Gegenstände wegen Schulden einbehalten?
Hallo,
ehemalige Freunde haben eine Menge Schulden bei uns.
Wir haben noch eine Wii und einen Bandschleifer von Ihnen.
Darf ich diese Gegenstände einbehalten bis die Schulden beglichen sind?
Darf ich sie verkaufen wenn ich das Geld nicht zurückbekomme?
Müssen wir deshalb mit rechtlichen Konsequezen rechnen?
Leider haben wir keinen Beleg für die Schulden, wir können es also nicht nachweisen.
Vielen Dank für die Antworten
9 Antworten
Habt Ihr Zeugen, die bestätigen können, dass die Anderen bei Euch Schulden haben? Das wäre gut. Auf jeden Fall müßt Ihr die Schuldner in Verzug setzen, d.h. Ihr setzt eine Frist bis wann sie die Schulden begleichen sollen und schreibt gleich dazu dass Ihr die Sachen solange als Sicherheit behaltet. Verkaufen dürft Ihr die Sachen nicht, sie sind ja nicht Euer Eigentum
Ihrkönnt das solange behalten,bis er seine Rechnung Bezahlt hat,ist ein Pfand was ihr hab als Sicherheit,passiert nicht weiter.
Verkaufen nicht.Ich würde sie behalten,bis das Geld kommt.Ihr habt zwar keinen Beleg,sollen die anderen dir beweisen,dass die WII denen gehört.
fies zwar, aber auch sehr wohl ne möglichkeit...DH
nein, darfrast du nicht. die schulden sind eine sache, die musst du wohl einklagen. aber die gegenstände, die bei euch von denen rumstehen, gehören immer noch denen, damit darfst du nicht machen, was du willst. aber du könntest ihnen das ja vorschlagen, das sie dir die gegenstände überlassen, im gegenzug erlasst ihr ihnen die schulden. denn würdest du die ohne erlaubnis verkaufen, wäre das unterschlagung und somit strafbar..
merci..
Nein, verkauft werden dürfen diese Dinge nicht ohne weiteres, aber als "Druckmittel" einbehalten.
Ein Verkauf käme erst dann in Frage, wenn diese Maßnahme schriftlich angekündigt und 4 Wochen Frist zur Begleichung der Schuld eingeräumt würde - alles andere kann vor Gericht nach hinten losgehen
Juristisch einwandfreie Antwort!