Anzeige wegen Schulschwänzen?
Hallo, liebe guteFrage.net Community.
Ich bekomme eine Anzeige wegen Schulschwänzens, weil ich über 10 Tagen unentschuldigt gefehlt habe. Allerdings was für mich das Problem darstellt ist, dass ich alle Entschuldigungen habe und auch ein Großteil davon ärztliche Arteste sind. Daraufhin bin ich zur Schulleitung gegangen und die haben mir gesagt, dass man die Entschuldigungen nicht mehr abgeben kann.
Mich nervt es halt extrem. Ich habe halt alle Entschuldigungen und kann sie jederzeit nachreichen. Was soll ich jetzt in so einer Situation machen. Ach ja, ich bin übrigens 14 Jahre alt und hatte davor nicht einen einzigen Konflikt mit der Polizei. Außerdem war ich nicht bei einer einzigen Sache dabei, wo etwas Illegales passiert ist und außerdem wäre das meine erste Anzeige. Was für Strafen kommen jetzt auf mich zu, wenn es wirklich so weit kommt? Danke lg
6 Antworten
Also zunächst mal die rechtliche Seite. Schulpflicht ist Ländersache, das heisst die Länder können die Sanktionen für Schulverweigerung selbst festlegen. Diese vergibt wenn dann das Ordnungsamt. Die Polizei hat damit gar nichts zu tun. In NRW zum Beispiel kann die Sanktion bis 1000 Euro Bußgeld sein oder entsprechende Arbeitsleistung.
Deinen Fall sehe ich hier ein bisschen anders, da meines Erachtens keine Schulverweigerung vorliegt sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit durch die nicht rechtzeitige Abgabe der AUs. Ich denke da wird im Endeffekt gar nichts bei rumkommen.
Wie gesagt, ob das Ordnungsamt ein Bußgeld festlegt kann man nicht sagen, es lohnt aber auf jeden Fall ein Widerspruch sollte es so kommen. Was hast du immer mit deiner Anzeige?
Deine Eltern werden eine Geldstrafe zahlen müssen, oder Du wirst Arbeitsauflagen bekommen.
Auf welcher Basis willst du hier die Eltern bestrafen? Das Fernbleiben ist ja von den Eltern entschuldigt. Die einzige Ordnungswidrigkeit ist hier die Nichtabgabe der Entschuldigungen. Was genau willst du da den Eltern anlasten?
Die Eltern haben immer die Aufsichtspflicht dafür zu sorgen, daß das schulpflichtige Kind ordnungsgemäß dem Unterricht beiwohnt. Sie sind auch für die Entschuldigungen zuständig, damit sie pünktlich eingereicht werden.
Dei Aufsichtpflicht verlangt nicht, dass Eltern ihren 14jährigen gesunden Sprößling zur Schule begleiten - lediglich dass sie ihn wenn nötig und möglich rechtzeig wecken. Auch müssen Eltern nicht selbst die Entschuldigungen abgeben, wenn sie davon ausgehen können, dass es der Schüler korrekt erledigt.
Sollen sie ihrem Sohn dann auch bis 18 noch den Hintern abwischen?
Sie sind aber zur Kontrolle verpflichtet, solange das Kind minderjährig ist.
Was ist das für ein Schwachsinn? In guten Familien wird auch mal geredet, was so in der Schule los ist, welche Zensuren es gab, ob Klassenarbeiten anstehen, auch Vokabeln abfragen, oder es wird überlegt, wie man eine schlechte Note verbessern kann.
Nein sie sind dazu verpflichtet ihr Kind zu einem selbständigen Wesen zu erziehen. Wenn es der Sprößling mit 14 nicht schafft einen ihm anvertrauten Zettel in der Schule abzugeben kann man das gewiss nicht den Eltern anlasten. Die sind in diesem Fall aus der Geschichte völlig raus.
Eben, und wenn die Eltern dann einem Kind eine Entschuldigung mitgeben können sie auch davon ausgehen das er sie abgibt. Wenn er das nicht tut ist das nicht die Schuld der Eltern.
Sicher werden sie gefragt haben, ob alles korrekt abgegeben wurde und vermutlich das das Kind mit Jaja geantwortet^^
Nun da sie über die Nachlässigkeit ihres Kindes informiert sind, kann erwartet werden, dass strenger kontrolliert wird.
Und wenn das Kind krankgeschrieben ist können sie davon ausgehen dass es ihm aus Krankheitsgründen nicht möglich ist den Schulweg auf sich zu nehmen um irgendwelche Dokumente einzureichen.
Hallo Timbo11
Erstmal keine Sorge natürlich geht es hier nicht ums Strafrecht sondern um nichts weiteres als eine Ordnungswidrigkeit du wirst also weder mit der Polizei noch mit dem Jugendgericht Ärger bekommen.
Da die Entschuldigungen vorhanden sind kann von deinen Eltern auch kein Bußgeld verlangt werden einfach da der Tatbestand für die Ordnungswidrigkeit nicht vorliegt.
Sollte irgendwas vom Ordnungsamt kommen sofort Widerspruch einlegen und die Zahlung mit der Begründung verweigern dass Entschuldigungen vorliegen und diese dann entsprechend einreichen.
Manchmal sind die Ämter etwas biestig dann einfach einen Anwalt dahinter hängen der bekommt die schon klein.
Was die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis betrifft so wird es schwierig die wegzubekommen da müsstest du mal in den jeweiligen Regelungen deines Bundeslandes nachschauen und welchen Bedingungen Schulen Entschuldigungen nachträglich annehmen müssen.
LG
Darkmalvet
Die Entschuldigungen lagen ja eben NICHT vor. Sie sollten jetzt NACHGEREICHT werden, was aber nicht mehr geht, weil es zu spät ist.
Das ist überall so. Ob Fahrkarte, Attest, Krankmeldung .... es muss auch PÜNKTLICH da sein.
Sie haben aber zu dem jeweiligen Zeitpunkt schon existiert der FS war krankgeschrieben womit der Tatbestand der Owi nicht erfüllt sein kann.
Dies gilt es nun nachträglich darzulegen...ist genauso wie bei der Fahrkarte die du ja selbst so schön als Beispiel anführst wer beweisen kann dass er zum Zeitpunkt wo er ohne erwischt wurde eine Fahrkarte besaß muss keine 60 Euro zahlen.
Trotzdem ist und bleibt es eine Ordnungswidirgkeit. Nicht das Schwänzen, aber das zu spät abgeben!
Auch bei einer AN Krankmeldung muss man gewährleisten, dass das Ding rechtzeitig zum AG kommt.
Hast du auch Belege für deine Aussage das zu spät einreichen einer Krankmeldung sei eine Ordnungswidrigkeit ?
Zumal hier die Möglichkeiten vielfältig sind der FS könnte behaupten aus Krankheitsgründen außer stande gewesen zu sein die ärztlichen Dokumente in der Schule einzureichen.
Dann muss er jemanden organisieren. Das gilt nicht als Ausrede. Und sooooo krank - nee. Dann wäre man stationär und automatisch entschuldigt.
Für Schule bin ich NICHT sicher, aber im Arbeitsrecht gilt das so nicht. Hier zwar auch keine owi, aber abmahnungsfähig.
Also wenn etwas kommt, ablehnen und sagen das die Entschuldigungen vorhanden sind. Ich wohne ihn Niedersachsen
Sagen dass Entschuldigungen vorhanden sind wird nicht ausreichen ihr müsst diese schon vorlegen können also sämtliche Dokumente aufbewahren.
Wenn du kein Dauerschwänzer bist und sonst immer da warst und auch deine Noten in Ordnung sind können ja deine Eltern mit deinem Klassenvorstand bzw. Direktor reden ob man die Entschuldigen der Fehltage nicht nachreichen kann bzw. die Sache auf sich beruhen lassen kann.
Es sollen aber lieber deine Eltern dieses Problem aus der Welt schaffen, da die Schulen meistens vor den Eltern mehr Respekt haben als vor den eigenen Schülern. Ich weiß ja nicht was du die ganzen zwei Wochen lang machtest und warum du die Entschuldigen nicht abgegeben hast aber irgendein Schmäh wird deinen Eltern schon einfallen. Viel Glück. ;)
Die Anzeige ist schon draußen
Wenn man sie hat, aber nicht rechtzeitig abgibt, ist man 1. dumm und 2. selber schuld. Dann ist man unentschuldigt. Ob es nervt oder nicht. Deine Eltern hätten sich kümmern müssen.
Gruß S.
Was genau sollen die Eltern damit zu tun haben?
? Dein Ernst? Der FS ist minderjährig. Sie hätten sich vergewissern müssen, dass die Entschuldigungen abgegeben werden. Und wenn er/sie KRANK war, hätten sie das übernehmen müssen.
Was wohl sonst sollten sie damit zu tun haben? Nichts? Achso ...
Nein hätten sie nicht weil das bei einem 14 jährigen nicht mehr die Aufgabe der Eltern ist. Sie Fragen den Sprößling ob er es abgegeben hat, der sagt ja, Fall damit für die Eltern erledigt und die Eltern rechtlich nicht mehr zu belangen.
Also bekomme ich keine Anzeige? Aber meine Lehrer haben das als Unendschuldigt eingetragen weil wie gesagt die Entschuldigungen fehlen