Prozeßkostenhilfe durch Hartz4 beantragt, dann vor Gericht verloren und nun soll ich die Rechnung der gegnerischen Partei tragen?

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Prozesskostenhilfe? Wer muss sie zurückzahlen 0%

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9 Antworten

Prozesskostenhilfe gibt es ja nur, damit auch vorerst mittellose Menschen ihr Recht wahrnehmen können.

Das ist KEIN geschenktes Geld sondern wird im Nachhinein zurück gefordert. Dabei ist Ratenzahlung möglich.

Die PKH soll keineswegs dazu führen, dass jeder Prozesse ohne Rücksicht auf Verluste führen kann. Deswegen wird ja auch vorab die Erfolgsaussicht abgewägt.

Liegt diese unter 50 %, wird die PKH auch verweigert.

Da kann ja wirklich etwas nicht stimmen. Wenn denn alles so abgelaufen ist wie in der Frage behauptet wird, bezahlt doch die Versicherung des Gegners alle Kosten und Lasten. Hatte der etwa keine?

Und wer verliert, bezahlt die gegnerischen Kosten, so lese auch ich die Literatur.

Die PKH zahlt deine Kosten, aber eben nicht die Kosten der Gegenseite, sofern du den Prozess verlierst. Die musst du selbst bezahlen. 

Was mich ein wenig wundert: Der Antrag auf PKH wird nur dann genehmigt, wenn es reelle Chance gibt, den Prozess zu gewinnen. Da müssen im während der Verhandlung Fakten zum Vorschein gekommen sein, die vorher nicht bekannt waren.

rena101955  25.05.2016, 12:14

Nein im Gegenteil, es sind keine Fakten aufgetreten, die für die Aussage des Arztes sprachen! Aber die Indizien und die Zeugenaussagen von meiner Seite wurden einfach ignoriert bzw. die Zeugen gar nicht erst angehört! Deshalb meine Verärgerung, wenn das unser Gesetz ist, armes Deutschland!!

Das ist aber normal das die Gegenpartei, unabhängig ob H4 oder nicht, die Kosten tragen muss wenn sie verloren hat. Des is ja nichts neues.

Die PKH soll es ja mittellosen ermöglichen eine faire gerechte Rechtssprechung zu erhalten.

Ick persl. würde Widerspruch einlegen einen neuen Anwalt suchen. nix für ungut aber ein Anwalt der so leichtfertig sein Mandat niederlegt wollte nur schnelles unkompliziertes Geld machen.

Hat der Anwalt dich über diese Risiken nicht aufgeklärt? Klingt mir schon fast nicht so.

Gerade PKH die nur per Ratenzahlung beglichen werden können, sind hoch riskant.

Ja es ist paradox das jemand der noch nichtmal seine eigenen Prozesskosten begleichen kann -- ALLE Verfahrenskosten stemmen muss, irre, aber so will es das Gesetz.

chopper1263 
Beitragsersteller
 15.05.2016, 10:28

ich werde der genegnerischen Anwaltskanzlei einfach den Bescheid vom Hartz4 zu schicken, von diesem Geld kann bekantlicher Weise nichts mehr gefändet werden.

Und nein, mein Anwalt hatte mich nicht darüber aufgeklärt.

Da ich eben einen Anwalt hatte kümmerte ich mich auch nicht um irgendwelche Paragraphen und habe demzufolge null Ahnung diesbezüglich.

Grinzz  15.05.2016, 10:46
@chopper1263

ich werde der genegnerischen Anwaltskanzlei einfach den Bescheid vom Hartz4 zu schicken, von diesem Geld kann bekantlicher Weise nichts mehr gefändet werden.

Richtig, von den Hartz-IV-Leistungen kann bei einer normalen Pfändung nichts gepfändet werden. Du solltest aber beachten, dass die Gegenseite einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirken wird (was die Regel ist). Dieser Beschluss stellt einen zur Zwangsvollstreckung berechtigenden Titel dar, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann - ggfs. auch gegen deine Erben! Solltest du also auch nur ansatzweise aus der Sozialhilfe wieder herauskommen (und sei es nur durch einmalige Gelder wie Lottogewinn, Erbschaft, Auszahlung einer Versicherungssumme oder auch Erspartes), so kann der Gläubiger gnadenlos zuschlagen.

Ich kann mich daher nur den Vorrednern anschließen: Versuche eine Ratenzahlung zu vereinbaren! So utopisch es auch klingen mag: Laut Gesetz sind 10% der SGB-II-Leistungen für solche Rücklagen gedacht, sprich: 40,40 EUR wären nach den Berechnungen des Gesetzgebers für eine Ratenzahlung verfügbar.

Grinzz  15.05.2016, 11:13
@chopper1263

Nach 4 Jahren musst du deine eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten nicht mehr begleichen (bzw. die Landeskasse kann dich nicht mehr zur Zahlung verpflichten).

Die Kosten des gegnerischen Anwalts sind davon nicht umfasst - und nur davon habe ich gesprochen ;-)

Dann hättest du dich über die Wirkungen der PKH besser informieren sollen. Die Anwaltskosten der Gegenseite sind davon im Falle des Unterliegens natürlich nicht umfasst. Ansonsten würde die PKH-Bewilligung den Gegner benachteiligen, was nicht sein kann.