Rechnung Anwalt ohne Auftrag rechtens?
Hallo zusammen, ich bräuchte mal Rat.
Entschuldigt die Länge des Textes. Ich hoffe, ihr blickt durch.
Es geht um einen Rechtsstreit aus Mai 2016. Kläger war unser damaliger Vermieter gegen meinen Ex Partner und mich.
An der Verhandlung nahm ich wegen Krankheit nicht teil. Mit einer Vollmacht sollte mich mein neuer Lebensgefährte vertreten. Diese Vollmacht wurde jedoch durch das Gericht nicht akzeptiert. Mit dem Hinweis: Das Gericht weist darauf hin, dass er zur Vertretung von $79 ZPO nicht berechtigt ist.
Mein Ex Partner erschien dort inkl. seines Anwalts.
Spontan gab sein Anwalt dann an, dass er mich ebenfalls mit vertreten würde. (Ich hatte mit diesem Anwalt in diesem Rechtsstreit überhaupt keinen Kontakt, es gab noch nicht mal ein Telefonat, nichts!).
Die Verhandlung wurde ohne mich geführt und es kam zu einem Vergleich. War auch völlig in Ordnung.
Den Vergleich erhielt ich zeitnah schriftlich durchs Amtsgericht.
Nun, Januar 2017 erhielt ich ein Schreiben von diesem Anwalt mit Nachsicht, dass er mir jetzt erst den Vergleich zu sendet inkl. seiner Rechnung mit der Bitte um Bezahlung, da er mich ja ebenfalls wie meinen Ex vertreten hat.
Wenn es überhaupt keinen Kontakt mit diesem Anwalt gab, ist diese Rechnung rechtens?
Wie reagiere ich nun darauf?
Oder soll ich die Rechnung ignorieren?
Ich vermute, er hat es damals bei Gericht behauptet, mich mit zu vertreten, damit die Verhandlung ohne mich statt finden kann. Die Vertretung mit Vollmacht für meinen jetzigen Lebensgefährten wurde ja nicht akzeptiert.
Danke euch!
6 Antworten
Wenn Du denn vorgeladen wurdest, einfach so nicht erscheinst, keine Verlegung beantragt hast und Deine Vertretungsvollmacht rechtswidrig war, solltest Du zu Deinen Fehlern stehen, zahlen und nicht auf eine Verurteilung setzen, die der Anwalt nun einmal verhindert hat.
Und wenn ein Vermieter gegen seine ehemaligen Mieter, nicht gegen Ex und mich, vorgeht und auch noch einen Vergleich bekommt, liegt der Mist ja wohl bei Euch, oder?
Und wie ist Dein Einspruch/Widersprich gegen den Vergleich ausgegangen?
Bezahl die paar Euro für den Anwalt, alles andere wird wesentlich teurer werden.
Und eine Rechnung zu ignorieren führt in aller Regelmäßigkeit dazu, daß irgendwann der Gerichtsvollzieher bei dir vor derr Tür steht.
Der Anwalt hat in einer Verhandlung einen Vergleich erreicht und will nur 500,- EUR dafür? ... Bezahl den Mann, kauf ihn zum Dank einen großen Präsentkorb und merk dir seinen Namen für das nächste mal.
"nur"???
Insgesamt sind das 1000 Euro für den Anwalt - und ein Vergleich kostet ja auch Geld - das Ziel ist ja wohl einen Prozess zu gewinnen; ein Vergleich ist nur die halbe - teure - Lösung.
Da hätte man wahrscheinlich gleich auf den Prozess verzichten können, dann hätte man sich wenigstens die Anwaltskosten gespart
Ich vermute, er hat es damals bei Gericht behauptet, mich mit zu vertreten, damit die Verhandlung ohne mich statt finden kann
Ganz genau, ohne Rechtvertretung, keine Verhandlung; wahrscheinlich hat Dein Expartner seinem Anwalt vorgeschlagen, auch Dich zu vetreten, damit die Verhandlung stattfinden kann - der Anwalt hat das ganz sicher nicht in Eigenregie gemacht.
Wegen der Kosten musst Du Dich also an Deinen Ex Partner wenden - der Anwalt selbst hat nur einen Auftrag ausgeführt.
Dass man nicht einfach irgendjemanden bevollmächtigen kann - der vor allem mit der Angelegenheit überhaupt nichts zu tun hat - einen vor Gericht zu vertreten, ausser eben einen Anwalt, hätte Dir aber klar sein müssen.
Wenn man wegen Krankheit zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen kann, wird der Termin verschoben - man muss nur rechtzeitig vorher Bescheid geben und natürlich auch ein Attest vorlegen; diese Rechtsbelehrung steht in jeder Ladung.
Im Zweifel sollte man telefonisch Rücksprache mit der Geschäftsstelle des
Gerichts halten, ob die Verhinderung akzeptiert wurde und alle
Unterlagen vorliegen.
Dein Freund wird wahrscheinlich nicht einsehen, warum er die Kosten für den Anwalt jetzt alleine tragen soll - das wirst Du wohl bezahlen müssen
Ich glaube sie haben das nicht richtig verstanden.
Der Rechtsanwalt hat sie nach ihren worten gut Vertreten. Damit waren sie auch zufrieden. Das ihr Lebensgefährte eine beglaubigte (von einer Sielgel- führern Stelle mögen sie vielleicht nicht gewusst haben. Neuer Termin und dann Wär es wahrscheinlich teurer gekommen wie jetzt die Rechnung vom Rechtsanwalt. Das war ihr Fehler, der Rechtsanwalt hat sie aus der Patsche geholfen. Ich denke sie sollten ihm dann auch sein Geld geben.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
g
Schreibe den Rechtsanwalt, er möge dir bitte die Mandatsvollmacht vorlegen. Ohne diese kann/darf er dich NICHT vertreten. Du musst die Vetretung des Rechtsanwalts beauftragen. Dies hast du anscheinend nicht gemacht.
Demnach bist du grundsätzlich nicht verpflichtet einen Rechtsanwalt zu bezahlen, den du nicht mandatiert hast.
Das sind keine paar Euro. Es sind 500€.