Wieviel Urlaubsanspruch bei neuem Arbeitgeber bei Jobwechsel zu Mitte des Monats?

7 Antworten

Es kommt auf die Vereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber an. Es gibt den gesetzlichen Anspruch auf den Mindesturlaub (20 Tage). Mit den Tagen darüberhinaus ist der neue AG frei. Ihr solltet es am besten vorher besprechen und im Arbeitsvertrag klar regeln. Manche geben ihn voll, andere nur zu 1/12 der vollen Monate die du da bist.

Bedenke auch, dass es oft eine Urlaubssperre in der Probezeit gibt. Schau also auch, ob du überhaupt den Resturlaub in diesem Jahr nehmen kannst. Sonst lass ihn dir vielleicht besser abgelten vom alten Arbeitgeber oder steig später beim neuen ein? 

Viel Erfolg im neuen Job.

drhasenbein295 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 10:24

Es ist bei beiden gleich . 20 tage plus 10 freiwillige. Probezeit habe ich nur einen Monat daher kann ich ihn beim neuen AG dieses Jahr noch nehmen. ich bin mir nun unsicher ob ich die 2 restlichen Tagebeim jetzigen AG einfordern sollte

Wenn du beim jetzigen Arbeitgeber bereits den gesamten Jahresurlaub hattest, steht dir beim neuen Arbeitgeber für das laufende Jahr gar kein Urlaub mehr zu. Das bescheinigt der jetzige Arbeitgeber mit den Arbeitspapieren.

Wenn du das "vergisst" anzugeben, ist das ein Kündigungsgrund wegen Betrugsversuch. Der würde auch nach der Probezeit noch greifen.

Die 2,5 Tage Resturlaub muss dir dein alter Arbeitgeber als Urlaubsabgeltung bezahlen AUSSER dein neuer Arbeitgeber erklärt sich bereit diese Tage zu übernehmen.

Das kommt drauf an, wer Deine Arbeitgeber sind und was in den entsprechenden Tarifverträgen steht.

Wenn beide Arbeitgeber zum Öffentlichen Dienst gehören, werden Urlaubsansprüche hin und her einfach übertragen.

Bei anderen Arbeitgebern kann es dafür andere Regelungen geben. Oder eben keine. Dann ist jeder Arbeitgeber für "seinen" Urlaub zuständig. Im Zweifelsfall kannst Du jetzt noch die eventuell fehlenden Urlaubstage nehmen oder Dir auszahlen lassen.

12,5 Tage Urlaub bekommst Du an keiner Stelle. Urlaubstage werden immer auf ganze Tage aufgerundet.

die 12,5 Tage. 

Die fehlenden 2,5 Tage wirst du entweder verschmerzen müssen oder beim alten Arbeitgeber einfordern müssen. Es kann aber sein, das er sie dir nicht auszahlen muß, wenn du sie nicht nehmen konntest, weil du über den gesetzlichen Urlaubsanspruch(20 Tage) liegst. Der gesetzliche müsste ausgezahlt werden, alles was drüber liegt, kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an.