Prozesskostenhilfe zurückzahlen?! -///
Servus , Ich hab vor gut einem Jahr vor Gericht müssen da ich auf Schadenersatz angeklagt worden bin (7000€) Es kam zu einem Vergleich und beide Parteien einigten sich auf eine Summe von 3500€ mit der Rate von 350 Euro monatlich. Jetzt die wichtigste Sache ! Da ich damals noch in der Ausbildung war und nur ca 400 € verdient habe bekam ich die Prozesskostenhilfe. Jetzt ist es 10 Monate her. Ich habe heute einen Brief vom Gericht bekommen das . Die wollen jetzt meine persönlich und Wirtschaftliche Lage überprüfen .. Muss ich die pkh jetzt voll zurückzahlen ?????????? Da ich jetzt mehr verdiene?
6 Antworten
Die Prozesskostenhilfe wird seit Januar 2014 praktisch nur noch als Darlehen ausbezahlt, das hat den Staat ein Vermögen gekostet. Danach wird jetzt 4 Jahre lang in Raten entsprechend dem Einkommen die PKH zurückgefordert. Wenn danach noch nicht alles abbezahlt sein sollte kann die Restschuld gestundet werden.
Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht gibt es nur noch in sehr wenigen Fällen.
Wegen der Rückzahlung gibt es eine strenge Informationspflicht über die Einkommensverhältnisse damit die Raten entsporechend angepasst werden können. Der Betroffene muss dem Gericht Mitteilung machen wenn er mehr als 100 Euro monatlich mehr verdient. Geschieht das nicht kann die PKH rückwirkend ganz gestrichen werden.
Also ja, du musst Auskunft geben und zurückzahlen.
Jawohl wenn in Köln Frauen vergewaltigt werden bekommen die Ausländer kein schimpf Wort eine Tatsache Anwälte und Prozesse alles um sonst die haben kein Geld danke deutscher Staat.
Das kommt auf das genaue Einkommen an und was abzugsfähig ist. Auf einmal musst du sie aber auf keinen Fall zurückzahlen, ausser du hättest Vermögen über dem Schonbetrag. Ansonsten wird eine Ratenzahlung angeordnet (bei entsprechendem Einkommen).
ich glaube nicht. als refenzzeitpkt der festtellung gilt ja sicherlich der zeitpunkt, während dem der prozess stattgefunden hat.
Das wird - glaube ich - sogar 4 Jahre lang überprüft. Und möglicherweise, bei genügend Einkommen, musst Du was zurückzahlen.
In der pkh sind nur anwaltskosten und Gerichtskosten ???