Haben Anwälte auch eine Schweigepflicht, wenn es um einen geplanten Mord geht & wenn nicht wie wird dann weiter verfahren?

6 Antworten

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Lies Dir mal die §§ 138, 139 StGB durch.

Bei einem geplanten Mord zählt die Schweigepflicht des Anwalts nicht mehr. Zu einem ähnlichen Ergebnis käme übrigens auch die Rechtsgüterabwägung des § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), falls es die Regelungen der erstgenannten Paragraphen nicht gäbe.

Keyana 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 16:29

Ein Anwalt wendet sich also direkt an die Polizei, sobald er davon erfährt? Oder muss er vorher noch etwas anderes tun? Er ist schließlich auch der Anwalt der besagten Person gewesen!


RobertLiebling  30.04.2016, 16:49
@Keyana

Der Anwalt würde vermutlich zunächst einmal versuchen seinem Mandanten klar zu machen, dass er seine Situation durch diese Tat nicht verbessert. Und ihn so möglicherweise von der Ausführung abzubringen. Vielleicht hilft dabei auch der Hinweis, dass man verpflichtet sei, die geplante Tat anzuzeigen.

Ansonsten ist § 139 StGB ziemlich eindeutig - bei Mord oder Totschlag gilt auch für den Anwalt der § 138 (1) StGB.

Er würde das sofort melden... § 138 StGB regelt, dass in einem rechtfertigendem Notstand die Schweigepflicht gebrochen werden MUSS!
Ein rechtfertigender Notstand wäre zum Beispiel, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht... Eine geplant KV und geplanten Toschlag darf der Anwalt also melden geplanten Diebstahl oder vollendete Taten hingegen nicht.

Die Frage steht in 139 STGB 

( Unter denselben Voraussetzungen ist ein Rechtsanwalt, Verteidiger, Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nicht verpflichtet anzuzeigen) 

Ich würde deinem Anwalt nicht von geplanten Morden erzählen.

ich glaube es ist ähnlich wie bei Psychologen,

sofern er das Gefühl hat das es nicht einfach dahin geschwafelt ist, muss er das melden.

winstoner14  30.04.2016, 15:29

Nö, muss der Anwalt nicht.

Madonai  30.04.2016, 15:29
@winstoner14

wäre er dann mit strafbar wenn es zu der tat kommt wegen mitwissen?