Anwalt legt Mandat nieder während laufender Prozesskostenhilfe. Darf er das?
Hallo zusammen,
im November 2014 wurde aus einem Gewaltschutzverfahren zwischen meinem Ex und mir vor Gericht ein Vergleich geschlossen, dass wir uns gegenseitig nicht mehr nähern oder kontaktieren dürfen bis Mai 2015.
Er hält sich leider nicht daran und mein Anwalt hat Ende Februar erstmalig die Androhung eines Ordnungsgeldes bei Wiederholung beantragt obwohl ich ihm bereits im Dezember mitteilte, dass mein Ex gegen den Vergleich verstößt. Zeugen sind vorhanden.
Ich bin auch davon ausgegangen, dass direkt ein Ordnungsgeld verhängt werden würde, wenn genügend Beweise und Zeugen vorhanden sind.
Gestern hatte ich einen Termin bei ihm, wobei er mir Erstmals von einem 3 Stufen Modell erzählte.
- Stufe einstweilige Anordnung bzw. Vergleich vor Gericht.
- Stufe Androhung Ordnungsgeld
- Stufe Festsetzung Ordungsgeld
Er war gestern sehr sauer, weil ich ein wenig drängel, die einstweilige Verfügung ist Ende April vorbei und wir sind keinen Schritt weiter gekommen Die Verstöße meines Exfreundes gehen immer noch weiter, mittlerweile kann ich anhand von Einzelverbindungsnachweisen sogar seine ständigen Anrufe belegen. Ich bat meinen Anwalt nun die dritte Stufe zu beantragen. Beweisunterlagen hatte ich sogar dabei.
Daraufhin schmiss er mich aus sein Büro und heute bekam ich die Mandatsniederlegung von ihm.
Darf er dies so einfach trotz laufender Prozesskostenhilfe???
4 Antworten
Der Kerl scheint dich nicht ernst zu nehmen, obwohl dein Ex dich stalkt. Dein Anwalt ist dazu da DEINE Interessen zu vertreten, dieser denkt wohl nur an seine eigenen... Such dir schnellstmöglich einen neuen Anwalt oder wende dich an das Gericht und lass dich aufklären, welche Konsequenzen die Mandatsniederlegung hat. Dem Anwalt solltest du nicht nachweinen, er hat dich schlecht vertreten.
es reicht wenn er angibt es besteht zwischen Euch ein vollständig zerstörtes Vertrauensverhältnis, dann kann er das Mandat sofort niederlegen...
eine Außnahme wäre: Übermorgen steht ein Gerichtstermin an und Du könntest bis zum Termin keinen anderen Anwalt finden..
Das Problem ist nur, Prozesskostenhilfe wurde mir für diesen Fall bei diesem Anwalt ja schon gewährt. Muss er den Fall nicht bis zum Ende mit mir durchziehen? Zum Gericht will ich auf jeden Fall am Montag gehen. Wer kann mir denn dort Auskünfte geben?
Der letzt Anwalt von Dir wird alle Unterlagen dem neuen Anwalt übergeben, sobald dieser die anfordert ..
einen neuen Anwalt mußt Du dir selber suchen ...
die Fragen zur Kostenübernahme im Einzelnen wird der Neue Dir dann erklären
Wie verhält es sich denn dann mit der PKH für den gleichen Fall für den zweiten Anwalt???
hast Du das klären können und noch mal PKH bekommen bei anderem RA?