Verlust von Kindesunterhalt durch Heirat?
Ich wollte mal fragen wie es aussieht wenn eine Alleinerziehende Mutter ihren neuen Partner Heiraten möchte, könnte sie durch eine Heirat den Anspruch auf Kindesunterhalt vom Kindesvater verlieren? Für die Kindesmutter wurde kein Unterhalt bezahlt- ihr steht keiner zu- keinen Unterhalt- da Kindesmutter und Kindesvater nicht miteinander verheiratet waren. Kindesmutter hat das alleinige Sorgerecht.
7 Antworten
Der Unterhalt für die Kinden muss weiter gezahlt werden (ausser bei Adoption). Der Unterhalt für die Ex-Frau (falls vorhanden) fällt weg.
Nein, im normalen Fall kann der Unterhalt nicht verloren gehen es sei denn..Dein zukünftiger Ehemann würde die Kinder adoptieren.
wenn der neue mann die kinder nicht adoptiert, muss der kindesvater weiterhin unterhalt zahlen
Der Kindesunterhalt würde nur verloren gehen, wenn das Kind heiratet. Allerdings ist Unterhaltsvorschuss durch das JA nicht mehr möglich.
Für die Kindesmutter wurde kein Unterhalt bezahlt- ihr steht keiner zu- keinen Unterhalt- da Kindesmutter und Kindesvater nicht miteinander verheiratet waren.
Innerhalb mindestens der ersten 3 Jahre nach der Geburt kann Betreuungsunterhalt verlangt werden.
Sorgerecht ist relativ egal.
sollte der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen können ( abeitslos usw. ) dann kann man einen Antrag bei der Unterhaltskasse beim Jugenamt stellen, dann bezahlen die einen Teil des Kindsunterhaltes. Und dies würde die Mutter nicht mehr machen können, sie bekäme vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr.