Kann ich einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zurücknehmen?

5 Antworten

Guten Morgen,

du kannst jederzeit diesen Antrag zurückziehen, bzw. korrigieren, der gestellt wurde. Setze dich mit deinem Anwalt in Verbindung und teile ihm den Wunsch, der Korrektur mit.

Ein kleiner Hinweis: Aufgrund solcher Fehler sollte man sich bevor ein Antrag rausgeht, ein Entwurf vorher anschauen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße

Wissensdurst84

Der Antrag kann wieder zurück genommen werden. Normalerweise bekommst du von deinem Anwalt, eine Kopie, von dem schreiben. Sollte es nicht der Fall sein, setzte dich so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung und klärt das gemeinsam. Lieber jetzt, als wenn es dann bei Gericht, böses Blut gibt. Es wird leider immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

du willst das gemeinsame sorgerecht, damit du überhaupt eine entscheidung für das kind treffen kannst, was du bis dato ja nie konntest. du möchtest gsr, weil die mutter auch auswandern will mit dem kind. wenn du das alleinige abr hast,kann sie das kind allerdings nicht mitnehmen. willst du jetzt doch das die mutter das kind mitnimmt, dann zieh doch den gesamten antrag zurück und lass die sache sein. rück das kind an die mutter raus und lass die beiden ziehen.

deiner anderen frage nach will die kindesmutter mit dem kind ins ausland auswandern. da ist es schon sinnvoll das der anwalt das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht für dich beantragt.

da wird dann verhindert das sie mit dem kind verschwindet und du das dann bemnatragen musst. womöglich dann dort wo die mutter mit dem kind ist

Dem Anwalt Bescheid geben.

Natürlich mußt Du nicht aufs ABR klagen.