Eltern schmeißen mich raus, Anspruch auf unterhalt?

7 Antworten

Na es kommt drauf an, aus welchen Gründen sie dich raus schmeißen, dementsprechend kann es nämlich sein,das sie nicht zuunterhalt verpflichtet sind,allerdings würde dir das Kidnergeld zustehen.

Unter folgenden Bedingungen müssen sie NICHT zahlen:

"2. bei volljährigen Kindern:

Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe:

eigene Einkünfte des Kindes

) bzw. haben könnte oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

Ist
das volljährige Kind weder krank noch in einer Ausbildung, so ist es
verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Kommt es dieser
Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch
ebenfalls.

Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611
Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes
sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich
einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen
nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B.
tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit
gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung
ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach
der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen. Im
konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes
angesichts der Familiengeschichte "irgendwie verständlich" ist." (quelle:http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/kindesunterhalt-entfaellt/index.php)

Pumbaya 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 20:25

könnten Sie das zu meinem Fall besser anpassen. Also beleidigt habe ich meinen Vater nachdem er mich mit dem Gürtel auf den Kopf gehauen hat (war nicht sein einziger Angriff). jedoch waren das keine schlimmen Beleidigungen lediglich "du bist ein Opfer, dass du deinen eigenen Sohn schlagen musst" daraufhin hat er mich wieder geschlagen. Aus Respekt habe ich nicht zurück geschlagen. Wie gesagt, sie wollen mich nicht mehr haben (sie haben ein Recht dazu und ich möchte auch nicht bei denen bleiben). Wie gesagt ich besuche eine fachoberschule und mache nächstes jahr mein Abi. habe ich nun Anspruch auf unterhalt und wenn ja wie viel?

Indivia  13.01.2016, 20:37
@Pumbaya

Das weiß ich leider nicht, der Unterhalt würde sich nach der Düsseldorfer Tabelle wenn richten. Allerdings solltest du dir den Rauswurf von deinen Eltern schriftlich bestätigen lassen,denn dann könntest du evtl alg2 ( harz 4) bekommen. ich würde dir raten dich mal an eine Stelle in deiner Nähe zu wenden, welche kostenlos Sozialberatungen anbietet.

116 111

Du bist zwar schon über 18 aber ich würde dennoch zunächst mal diese kostenlose und ohne Vorwahl funktionierende Nummer wählen. Am anderen Ende triffst Du auf kompetente Menschen die Dich beraten können. 

Du warst bzw. bist körperlicher Gewalt ausgesetzt. Diese ist eine anzeigenabhängige Straftat. Das bedeutet, es macht Sinn so eine Straftat anzuzeigen. Wozu dann nötig wäre dass sie nachgewiesen wird. Die Menschen welche Du unter der Telefonnummer erreichst kennen sich in dem Thema durchaus gut aus. 

Ansonsten steht Dir Unterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung zu. 

Unter Erstausbildung sind Lehre, Studium, aber auch eine Lehre und darauf aufbauend ein Studium zu verstehen. Wenn Du z.B. erst Krankenpflege lernst und danach Medizin studierst gilt es als Erstausbildung. 

http://www.juraforum.de/lexikon/kindesunterhalt-volljaehrige-kinder

Da belese Dich ansonsten. 

Und wende Dich bitte auch unbedingt an eine Lehrkraft des Vertrauens. 

Deine Eltern sind dir auch nach deinem 18. Geburtstag noch unterhaltspflichtig, wenn du entweder noch zur Schule gehst - oder wenn du dich in der ersten Ausbildung befindest und dabei selbst nur wenig verdienst.

Solange du dann noch bei ihnen wohnen könntest, können sie dir den Unterhalt in Form von Verpflegung und Unterkunft gewähren (statt als Bargeld).

Wenn sie dich aber "rausschmeißen", obwohl du noch einen Unterhaltsanspruch hast, müssen sie dir den Unterhalt in Form von Bargeld gewähren, dir stünden dann insgesamt 735 Euro für deinen gesamten Lebensunterhalt zu, wobei dein eigenes Einkommen (bis auf einen Freibetrag...) und das Kindergeld schon eingerechnet sind.

Nur, wenn du deinen Unterhaltsanspruch "verwirkt" hättest,

  • es z. B. zu tätlichen Angriffen gegen die Eltern kam oder anderen strafbaren Handlungen oder
  • du der Verpflichtung, deine Schule/ Ausbildung schnellst und bestmöglich zu beenden, nicht nachgekommen wärst...

bräuchten sie dir nichts geben, sondern nur das Kindergeld an dich weiterleiten.

Den Unterhalt müsstest du aber erstmal bei ihnen "einfordern".

Das Jugendamt dürfte zwar selbst nicht mehr für dich tätig werden, könnte dich aber beraten, dir Ansprechpartner nennen....

Ich meine gehört zu haben, dass Eltern ihren Kindern bis zum 26. Lebensjahr (sprich 25 Jahre) Unterhalt bezahlen müssen.

Anspruch hat man in Schulzeit und Ausbildung. Aber wenn sie dich raus setzen müssen sie barunterhalt leisten. Nur Haben sie genug bei zwei weiteren Geschwistern. Denn minderjährige geht vor. Und der Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro nach Abzug von unterhalt.

claudialeitert  13.01.2016, 20:13

Sie dürften dich nicht einfach so raus setzen. und wenn doch wende dich ans Jugendamt. Für alleinwohnende zählen 735 Euro inkl. Kindergeld von 190 euro was du ja bekommst . Aber die 735 Euro wäre das höchste, aber es gibt ja Geschwister die vorrangig sind. Sonst musst zu nen Anwalt falls du raus fliegst. Aber nur wegen Streitigkeiten müssten sie dich Zuhause wohnen lassen. kläre das im ruhigen

Pumbaya 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 19:50

ich weiß es ist moralisch nicht vertretbar den verdienst der Eltern preiszugeben aber ich kann sagen, dass meine Eltern zusammen 3000€ ohne Kindergeld verdienen. Wie viel würde ich dann bekommen?