Was muss ein Vater an unterhalt zahlen und wie berechnet das Jugendamt?
Hallo zusammen. Ich trenne mich gerade von meiner Partnerein (nicht verheiratet). Sie bekommt ca. 1000€ netto/Monat + ca. 300€ steuerfreie zuschüsse (Fahrgeld, Kindergartenbeitrag, VWL). Ich bekomme 2060€ netto + ca. 100€ steuerfreie Zuschüsse (Firmen-Ticket). Wir haben drei Kinder (2, 4 und 8 Jahre).
Nun gibt es viele Rechner im Netz und die Düsseldorfer Tabelle ist mir auch bekannt. Gibt es irgendwo eine Beratungsstelle für den Mann? Oder ist man generell gezwungen sich per Anwalt zu beraten?
Lt. Rechner bin ich mit dem Unterhalt sehr schnell an dem Selbstbehalt von 1100€ angekommen. Kann das Jugendamt auch über meine Ersparnisse verfügen, oder nur über das monatliche Einkommen?
Zudem steht gerade bei mir eine Gehaltsanpassung an. Auch mir soll ein steuerfreier Kindergartenzuschuss genehmigt werden, der später in eine Gehaltserhöhung gewandelt werden soll, sobald die Kinder nicht mehr in den Kindergarten gehen. Fällt der Zuschuss auch mit in die Einkommensberechnung?
Nicht dass ich nicht für meine Kinder zahlen möchte, im Gegenteil – aber ich brauche dringend eine Beratung auf diesem komplexen Feld, vor allem um vorauszusehen, was ich mir noch an Miete leisten kann.
Lieben Dank für eure Unterstützung!
7 Antworten
Auch mir soll ein steuerfreier Kindergartenzuschuss genehmigt werden,
der später in eine Gehaltserhöhung gewandelt werden soll, sobald die
Kinder nicht mehr in den Kindergarten gehen. Fällt der Zuschuss auch mit
in die Einkommensberechnung
Die Bezahlung der Kita stellt Unterhalt an das Kind dar. Der restliche Unterhalt kann somit nicht höher werden als ohne Zuschuss und ohne Kitakosten.
Ich bekomme 2060€ netto + ca. 100€ steuerfreie Zuschüsse (Firmen-Ticket).
Dann würde ich hier auch 2060€ bereinigtes Netto ansetzen, es sei denn man kann begründen, das es neben den 100€ an Zuschüssen noch weitere Werbungskosten gibt.
Geht man von der 3. Einkommnsstufe aus, würden sich als Unterhalt 337€+281€+278€ = 896€ ergeben. Da hier der Bedarfskontrollbetrag der 3. Einkommensgruppe von 1280€ unterschritten würde, ist in die 2. Einkommengruppe zurückzustufen. ( Siehe Punkt 6 der DDT)
Somit ergeben sich 317€+264€+261€ = 842€. Hier wird der Bedarfskontrollbetrag der 2. Gruppe von 1180€ nicht mehr unterschritten (sofern die Kitakosten von den Zuschüssen gedeckt sind).
Den Grunde nach hat die Frau auch einen Unterhaltsanspruch wegen der Betreuung eines unter 3 Jährigen Kindes. Hier beträgt der Selbstbehalt aber 1200€.
Lt. Rechner bin ich mit dem Unterhalt sehr schnell an dem Selbstbehalt
von 1100€ angekommen. Kann das Jugendamt auch über meine Ersparnisse verfügen, oder nur über das monatliche Einkommen?
Bevor der Selbstbehalt greift wird immer erst auf den Mindestunterhalt zurückgestuft, also auf 297€+246€+243€ = 786€. Auf den Stamm des Vermögens muß nur zurückgegriffen werden, wenn sonst nicht der Minderstunterhalt gesichert werden kann.
Es ist natürlich immer zu beachten, das auch entsprechend der Leistungsfähigkeit Tituliert wird. Ein Titel kann in das gesammte Vermögen des Schuldners vollstreckt werden.
Das Jugendamt geht nicht an Deine Ersparnisse.
Der Zuschuss geht natürlich mit in die Berechnung. Das Ticket auch.
Ganz nach unten scrollen, da sind die Zahlbeträge.
Zusammenbleien ist nicht nur finanziell besser. Besser du führst eine offene WG beziehung und ihr beide geht in den Swingerclub.
Bei 2000 Netto bleibt dir nur noch der selbstbehalt 1100 EUR. Also Sozialhilfenieveau fürs Arbeiten. Du kannst aber sicher einiges noch steuerlich gut absetzen können, aber weißt ja, das ist nie der hit.
Ich war damals bei der Diakonie (Gibt noch profamilia und Charitas) und die waren für Männer total überfragt. Nur für Frauen gibt es wirklich beratung. Außer trennen und unterhaltausrechnen ist da nciht gewesen. Allerdings hast du da gute und direkte Kontakte (auch zu rechtsberatung könnten die für dich mal indirekt nachfragen) und hilft vielleicht auch durch mediation mit deiner Partnerin besser auseinander zu gehen. - Ich will dich da nciht entmutigen, geh da hin. Müssen mehr Männer einfach auch mehr bedarf zeigen!!!! (Auch wenn da nur Frauen sitzen)
PS: War dann aber nciht mein Kind.
Das das Jugendamt die minderjährigen Kinder vertritt, steht es den barunterhaltspflichtigen Elternteilen - zumeist Väter - leider nicht beratend zur Seite.... Du müsstest dich bei Unstimmigkeiten also ggf. an einen Anwalt wenden.
Zu deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" (UE) zählen alle Einkünfte (also auch Weihnachtsgeld, Dienstwagen o. ä...... ), vom daraus ermittelten Durchschnittsnetto können bestimmte Beträge angezogen werden (berufsbedingte Aufwendungen, Beiträge für eigene Altersvorsorge o.ä...)
Die Höhe der Unterhalte orientieren sich an der "Düsseldorfer Tabelle" (s. http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html)...
- Sie hängen ab vom jeweiligen Alter der Kinder (Altersgruppe) und deinem UE, welches einer "Einkommensgruppe" zugeordnet wird.
Da das Kindergeld beiden Elternteilen je zur Hälfte zusteht, aber an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird, wird es dem barunterhaltspflichtigen bei der Unterhaltsberechnung verrechnet:
Vom in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen "Bedarf" des Kindes wird jeweils das hälftige Kindergeld abgezogen und ergibt somit den als Unterhalt zu leistenden "Zahlbetrag".
Stimmt es, dass das Jugendamt nicht an meine ersparnisse kann?
Ja.
Für den laufenden Unterhalt ist nur das Einkommen relevant, Vermögen, Ersparnisse o. a.... spielen keine Rolle, dürfen in die Berechnung nicht mit einbezogen werden, es muss darüber also auch keine Auskunft erteilt werden...
Nur bei pfändbaren Unterhaltsschulden kann auf das Vermögen des Schuldners zurückgegriffen werden.
Wenn der Selbstbehalt erreicht ist, kann ich logischerweise den eigentlich geforderten Betrag der Tabelle nicht zahlen. Was passiert mit der Differenz?
Kannst du den Betrag nicht entsprechend deiner Einkommensgruppe zahlen, ohne deinen "Bedarfskontrollbetrag" zu unterschreiten, wirst du erstmal der nächst geringeren Einkommensgruppe zugeordnet, mit geringeren Unterhaltsbeträgen.
Wenn du auch den "Mindestunterhalt (also den Betrag nach der untersten Einkommensgruppe) nicht zahlen kannst, ohne den "Selbstbehalt" von derzeit 1080 Euro zu unterschreiten, liegt ein sog. "Mangelfall" vor.
Solange du deinem Vollzeitjob nachgehst, dürfte nichts weiter passieren - du bist dann nicht ausreichend "leistungsfähig" und müsstest nicht mehr zahlen.....
- Nur, wenn du deiner "erhöhten Erwerbsobliegenheit" nicht nachkommen würdest, also nicht mindesten Vollzeit arbeiten würdest....), könnte dir ggf. ein "fiktives" höheres Einkommen zugerechnet werden (dann aber nicht vom Jugendamt, sondern nur vom Gericht...).
Lägen die von dir gezahlten Unterhaltsbeträge dann noch unter den Sätzen des "Unterhaltsvorschusses", könnte die Mutter der Kinder ggf. die Differenz bis zum Unterhaltsvorschuss als staatliche Unterstützung beziehen.
Im Idealfall macht man das unter sich aus. Rechnet seine Einkünfte zusammen, geldwerte Vorteile gehören dazu, schaut in die Düsseldorfer Tabelle und zahlt. Ganz ohne Anwalt und Jugendamt ;)
gibt es später mal Ärger, kann man es ja per Kontoauszug nachweisen. Paar Notizen machen - gut.
Damit muß die Mutter aber einverstanden sein.
Und wenn sie eine Beistandschaft einrichtet, dann kann der Vater da nichts gegen unternehmen.
Klar muss sie das. Das ist halt immer nur der einfachste Weg. Es hörte sich beim Fragesteller jetzt erst mal nicht nach offenem Rosenkrieg an ;)
Danke. Was genau hat es mit den geldwerte Vorteile auf sich?
Ja, zum Beispiel dieser Kindergartenzuschlag. Oder auch ein Firmenwagen, Tankgutscheine etc.
Z.B. Dein Firmenticket ist ein geldwerter Vorteil.
Vielen Dank für die ausgiebige Antwort. Stimmt es, dass das Jugendamt nicht an meine ersparnisse kann? Wenn der Selbstbehalt erreicht ist, kann ich logischerweise den eigentlich geforderten Betrag der Tabelle nicht zahlen. Was passiert mit der Differenz? Verfällt diese?