BG Unfall mit Spätfolgen?
Hallo, folgende Situation:
Im Jahr 2016 erlitt ich einen Unfall bei der Arbeit, dieser wurde von der BG erfasst und auch behandelt.
Mittlerweile habe ich den Arbeitgeber gewechselt, jetzt treten wieder Beschwerden auf - zurückzuführen auf den BG Unfall von 2016.
Jetzt ist die Frage, wie gehe ich vor?
Ich werde wahrscheinlich jetzt länger ausfallen aufgrund von einer OP wegen des Unfalls.
Mein Vertrag läuft allerdings in 4 Wochen aus.
Bei einem neuen AG anfangen und dort dann aufgrund der anstehenden OP krank melden? Finde ich persönlich unfair. Da ich eine längere Zeit ausfallen werde.
Arbeitslosengeld und dann Krankengeld?
was mache ich?
hat jemand Tipps?
Zahlt die BG bei Arbeitsunfähigkeit bis ich wieder fit bin oder ist es verjährt?
2 Antworten
Unfallfolgen laufen über die (alte) BG, egal, ob du den Arbeitgeber gewechselt hast oder Zeit vergangen ist.
Würde dein aktueller Arbeitgeber denn den Vertrag mit dir verlängern? Kannst du die OP vielleicht erst nach den vier Wochen durchführen lassen? Ist moralisch etwas schwierig, wäre aber vielleicht eine Option?
Sollte sowieso keine Verlängerung des Arbeitsvertrages in Betracht kommen, werde lieber „schnell“ Arbeitsunfähig, denn dann wird das Verletztengeld der BG aus dem aktuellen Entgelt deines Arbeitgebers (Bemessungszeitraum = letzter vollständig abgerechneter Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit) berechnet.
Wenn du arbeitslos bist und das Verletztengeld aus dem ALG I berechnet wird, erhältst du nur Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes. Solltest du sogar nur ALG II erhalten, dann ist das Verletztengeld nur so hoch wie ALG II. (§ 47 Abs. 2 und 3 SGB VII).
Das vielleicht als Hintergedanken.
Je nach BG gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, um auch dort an eine Jobvermittlung zu gelangen (DGUV job). Du kannst ja mal bei deiner BG nachfragen, ob man dir bei der Suche nach einem Arbeitgeber später helfen würde.
Hoi.
Für Spätfolgen kommt die BG immer auf, da verjährt nix. Also bekommst du auch Verletztengeld statt Krankengeld.
Wie du deine Arbeitsituation hinbekommst - keine Ahnung. Ich würde mit dem Arbeitsamt sprechen: wenn du aufgrund der OP nicht vermittelbar bist, dann ist das so. Aber du könntest eine Sperre bekommen, wenn nicht arbeiten gehst, weil du auf den OP-Termin wartest. Das Arbeitsamt nimmt da oft wenig Rücksicht.