Anspruch auf Unterhalt wenn man auswandert?
Hallo,
Wenn man sich trennt und Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat und aufgrund von Verlust der Wohnung und Arbeitsplatzes ins Ausland verreist ( Freunde) gilt dann weiterhin dieser Anspruch?
Danke
5 Antworten
Tja, die Idee hatte ich auch mal... Wenn das Gericht einen Anspruch feststellt, bleibt dieser bestehen - egal wo Du gerade wohnst. Aaaber - was machst Du eigentlich, wenn Du zwar einen Anspruch auf Trennungs- /Ehegattenunterhalt hast, der Ehegatte aber einfach nicht zahlt? (um Dich zurück zu zwingen?) Jettest Du dann immer hin und her, um das Geld einzufordern? Anwalts- und Gerichtskosten etc. sind auch nicht unerheblich. Zur Scheidung z.B. mußt Du anwesend sein. Wie machst Du das mit Deinem Scheidungsanwalt - per Telefon oder mit einem ausländischen Anwalt? Hast Du genug Rücklagen dafür - ohne Job? Auch mit Prozeßkostenhilfe musst Du einen gewissen Eigenanteil selber zahlen, der sich nach dem "Streitwert" bemißt! Bei mir waren das einige Hunderter trotz Prozeßkostenhilfe. Bedenke, der Unterhaltsanspruch ist reine Theorie - Du brauchst das Geld aber auch in real, nicht nur theoretisch.
Ehegattenunterhalt gibt es fast nur noch, wenn das jüngste Kind jünger als 3 Jahre ist - danach ist finanzielle Selbstversorgung angesagt! Evtl. noch bei sehr langer Ehezeit oder Behinderung. Und dann hat der Ehegatte auch noch ein Besuchs- und Umgangsrecht für das Kind/die Kinder - wie läuft das finanziell?
In der Fragezeile ist die Rede von "auswandern", im Text von ins Ausland "verreisen": Auslandsaufenthalt aufgrund von Job- und Wohnungsverlust ist das doch wohl auf Dauer angelegt!? Oder suchst Du Dir von z.B. Spanien aus in Deutschland neue Job + Wohnung?
An Deiner Stelle würde ich mich niemals auf den theoretischen Anspruch (so dieser denn besteht) verlassen. Mach Dich finanziell unabhängig! Die 3 Jahre sind sowieso nur Starthilfe, mehr nicht. Wenn Du bei Freunden wohnst, ist das doch eine günstige Ausgangssituation - mach ein Internet-Geschäft auf, das geht vom Strand aus (sofern Akku/Strom und Internetzugang).
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Durch den Umzug ins Ausland erlischt eine Unterhaltstitel nicht automatisch. Allerdings kann der Unterhaltsverpflichtete eine Änderung / Anpassung verlangen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen.
Zunächstmal wäre bei einer Verlegung des Wohnsitzes zu klären, welches Unterhaltsrecht dann überhaupt anzuwenden ist und welches Gericht zuständig wird. Dann spielt zumindest in deutschen Unterhaltsrecht das Preisnivau des Landes eine Rolle, was den Unterhalt reduzieren kann.
Und zu guter letzt ist natürlich die Erwerbsobliegenheit zu beachten, d.h. es muß natürlich auch im Ausland eine Erwerbstätigkeit gesucht werden.
Kurz und knapp gesagt ist die Rechtslage hochkomplex und am Ende hängt es vom Gutdünken des Richters ab, so das nahezu identische Fälle ganz unterschiedliche entschieden werden können.
Während des Trennungsjahres besteht ggf. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" - denn solange noch keine Scheidung ausgesprochen wurde, sind sich Verheiratete ja im Rahmen des "Familienunterhaltes" bei einer nachweislichen "Bedürftigkeit" gegenseitig unterhaltspflichtig.
Mit der offiziellen Scheidung erlischt dann der Anspruch auf Trennungsunterhalt. "Nachehelicher Unterhalt" wird nur noch im Ausnahmefall zugesprochen...
Der Anspruch gilt dann weiterhin.
Um welches Land geht es? Wie lange ist die Trennung her?
Grund des Jobverlusts?