Anwalt Prozesskostenhilfe für Schüler?
Hallo,
Mein Vater möchte keinen Unterhalt zahlen und das Jugendamt rät mir zum Anwalt zu gehen. Prozesskostenhilfe würde ich genehmigt bekommen.
Geht man denn zuerst zum Anwalt, und holt sich wenn es so weit ist Prozesskostenhilfe, oder schon bevor ich zum Anwalt gehe?
7 Antworten
Du bist über 18?
Dann steht Dir Prozesskostenhilfe. Du kannst beim Amtsgericht nachfragen, da bekommst du bei Bedarf einen Schein für eine Erstberatung zu 15€.
Dem Anwalt solltest du vorher sagen, dass Du Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beanspruchen willst.
Erst zum Amtsgericht und den Hilfeschein Holen
Den braucht der Anwalt zum abrechnen
Wenn Du unter 18 Jahre bist, muß Deine Mutter klagen, wenn Du über 18 Jahre bist, mußt Du klagen. Guck nach einem Anwalt für Familienrecht.
Die Verfahrenskostenhilfe kann dir bewilligt werden, wenn deine Klage Aussicht auf Erfolg hat. - Das allerdings muss ja erst einmal in einem ersten anwaltlichen Gespräch festgestellt und die Verfahrenskostenhilfe entsprechend beantragt werden
Die Erstberatung beim Anwalt kannst du beim Amtsgericht erhalten (gegen eine geringe Gebühr von rund 15 Euro)... oder dir dort einen entsprechenden Beratungsschein ausstellen lassen.
Hallo,
geh einfach zum Anwalt und lass dich beraten. In der Regel übernimmt der Anwalt die Abwicklung der Prozesskostenbeihilfe. Du musst dann nur die Formulare ausfüllen und die nötigen Unterlagen einreichen.