Selbstverteidigung durch Pistole ohne Waffenschein.
Hallo, meine Freundin und ich gucken grade TV und haben gesehen das jemand einen angeschossen hat, weil dieser ihn mit einer Pistole bedroht hat weil er das Geld aus der Kasse haben wollte. Der Tankwart hat daraufhin den Täter angeschossen. Das Video kam aus Amerika, daher denken wir mal der Tankwart hatte einen Waffenschein. Nun duskutieren wir grade ob das in Deutschland erlaubt wäre, allerdings ohne Waffenschein! Fall: Ich arbeite in einer Tankstelle und jemand kommt mit einer Pistole herrein und will das Geld haben. Ich habe eine Pistole und schieße den Täter an, ohne Waffenschein!
Welche Strafe trifft den Täter? Welche Strafe trifft mich?
Bitte ernsthafte Antworten, wenns geht mit § oder ähnlichem die dieses belegen. Vielleicht findet sich ja sogar nen Richter mit Langeweile am späten Abend, haha !
Liebe Grüße Simon & Sandra
6 Antworten
In den USA kann jeder eine Waffe kaufen. Und jeder hat da eine. Hier in Deutschland bekommst du keine ohne Waffenschein. Das ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Der Schuss gilt vlt. als Notwehr, wenn der Richter das anders sieht fällt deine Strafe vermutlich höher aus als die des Tätes.
starwarsfan132
Das Video kam aus Amerika, daher denken wir mal der Tankwart hatte einen Waffenschein.
In Amerika darf sich jeder eine Waffe im Supermarkt kaufen, ohne Waffenschein! Vielleicht gehörte sie gar nicht dem Tankwart und er hatte die im Sortiment...
Ich arbeite in einer Tankstelle und jemand kommt mit einer Pistole herrein und will das Geld haben. Ich habe eine Pistole und schieße den Täter an, ohne Waffenschein!
In dem Fall könnte das als Notwehr angesehen werden.
Der Täter würde eine Strafe wegen schwerem Raub und unerlaubtem Waffenbesitz bekommen.
Du wirst ebenfalls eine Strafe wegen unerlaubtem Waffenbesitz bekommen, da du unbefugt eine Waffe bei dir hattest.
unerlaubter Waffenbesitz
Muss nicht sein. Der verhinderte Räuber kann auch legaler Waffenbesitzer sein.
Muss nicht sein. Der verhinderte Räuber kann auch legaler Waffenbesitzer sein
Ist aber äußerst selten der Fall.
Dann halt versuchter schwerer Raub...
Wäre auch schön blöd.
@jurafragen
Eher versuchte schwere räuberische Erpressung
Es gibt zwar Raub (§249) und schweren Raub (§250), bei der räuberischen Erpressung ist es aber anders .. die gibt es nur einmal ..
@PepsiMaster
§250 Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
- der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt
kann ich es so verstehen, dass ein schweren Raub von einer Bande begangen wird?
dass ein schweren Raub von einer Bande begangen wird?
Nicht zwangsläufig, das ist nur eines der möglichen Qualifikationsmerkmale, das aus einem einfachen Raub einen schweren Raub macht (§250 Abs. 1 Nr. 2). Das Mitführen einer Waffe oder eines entsprechenden Werkzeugs reicht auch schon aus (§250 Abs. 1 Nr. 1 a/b/c).
Unterschied Raub und räuberische Erpressung: Beim Raub nimmt der Täter etwas weg, bei der räuberischen Erpressung lässt er es sich geben (der umgangssprachliche Bankraub ist also kein Raub im Sinne des Gesetzes, sondern eine räuberische Erpressung)
Okay, gut. Danke.
bei der räuberischen Erpressung ist es aber anders
Nein.
die gibt es nur einmal ..
Das mag sein, der schwere Raub ist eine Qualifikation des Raubes und somit über § 253 StGB auch eine Qualifikation bei der räuberischen Erpressung.
Zum Nachlesen:
http://books.google.de/books?id=N3Z-5NDm3S0C&pg=PA255&lpg=PA255&dq=schwere+räuberische+erpressung+aufbau&source=bl&ots=_aVagQHqBH&sig=OE0BeFXXRqkiyvXAnPxvsLICfuU&hl=de&sa=X&ei=lAqUUaP6Ocnh4QSx14HQCA&ved=0CDsQ6AEwBjgU#v=onepage&q&f=false
Ja stimmt .. über den Verweis im §255, dass der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen ist.
Sollte auch eher ein Hinweis für die Leute sein, die hierfür im StGB nach einer eigenen Hausnummer gesucht hätten
Man muss auch unterscheiden, ob der Täter die Waffe besitzen durfte, oder ob er sie in der Öffentlichkeit führen durfte. Er kann legaler Waffenbesitzer sein und sie trotzdem nicht führen dürfen, Waffenbesitzkarte und Waffenschein sollten nicht vertauscht werden.
in den usa gibts keinen waffenschein. Naja, der besitzer bekommt probleme und der schütze, aber für das schießen gibts keine schwierigkeiten da anscheinend notwehr herscht, aber nur weil er das geld will ist es keine notwehr
Woher hast du denn diese Information, dass es in USA keinen Waffenschein gibt? Es gibt 50 Staaten und 50 unterschiedliche Waffenrechte.
Für Notwehr brauchst du in Deutschland keinen Waffenschein. Es findet gegenwärtig ein rechtswidriger Angriff mit einer gefährlichen Waffe statt, und deine adäquate Möglichkeit, dich dagegen zur Wehr zu setzen, ist deine eigene Schusswaffe. Und in deinen Betriebsräumen brauchst du auch keinen Waffenschein für eine legale Waffe, da reicht eine Waffenbesitzkarte. Selbst wenn die Waffe illegal wäre, wäre sie das richtige Mittel zur Durchsetzung der Notwehr, wenn dir kein anderes, geringeres Mittel zur Verfügung gestanden hat. Bei einer illegalen Waffe wirst du dann verurteilt wegen illegalem Waffenbesitz, aber das Urteil bleibt ohne Strafe. Man sollte sich aber schon gut auskennen, wie weit Notwehr geht, denn man ist sehr schnell bei der Notwehrüberschreitung, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt.
verurteilt wegen illegalem Waffenbesitz, aber das Urteil bleibt ohne Strafe
Warum bleibt das Urteil ohne Strafe?
ernsthafte antwort: du wärst bescheuert, wenn du wegen den paar kröten soviel riskieren würdest.
rück die kohle raus, und gut.
annokrat
Eher versuchte schwere räuberische Erpressung und unerlaubter Waffenbesitz.