Kindesunterhalt trotz neuer Heirat?

8 Antworten

Die Heirat der Mutter ändert nichts an den Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen seinen leiblichen Vater.

Die Mutter muss diese Ansprüche allerdings geltend machen, einen Unterhalts-Titel erstellen lassen. Nur mit einem Titel sind die Unterhaltsforderungen einklagbar - notfalls pfändbar.

(Durch die Einrichtung einer (kostenlosen) Beistandschaft für das Kind beim Jugendamt würde dieses die Einkommensnachweise vom Kindsvater einfordern, die Unterhaltshöhe ermitteln und einen Titel erstellen.)

Die Unterhaltspflicht würde nur auf den neuen Ehemann übergehen, wenn er das Kind adoptieren würde. Wenn es lediglich den evt. neuen Ehenamen als Nachnamen annehmen würde, bliebe der leibliche Vater weiter unterhaltspflichtig. Seine Zustimmung wäre allerdings in beiden Fällen (Namensänderung oder Adoption) Voraussetzung.

Eine erneute Heirat ändert nichts daran, dass es noch immer sein Kind ist. Solange der neue Mann das Kind nicht adoptiert (was ohnehin nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters ginge), ist der leibliche Vater zum Unterhalt verpflichtet.

Durch eine neue Heirat der Kindesmutter erlischt der Unterhalt des leiblichen Vaters nicht. Es sei denn, dass der neue Ehemann das Kind adoptiert.

GrumpelyGruu 
Beitragsersteller
 19.09.2011, 12:04

ja das wusste ich nicht genau. wir hatten mal drüber gesprochen, aber soviel Ahnung hatte ich leider auch nicht

Natürlich hat das Kind weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Die neue Ehe ändert doch nichts an der Vaterschaft!

Die Mutter wäre gut beraten, wenn sie den ausstehenden Unterhalt bei dem "biologischen" Vater endlich einklagen würde!