze Zeit, dass er mir nicht mehr vertrauen könnte.
Nun sagt er mir, er würde keine 350€ für meinen Laptop zahlen (er hatte mir 100€ bezahlt) und hat gesagt, dass er entweder den Laptop zurückgibt für 100€ oder er ihn behält für 100€.
Da ich natürlich mein Geld haben will, schließlich haben wir alles ausgemacht und ich krieg jetzt wegen seiner Inkompetenz mein Geld nicht, wollte ich euch fragen, ob ich das Recht habe, ihn anzuzeigen.
PS: in Österreich, falls das wichtig ist
6 Antworten
Nein, das ist keine Straftat. Du kannst ihn zivilrechtlich verklagen.
Anzeigen wird nix bringen...
Einzige Möglichkeit ist, du kloppst dich mit ihm über das Privatrecht von Privatverkäufen, wo du den kürzeren ziehst, wenn er nicht einlenkt, oder du siehst ein, dass man keinen Laptop für 350€ an einen Verkauft, erst recht nicht auf Raten, wenn derjenige auch nur einmal das Wort "wallah" schreibt.
Wenn du keine Gewährleistung ausgeschlossen hast musst du den Laptop wohl reparieren oder zurücknehmen.
er muss dich den Laptop reparieren lassen, da kann er noch so oft wallah Bruder habibi schreiben. § 437 Nr.1, § 439 BGB
Ist es nicht so, dass wenn ich ihn den Laptop testen lasse, bevor er ihn kauft, dass er es in diesem Zustand kauft und ich keine weitere Verantwortung übernehme?
hast du darüber irgend einen Nachweis? wenn nicht, gelten 2 Jahre Gewährleistung. Er muss dir aber theoretisch beweisen das der Mangel bei Gefahrübergang vorlag.
DAKE für das Sternchen - hoffe, die Antwort hat dir auch die richtige und für dich erfolgreiche Richtung gezeigt.
Hast du ein gewerbe musst du gewährleistung geben hast du ihn Privat verkauft heist es Gekauft wie geshen habt ihr aber keinen schriftlichen Vertrag über die ratenzahlung kannst du absulut nichts machen
man könnte aber auch einfach den akku tauschen für rund 30€
denn bei Gewährleistung hast du dass recht auf 3 Reparaturversuche
dass währe die rechtslage in DE sicher nicht sehr anders bei euch
ach ja PS es ist nicht erlaubt chattverläufe zu veröffentlichen er könnte dich für belangen
"denn bei Gewährleistung hast du dass recht auf 3 Reparaturversuche" Nein hat man nicht.
"Hast du ein gewerbe musst du gewährleistung geben hast du ihn Privat verkauft heist es Gekauft wie geshen habt ihr aber keinen schriftlichen Vertrag über die ratenzahlung kannst du absulut nichts machen" stimmt auch nicht
Dein kommentar ist leider Blödsinn das einzige was nicht stimmt ist dass sie so einen Müll schreiben
§ 440 Satz 2 BGB geregelt, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ anzusehen ist
und hat er keinen Vertrag geschlossen kann er die Ratenzahlung nicht nachweisen und der Käufer muss garnichts zahlen
jo §440 2 regelt das ganze aber garnicht, der regelt nur wann man ohne Fristsetzung zurücktreten kann. "bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht"
"und hat er keinen Vertrag geschlossen kann er die Ratenzahlung nicht nachweisen und der Käufer muss garnichts zahlen" komm bitte hör auf, ein vertrag ist auch mündlich gültig..
Natürlich trift er zu denn der Kumpel möchte den Kauf ja rückabwickeln kannst du nicht lesen und ein gesetzt auch verstehen lese es mal ganz genau Zitat
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und SchadensersatzAußer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
eine Gewährleistung ist keine Garantie er muss dass gerät nicht zurück nehmen er hat das recht auf eine ausbesserung
Ja ein mündlicher vertrag ist Rechtens aber hat vor gericht keinen halt da es nur schwer nachzuweisen ist wenn eine Partei es abstreitet dann steht aussage gegen aussage
§ 440 regelt eindeutig nur den Wegfall des Fristsetzungserfordernisses, wenn der Kumpel ne Frist setzt "in einer Woche musst du das ding repariert haben" dann ist nach Ablauf der Frist der Rücktritt möglich. Diese Norm normiert nicht, dass man 3 Versuche hat, das ist ein landläufiger Irrtum.
Ja er hat das Recht auf Nacherfüllung, das stimmt.
dann lese doch bitte mal die im gesettz erwähnten paragraphen DANKE
Ich hab das Gesetz gelesen "Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht" der Satz zwei bezieht sich eindeutig auf Satz 1.
Ich kenn die alle, was soll ich denn dort herauslesen?
lese alle und denke mal drüber nach ich weis nicht wie sie in Österreich sind aber in deutschland hast du nicht sofort dass recht auf dein Geld nach ablauf der ersten 6 Monate GARANTIE
Ich sage doch garnicht das man sofort ein recht auf das geld hat und die ersten Monate sind auch keine GARANTIE. Man hat aber kein Recht auf 3 Nacherfüllungsversuche
Unter Grantie versteht der Volksmund die Gesetzliche gewährleistung weil der Verkäufer in der Beweis pflicht ist :)
Unter Garantie mag der Volksmund einiges verstehen, es ist aber de jure keine Garantie. Außerdem ist der Verkäufer im Privatverkauf nicht der Beweislastumkehr des § 477 BGB unterworfen, da es sich nicht um ein B2C Geschäft handelt. Des Weiteren kann der Verkäufer auch die Vermutung widerlegen, was schwer, aber möglich ist.
im Privatverkauf nein aber der Fragesteller schireb Zitat Privathandel betrieben jetzt ist die frage was darunter zu verstehen ist und ob er ein Gewerbe hat wenn ja ist er verpflichtet zu einer garantie
Es ist immer noch keine Garantie .. Ja dann wäre der 477 eröffnet, ich gehe aber nicht davon aus das er Handel = Gewerbe meinte, sondern einen Kaufvertrag iSd 433 BGB
Sie wissen was ich meine sie müssen nicht auf jedem wort hacken wir sind nicht in der grundschule sie haben echt nen kleines Ego sie wissen das die Gewährleistung gemeint ist wir gehen von aus wir wissen es aber nicht also weise ich drauf hin
und dass er sein Geld nicht sieht ohne Vertrag ist tatsache ein mündlicher Vertrag ist zwar gültig aber schwer zu beweisen gibt es keine glaubwürdigen Zeugen steht Aussage gegen Aussage und der Mündliche vertrag bringt dir garnichts
Er hat es getestet und wenn es dort ging ist es sein pech ! Er kann es ja nicht einfach kaputt machen und sagen nööö zahl ich nd
Das Ding ist, ich WILL ihn ja für ihn reparieren, aber er kommt mir die ganze Zeit mit "Nein, ich vertraue dir nicht"