Lehrer wegen Körperverletzung anzeigen?
Hi
heute morgen in der pause hat ein lehrer eine tür total schnell auf gemacht und mich am kopf getroffen. Danach hatte ich kopfschmerzen und bauchschmerzen. Alle sagten ich soll ihn anzeigen. Aber geht das überhaupt?
LG DJBOB
21 Antworten
Anzeigen geht schon, Du solltest aber eine glaubhafte Geschichte erzählen können. Wenn man an einer geschlossenen Tür vorbeigeht und diese wird unerwartet geöffnet, so wird man nicht am Kopf getroffen. es sei denn Du hattest Deine Lauscher an der Tür und warst neugierig. Das wird zumindest dann der Anwalt des Lehrers behaupten, kannst Du dann das Gegenteil beweisen?
War überhaupt an Deinem Kopf etwas zu sehen und wurde dies dokumentiert? Nein, dann hast Du die A.-Karte.
Wer sind eigentlich "alle". die sagen Du solltest den Lehrer anzeigen. deine Mitschüler etwa. Die lachen sich anschlissend kaputt wenn Du dann bei allen Lehrern in "Ungnade" fällst
man muss nicht an der tür vorbei laufen um am kopf getroffen zu werden. man kann auch davor stehen, sie versuchen zu öffnen und der idiot kommt mit gewalt rein.
Wenn es der Lehrer mutwillig gemacht hätte, dann würde ich das empfehlen - auch in diesem Falle ginge es - aber bedenke: Es war ein Versehen - Ich würde ihn deswegen daher auch nicht anzeigen, da er es ja nicht mutwillig getan hat - aber prinzipiell wäre es möglich.
kanns ihn zivilrechtlich auf schmerzensgeld verklagen. Musst aber am besten jetz noch zum arzt und dasdkumentieren lassen
Ja, am Besten noch wie in Amerika: 100.000 € Schmerzensgeld verlangen.
Ob's klappt ist nicht sicher - aber die beim Gericht lachen sich 2 Tage lang die Hucke voll.
eine anzeige ist total übertrieben. er hat es ja nicht mit absicht gemacht...oder?!
Und du nicht das Gegenteil....
Du scheinst ein äußerst vorurteilsbehafteter Zeitgenosse zu sein und vor allem gegen Lehrer etwas zu haben. Schlechte Erfahrungen gemacht? Öfter mal gegen eine Tür geknallt, die ein Lehrer mit brachialer Gewalt öffnete, um dir vorsätzlich die Visage zu deformieren?
Etwas gesunden Menschenverstand vorausgesetzt, kann man sich denken, wie es ablief.
lol DH! : )
Klar, theoretisch kannst du ihn wegen dieses Versehens anzeigen, dabei kommt halt nix raus außer viel Ärger für dich.
ärger kommt nicht für ihn raus, da er nur seine rechte wahr nimmt.
Na klar, er wird auch in Zukunft in dieser Schule gerecht bewertet werden, die Rennerei zur Polizei und das ganze dortige Procedere stellen auch keinen Aufwand dar und so weiter... Das Endergebnis ist in solchen Fällen erfahrungsgemäß sowieso eine Einstellung der Ermittlungen. Ob es das wert ist? Und btw: In welcher Welt lebst du denn?
kannst du gar nicht wissen.